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Schnellsuche: Senat - Gracchus - Caesar - Jahr - Pompeius - Konsul
Gewalt - Regierung - Sulla - Verfassung - Diktatur - Lucius - Konsulat - Italien

Schlagwort: Amt


Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z
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AmthausAmtiertAmtleuten
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AmtlicherAmtlichesAmtlosen
AmtlosigkeitAmtmannAmts
AmtsantrittAmtsantrittsAmtsbefugnis
AmtsbezeichnungAmtsbezeichnungenAmtsbezirk
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AmtswohnungAmtswuerdeAmtszeit
Amtwohnung

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Die Sullanische Verfassung
...der Vater, als interimistischer Inhaber der hoechsten Gewalt bei der Buergerschaft den Antrag ein, dass dem Prokonsul Lucius Cornelius Sulla fuer die Vergangenheit die nachtraegliche Billigung aller von ihm als Konsul und Prokonsul vollzogenen Amtshandlungen, fuer die Zukunft aber das Recht erteilt werden moege, ueber Leben und Eigentum der Buerger in erster und letzter Instanz zu erkennen, mit den Staatsdomaenen nach Gutduenken zu schalten, die Grenzen Roms, Italiens, des Staats nach E...

... Prokonsuln und Propraetoren zu ernennen, endlich durch neue Gesetze fuer die Zukunft den Staat zu ordnen; dass es in sein eigenes Ermessen gestellt werden solle, wann er seine Aufgabe geloest und es an der Zeit erachte, dies ausserordentliche Amt niederzulegen; dass endlich waehrend desselben es von seinem Gutfinden abhaengen solle, die ordentliche hoechste Magistratur daneben eintreten oder auch ruhen zu lassen. Es versteht sich, dass die Annahme ohne Widerspruch stattfand (November 6...

...h, dass die Annahme ohne Widerspruch stattfand (November 672 82), und nun erst erschien der neue Herr des Staates, der bisher als Prokonsul die Hauptstadt zu betreten vermieden hatte, innerhalb der Mauern von Rom. Den Namen entlehnte dies neue Amt von der seit dem Hannibalischen Kriege tatsaechlich abgeschafften Diktatur; aber sie ausser seinem bewaffneten Gefolge ihm doppelt so viele Liktoren vorausschritten als dem Diktator der aelteren Zeit, so war auch in der Tat diese neue "Diktatu...

...einwesens", wie die offizielle Titulatur lautet, ein ganz anderes als jenes ehemalige, der Zeit und der Kompetenz nach beschraenkte, die Provokation an die Buergerschaft nicht ausschliessende und die ordentliche Magistratur nicht annullierende Amt. Es glich dasselbe vielmehr dem der "Zehnmaenner zur Abfassung von Gesetzen", die gleichfalls als ausserordentliche Regierung mit unbeschraenkter Machtvollkommenheit unter Beseitigung der ordentlichen Magistratur aufgetreten waren und tatsae...

...vielmehr dem der "Zehnmaenner zur Abfassung von Gesetzen", die gleichfalls als ausserordentliche Regierung mit unbeschraenkter Machtvollkommenheit unter Beseitigung der ordentlichen Magistratur aufgetreten waren und tatsaechlich wenigstens ihr Amt als ein der Zeit nach unbegrenztes verwaltet hatten. Oder vielmehr dies neue Amt mit seiner auf einem Volksbeschluss ruhenden, durch keine Befristung und Kollegialitaet eingeengten absoluten Gewalt war nichts anderes als das alte Koenigtum, das ja eben auch beruhte auf der freien Verpflichtung der Buergerschaft, einem aus ...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel
Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius ->
...den sieben Jahre zuvor zur Reinigung der Meere von den Piraten vom Senat selbst aufgestellten Plan wiederaufnahm und erweiterte. Ein einziger, vom Senat aus den Konsularen zu bezeichnender Feldherr sollte bestellt werden, um zur See auf dem gesamten Mittellaendischen Meer von den Saeulen des Herkules bis an die pontische und syrische Kueste ausschliesslich, zu Lande ueber saemtliche Kuesten bis zehn deutsche Meilen landeinwaerts mit den betreffenden roemischen Statthaltern konkurrierend...

...he und syrische Kueste ausschliesslich, zu Lande ueber saemtliche Kuesten bis zehn deutsche Meilen landeinwaerts mit den betreffenden roemischen Statthaltern konkurrierend, den Oberbefehl zu uebernehmen. Auf drei Jahre hinaus war demselben das Amt gesichert. Ihn umgab ein Generalstab, wie Rom noch keinen gesehen hatte, von fuenfundzwanzig Unterbefehlshabern senatorischen Standes, alle mit praetorischen Insignien und praetorischer Gewalt bekleidet, und von zwei Unterschatzmeistern mit ...

...den. Es leuchtet ein, dass durch diese Gesetzentwuerfe, namentlich durch den die Expedition gegen die Piraten betreffenden, das Regiment des Senats ueber den Haufen fiel. Wohl waren die von der Buergerschaft ernannten ordentlichen hoechsten Beamten von selbst die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften auch die ausserordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens nach strengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber auf die Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmaessig kein Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des Se...

...rengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber auf die Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmaessig kein Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des Senats oder doch auf Antrag eines an sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und wieder hier sich eingemischt und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin stand vielmehr, seit es einen roemischen Freistaat gab, dem Senate das tatsaechlich entscheidende Wort zu und es war diese sein...

...ch hatte die Demokratie auch hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher vorgekommenen Faelle, bei der Uebertragung des afrikanischen Kommandos auf Gaius Marius 647 (107), war nur ein verfassungsmaessig zum Feldherrnamt ueberhaupt berechtigter Beamter durch den Schluss der Buergerschaft mit einer bestimmten Expedition beauftragt worden. Aber jetzt sollte die Buergerschaft einen beliebigen Privatmann nicht bloss mit der ausserordentlichen hoechsten Amtsgewalt ausstatten, sondern auch mit einer bestimmt von ihr normierten Kompetenz. Dass der Senat diesen Mann aus der Reihe der Konsulare zu erkiesen hatte, war eine Milderung nur in der Form; denn die Auswahl blieb demselben nur deshalb ueberla...

... der Meere und Kuesten schlechterdings keinem andern uebertragen konnte als einzig dem Pompeius. Aber bedenklicher noch als diese prinzipielle Negierung der Senatsherrschaft war die tatsaechliche Aufhebung derselben durch die Einrichtung eines Amtes von fast unbeschraenkter militaerischer und finanzieller Kompetenz. Waehrend das Feldherrnamt sonst auf eine einjaehrige Frist, auf eine bestimmte Provinz, auf streng zugemessene militaerische und finanzielle Hilfsmittel beschraenkt war, war dem neuen ausserordentlichen Amt von vornherein eine dreijaehrige Dauer gesichert, die natuerlich weitere Verlaengerung nicht ausschloss, war demselben der groesste Teil der saemtlichen Provinzen, ja sogar Italien selbst, das sonst von militaerischer Amtsgewalt frei war, untergeordnet, waren ihm die Soldaten, Schiffe, Kassen des Staats fast unbeschraenkt zur Verfuegung gestellt. Selbst der eben erwaehnte uralte Fundamentalsatz des republikanisch-roemischen Staatsrechts, dass die hoechste milit...

...rdnet, waren ihm die Soldaten, Schiffe, Kassen des Staats fast unbeschraenkt zur Verfuegung gestellt. Selbst der eben erwaehnte uralte Fundamentalsatz des republikanisch-roemischen Staatsrechts, dass die hoechste militaerische und buergerliche Amtsgewalt nicht ohne Mitwirkung der Buergerschaft vergeben werden koenne, ward zu Gunsten des neuen Oberfeldherrn gebrochen: indem das Gesetz den fuenfundzwanzig Adjutanten, die er sich ernennen wuerde, im voraus praetorischen Rang und praetorisc...

...ft vergeben werden koenne, ward zu Gunsten des neuen Oberfeldherrn gebrochen: indem das Gesetz den fuenfundzwanzig Adjutanten, die er sich ernennen wuerde, im voraus praetorischen Rang und praetorische Befugnisse verlieh ^1, wurde das hoechste Amt des republikanischen Rom einem neu geschaffenen untergeordnet, fuer das den geeigneten Namen zu finden der Zukunft ueberlassen blieb, das aber der Sache nach schon jetzt die Monarchie in sich enthielt. Es war eine vollstaendige Umwaelzung der ...

...die Monarchie in sich enthielt. Es war eine vollstaendige Umwaelzung der bestehenden Ordnung, zu der mit diesem Gesetzvorschlag der Grund gelegt ward. ------------------------------------------------------------------- ^1 Die ausserordentliche Amtsgewalt (pro consule, pro praetore, pro quaestore) konnte nach roemischem Staatsrecht in dreifacher Weise entstehen. Entweder ging sie hervor aus dem fuer die nichtstaedtische Amtstaetigkeit geltenden Grundsatz, dass das Amt bis zu dem gesetzlichen Endtermin, die Amtsgewalt aber bis zum Eintreffen des Nachfolgers fortdauert, was der aelteste, einfachste und haeufigste Fall ist. Oder sie entstand auf dem Wege, dass die beikommenden Organe, namentlich die Komitien, in spaeterer Zeit auch wohl der Senat, eine...

...rs fortdauert, was der aelteste, einfachste und haeufigste Fall ist. Oder sie entstand auf dem Wege, dass die beikommenden Organe, namentlich die Komitien, in spaeterer Zeit auch wohl der Senat, einen nicht in der Verfassung vorgesehenen Oberbeamten ernannten, indem dieser zwar sonst dem ordentlichen Beamten gleichstand, aber doch zum Kennzeichen der Ausserordentlichkeit seines Amtes sich nur "an Praetors" oder "an Konsuls Statt" nannte. Hierher gehoeren auch die in ordentlichem Wege zu Quaestoren ernannten, dann aber ausserordentlicherweise mit praetorischer oder gar konsularischer Amtsgewalt ausgestatteten Beamten (quaestores pro praetore oder pro consule), in welcher Eigenschaft zum Beispiel Publius Lentulus Marcellinus 679 (73) nach Kyrene (Sall. hist. 2, 39 Dietsch), Gnaeus Piso 689 (65) nach dem Diesseitigen Spanien (Sall. Cat. 19), Cato 696 (58) ...

...iel Publius Lentulus Marcellinus 679 (73) nach Kyrene (Sall. hist. 2, 39 Dietsch), Gnaeus Piso 689 (65) nach dem Diesseitigen Spanien (Sall. Cat. 19), Cato 696 (58) nach Kypros (Vell. 2, 45) gingen. Oder endlich es beruht die ausserordentliche Amtsgewalt auf dem Mandierungsrecht des hoechsten Beamten. Derselbe ist, wenn er seinen Amtsbezirk verlaesst oder sonst behindert ist, sein Amt zu versehen, befugt, einen seiner Leute zu seinem Stellvertreter zu ernennen, welcher dann legatus pro praetore (Sall. Iug. 36-38) oder wenn die Wahl auf den Quaestor faellt, quaestor pro praetore (Sall. Iug. 103) heisst. In gleicher Weise ist...

...uerst auf den makedonischen Tetradrachmen des Sura, Unterbefehlshabers des Statthalters von Makedonien 665-667 (89-87) begegnet. Das aber ist dem Wesen der Mandierung zuwider und darum nach aelterem Staatsrecht unzulaessig, dass der hoechste Beamte, ohne in seiner Funktionierung gehindert zu sein, gleich bei Antritt seines Amtes von vornherein einen oder mehrere seiner Untergebenen mit hoechster Amtsgewalt ausstattet; und insofern sind die legati pro praetore des Prokonsuls Pompeius eine Neuerung und schon denen gleichartig, die in der Kaiserzeit eine so grosse Rolle spielen.
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
03. Kapitel
Die alte Republik und die neue Monarchie ->
...entlich das wichtige der Senatorenernennung in umfassender Weise geuebt. ----------------------------------------------- ^6 Die Formulierung jener Diktatur scheint die "Sittenbesserung" ausdruecklich mithervorgehoben zu haben; aber ein eigenes Amt derart hat Caesar nicht bekleidet (Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 705). ----------------------------------------------- Das Konsulat hat er haeufig neben der Diktatur, einmal auch ohne Kollegen bekleidet, aber keineswegs dauernd a...

...den verdienen nur zwei Einrichtungen: dass Caesar den Tribunen des Volkes namentlich in ihrer besonderen persoenlichen Unverletzlichkeit gleichgestellt und dass die Imperatorenbenennung dauernd an seine Person geknuepft und neben den sonstigen Amtsbezeichnungen von ihm als Titel gefuehrt ward ^7. ------------------------------------------------------------------ ^7 Caesar fuehrt die Bezeichnung Imperator immer ohne Iterationsziffer und immer hinter dem Namen an erster Stelle (Roemisches...

...---------------------------------- Fuer den Verstaendigen wird es weder dafuer eines Beweises beduerfen, dass Caesar beabsichtigte, die hoechste Gewalt dem Gemeinwesen einzufuegen, und zwar nicht nur auf einige Jahre oder auch als persoenliches Amt auf unbestimmte Zeit, etwa wie Sullas Regentschaft, sondern als wesentliches und bleibendes Organ, noch auch dafuer, dass er fuer die neue Institution eine entsprechende und einfache Bezeichnung ausersah; denn wenn es ein politischer Fehler is...

...le von Vertrauensdekreten und Ehrengesetzen ueberschuettete, nicht leicht festzustellen, welche definitive Formulierung Caesar im Sinne gehabt hat. Am wenigsten konnte die neue Monarchie an das Konsulat anknuepfen, schon wegen der von diesem Amt nicht wohl zu trennenden Kollegialitaet, es hat auch Caesar offenbar darauf hingearbeitet, dieses bisher hoechste Amt zum leeren Titel herabzusetzen und spaeterhin, wenn er es uebernahm, dasselbe nicht das ganze Jahr hindurch gefuehrt, sondern vor dem Ablauf an Personen zweiten Ranges abgegeben. Die Diktatur tritt praktisch am haeufigsten und bestimmtesten he...

...lters her im Verfassungsorganismus bedeutet hatte, als ausserordentliche Vorstandschaft zur Ueberwindung ausserordentlicher Krisen. Als Traegerin der neuen Monarchie dagegen empfahl sie sich wenig, da Exzeptionalitaet und Unpopularitaet diesem Amte einmal anhafteten und es dem Vertreter der Demokratie kaum zugetraut werden kann, diejenige Form, die der genialste Vorfechter der Gegenpartei fuer seine Zwecke geschaffen hatte, fuer die dauernde Organisation zu waehlen. Bei weitem geeignete...

... Name und in demselben in praegnantester Weise zusammengefasst, was schon in dem Gabinischen Gesetz, nur mit minderer Schaerfe, die demokratische Partei als Kompetenz ihres Oberhauptes formuliert hatte: die Konzentrierung und Perpetuierung der Amtsgewalt (imperium) in der Hand eines vom Senat unabhaengigen Volkshauptes. Auch begegnet auf Caesars Muenzen, namentlich auf denen der letzten Zeit, neben der Diktatur vorwiegend der Imperatorentitel und scheint in Caesars Gesetz ueber politisc...

... und scheint in Caesars Gesetz ueber politische Verbrechen der Monarch mit diesem Ausdruck bezeichnet worden zu sein. Es hat denn auch die Folgezeit, wenngleich nicht unmittelbar, die Monarchie an den Imperatornamen geknuepft. Um diesem neuen Amt zugleich die demokratische und die religioese Weihe zu verleihen, beabsichtigte Caesar wahrscheinlich, mit demselben teils die tribunizische Gewalt, teils das Oberpontifikat ein fuer allemal zu verknuepfen. -------------------------------------...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
11. Kapitel
Die Sullanische Verfassung ->
...aber in sehr fuehlbarer Weise beschraenkt. Sulla knuepfte hier an die Geschaeftsteilung an. Zu Anfang dieser Periode bestand dafuer die folgende Ordnung. Den beiden Konsuln lag immer noch, wie ehemals der Inbegriff der Geschaefte des hoechsten Amtes ueberhaupt, so jetzt derjenige Inbegriff der hoechsten Amtsgeschaefte ob, fuer welchen nicht gesetzlich besondere Kompetenzen festgestellt waren. Dies letztere war der Fall mit dem hauptstaedtischen Gerichtswesen, womit die Konsuln sich nach einer unverbruechlich festgehaltenen Regel nicht befassen du...

...ando in den festlaendischen Besitzungen oblag. Da diese Generalkompetenz also doppelt besetzt war, blieb der Sache nach der eine Konsul zur Verfuegung der Regierung, und fuer gewoehnliche Zeiten kam man demnach mit jenen acht hoechsten Jahresbeamten vollstaendig, ja reichlich aus. Fuer ausserordentliche Faelle blieb es ferner vorbehalten, teils die nicht militaerischen Kompetenzen zu kumulieren, teils die militaerischen ueber die Endfrist hinaus fortdauern zu lassen (prorogare). Es war ...

...efristet, doch nach Eintritt des Endtermines von Rechts wegen noch so lange fortdauerte, bis der Nachfolger erschien und dem Vorgaenger das Kommando abnahm, oder, was dasselbe ist, dass der kommandierende Konsul oder Praetor nach Ablauf seiner Amtszeit, wenn der Nachfolger nicht erschien, an Konsuls oder Praetors Statt weiter fungieren konnte und musste. Der Einfluss des Senats auf diese Geschaeftsverteilung bestand darin, dass es observanzmaessig von ihm abhing, entweder die Regel walt...

... dadurch weiter noetig werdenden Kumulationen und Fristerstreckungen zu veranlassen - wobei uebrigens lediglich die Absteckung der jedesmaligen konsularischen und respektiv praetorischen Kompetenzen, nicht die Bezeichnung der fuer das einzelne Amt eintretenden Personen dem Senate zustand, die letztere vielmehr durchgaengig durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; i...

...a, Asia, Narbo und Kilikien und die Vorstandschaft in dem stehenden Kommissionsgericht wegen Erpressungen. Mit dem immer mehr sich ausdehnenden Wirkungskreise der roemischen Regierung trat ueberdies immer haeufiger der Fall ein, dass die Oberbeamten fuer ausserordentliche militaerische oder prozessualische Kommissionen in Anspruch genommen wurden. Dennoch wurde die Zahl der ordentlichen hoechsten Jahrbeamten nicht vermehrt; und es kamen also auf acht jaehrlich zu ernennende Beamte, von allem andern abgesehen, mindestens zwoelf jaehrlich zu besetzende Spezialkompetenzen. Natuerlich war es nicht Zufall, dass man dies Defizit nicht durch Kreierung neuer Praetorenstellen ein fuer allemal deckte. Dem Buchstaben der Verfas...

...f jaehrlich zu besetzende Spezialkompetenzen. Natuerlich war es nicht Zufall, dass man dies Defizit nicht durch Kreierung neuer Praetorenstellen ein fuer allemal deckte. Dem Buchstaben der Verfassung gemaess sollten die saemtlichen hoechsten Beamten Jahr fuer Jahr von der Buergerschaft ernannt werden; nach der neuen Ordnung oder vielmehr Unordnung, derzufolge die entstehenden Luecken wesentlich durch Fristerstreckung ausgefuellt wurden und den gesetzlich ein Jahr fungierenden Beamten in der Regel vom Senat ein zweites Jahr zugelegt, nach Befinden dasselbe aber auch verweigert ward, besetzte die wichtigsten und lukrativsten Stellen im Staate nicht mehr die Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen ge...

... Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen gebildeten Konkurrentenliste der Senat. Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren, denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit und haeufig auch den Konsuln, nach Ablauf ihres Amtsjahrs ein ueberseeisches Kommando zu uebertragen, was mit dem Wesen der Prorogation sich vertrug, da die Amtsgewalt des in Rom und des in der Provinz fungierenden Oberbeamten wohl anders bezogen, aber nicht eigentlich staatsrechtlich eine qualitativ andere war. Diese Verhaeltnisse fand Sulla vor und sie lagen seiner neuen Ordnung zu Grunde. Der Grundgedanke derselben war die vollstaendige Scheidung der politis...

...Grunde. Der Grundgedanke derselben war die vollstaendige Scheidung der politischen Gewalt, welche in den Buerger-, und der militaerischen, welche in den Nichtbuergerdistrikten regierte, und die durchgaengige Erstreckung der Dauer des hoechsten Amtes von einem Jahr auf zwei, von denen das erstere den buergerlichen, das zweite den militaerischen Geschaeften gewidmet ward. Raeumlich waren die buergerliche und die militaerische Gewalt allerdings laengst schon durch die Verfassung geschieden...

...tlichen Italien. Bisher hatten dieselben wohl in einem nationalen Gegensatz gestanden, insofern Norditalien vorwiegend von Ligurern und Kelten, Mittel- und Sueditalien von Italikern bewohnt ward; allein politisch und administrativ stand das gesamte festlaendische Gebiet des roemischen Staates von der Meerenge bis an die Alpen mit Einschluss der illyrischen Besitzungen, Buerger-, latinische und Nichtitalikergemeinden ohne Unterschied, im ordentlichen Laufe der Dinge unter der Verwaltun...

...aates von der Meerenge bis an die Alpen mit Einschluss der illyrischen Besitzungen, Buerger-, latinische und Nichtitalikergemeinden ohne Unterschied, im ordentlichen Laufe der Dinge unter der Verwaltung der in Rom eben fungierenden hoechsten Beamten, wie denn ja auch die Kolonialgruendungen sich durch dies ganze Gebiet erstreckten. Nach Sullas Ordnung wurde das eigentliche Italien, dessen Nordgrenze zugleich statt des Aesis der Rubico ward, als ein jetzt ohne Ausnahme von roemischen Bue...

...s eigene Statthalterschaft konstituiert ^10. Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten Beamten waehrend ihres ersten Amtsjahrs als Konsuln oder Praetoren den hauptstaedtischen Geschaeften - die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung, zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten Kriminaljustiz - sich widmeten, waehrend ihr...

...Konsuln oder Praetoren den hauptstaedtischen Geschaeften - die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung, zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten Kriminaljustiz - sich widmeten, waehrend ihres zweiten Amtsjahrs als Prokonsuln oder Propraetoren das Kommando in einer der zehn Statthalterschaften: Sizilien, Sardinien, beiden Spanien, Makedonien, Asia, Africa, Narbo, Kilikien und dem italischen Keltenland uebernahmen. Die schon erwaehnte Vermehrung...

...erhalb des Pomerium hoert jedes prorogierte Imperium von selber auf; in Italien dagegen ist auch nach Sullas Ordnung ein solches zwar nicht regelmaessig vorhanden, aber doch zulaessig, und ein ausserordentliches ist das von Lucullus bekleidete Amt doch auf jeden Fall gewesen. Wir koennen aber auch nachweisen, wann und wie Lucullus ein solches in dieser Gegend bekleidet hat. Gerade er war schon vor der Sullanischen Reorganisation 672 (82) als kommandierender Offizier eben hier taetig und...

... ^11 Da nach Sizilien zwei, in jede andere Provinz ein Quaestor gingen, ueberdies die zwei staedtischen und die zwei den Konsuln bei der Kriegsfuehrung beigeordneten und die vier Flottenquaestoren bestehen blieben, so waren hierfuer neunzehn Beamte jaehrlich erforderlich. Die zwanzigste Quaestorenkompetenz laesst sich nicht nachweisen.
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Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel
Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie ->
Was die Beamtengewalt anlangt, so war deren Schmaelerung nicht gerade das Ziel der zwischen Alt- und Neubuergern gefuehrten Kaempfe, wohl aber eine ihrer wichtigsten Folgen. Bei dem Beginn der staendischen Kaempfe, das heisst des Streites um den Besitz der ...

...gern gefuehrten Kaempfe, wohl aber eine ihrer wichtigsten Folgen. Bei dem Beginn der staendischen Kaempfe, das heisst des Streites um den Besitz der konsularischen Gewalt, war das Konsulat noch die einige und unteilbare wesentliche koenigliche Amtsgewalt gewesen und hatte der Konsul wie ehemals der Koenig noch alle Unterbeamten nach eigener freier Wahl bestellt; an Ende desselben waren die wichtigsten Befugnisse: Gerichtsbarkeit, Strassenpolizei, Senatoren- und Ritterwahl, Schatzung und Kassenverwaltung von dem Konsulat getrennt und an Beamte uebergegangen, die gleich dem Konsul von der Gemeinde ernannt wurden und weit mehr neben als unter ihm standen. Das Konsulat, sonst das einzige ordentliche Gemeindeamt, war jetzt nicht mehr einmal unbedingt das erste: in der neu sich feststellenden Rang- und gewoehnlichen Reihenfolge der Gemeindeaemter stand das Konsulat zwar ueber Praetur, Aedilitaet und Quaestur, aber unter dem Einschaetzungsamt, an das ausser den wichtigsten finanziellen Geschaeften die Feststellung der Buerger-, Ritter- und Senatorenliste und damit eine durchaus willkuerliche sittliche Kontrolle ueber die gesamte Gemeinde und jeden einzelnen, geringsten wie vornehmsten Buerger gekommen war. Der dem urspruenglichen roemischen Staatsrecht mit dem Begriff des Oberamts unvereinbar erscheinende Begriff der begrenzten Beamtengewalt oder der Kompetenz brach allmaehlich sich Bahn und zerfetzte und zerstoerte den aelteren des einen und unteilbaren Imperium. Einen Anfang dazu machte schon die Einsetzung der staendigen Nebenaemter, namentlich der Quaestur; vollstaendi...

...des einen und unteilbaren Imperium. Einen Anfang dazu machte schon die Einsetzung der staendigen Nebenaemter, namentlich der Quaestur; vollstaendig durchgefuehrt ward sie durch die Licinischen Gesetze (387 367), welche von den drei hoechsten Beamten der Gemeinde die ersten beiden fuer Verwaltung und Kriegfuehrung, den dritten fuer die Gerichtsleitung bestimmten. Aber man blieb hierbei nicht stehen. Die Konsuln, obwohl sie rechtlich durchaus und ueberall konkurrierten, teilten doch natue...

...aber griffen die anderen konstitutiven Gewalten im Gemeinwesen in diese faktischen Kompetenzbestimmungen ein. Es ward ueblich, dass der Senat Jahr fuer Jahr die Geschaeftskreise abgrenzte und sie zwar nicht geradezu unter die konkurrierenden Beamten verteilte, aber doch durch Ratschlag und Bitte auch auf die Personenfragen entscheidend einwirkte. Aeussersten Falls erlangte der Senat auch wohl einen Gemeindebeschluss, der die Kompetenzfrage definitiv entschied; doch hat die Regierung die...

...n, wie zum Beispiel die Friedensschluesse, den Konsuln entzogen und dieselben genoetigt, hierbei an den Senat zu rekurrieren und nach dessen Instruktion zu verfahren. Fuer den aeussersten Fall endlich konnte der Senat jederzeit die Konsuln vom Amt suspendieren, indem nach einer nie rechtlich festgestellten und nie tatsaechlich verletzten Uebung der Eintritt der Diktatur lediglich von dem Beschluss des Senats abhing und die Bestimmung der zu ernennenden Person, obwohl verfassungsmaessi...

...h die Diktatoren erachteten fortan durch ihre Spezialkompetenzen sich gebunden. Endlich lagen in dem 412 (342) erlassenen Verbot der Kumulierung ordentlicher kurulischer Aemter und in der gleichzeitigen Vorschrift, dass derselbe Mann dasselbe Amt in der Regel nicht vor Ablauf einer zehnjaehrigen Zwischenzeit solle verwalten koennen, sowie in der spaeteren Bestimmung, dass das tatsaechlich hoechste Amt, die Zensur, ueberhaupt nicht zum zweitenmal bekleidet werden duerfe (489 265), weitere sehr empfindliche Beschraenkungen der Magistratur. Doch war die Regierung noch stark genug, um ihre Werkzeuge nicht zu fuerchten und darum eben die brauchb...

...------------- ^5 Wer die Konsularverzeichnisse vor und nach 412 (342) vergleicht, wird an der Existenz des oben erwaehnten Gesetzes ueber die Wiederwahl zum Konsulat nicht zweifeln; denn so gewoehnlich vor diesem Jahr die Wiederbekleidung des Amtes besonders nach drei bis vier Jahren ist, so haeufig sind nachher die Zwischenraeume von zehn Jahren und darueber. Doch finden sich, namentlich waehrend der schweren Kriegsjahre 434-443 (320-311), Ausnahmen in sehr grosser Zahl. Streng hielt ...

...ein sicheres Beispiel der Verbindung zweier der drei ordentlichen kurulischen (Liv. 39, 39, 4) Aemter (Konsulat, Praetur, kurulische Aedilitaet), wohl aber von anderen Kumulierungen, zum Beispiel der kurulischen Aedilitaet und des Reiterfuehreramts (Liv. 23 24, 30); der Praetur und der Zensur (Fast. Capitol. a 501); der Praetur und der Diktatur (Liv. 8, 12); des Konsulats und der Diktatur (Liv. 8, 12).
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
03. Kapitel
Karthago ->
...rrichter, wie sie nicht selten auch heißen (Schofeten, praetores). Größer war die Gewalt des Feldherrn; Isokrates, Aristoteles' älterer Zeitgenosse, sagt, daß die Karthager sich daheim oligarchisch, im Felde aber monarchisch regierten und so mag das Amt des karthagischen Feldherrn mit Recht von römischen Schriftstellern als Diktatur bezeichnet werden, obgleich die ihm beigegebenen Gerusiasten tatsächlich wenigstens seine Macht beschränken mußten, und ebenso nach Niederlegung des Amtes ihn eine den Römern unbekannte ordentliche Rechenschaftslegung erwartete. Eine feste Zeitgrenze bestand für das Amt des Feldherrn nicht, und es ist derselbe also schon deshalb vom Jahrkönig unzweifelhaft verschieden gewesen, von dem ihn auch Aristoteles ausdrücklich unterscheidet; doch war die Vereinigung mehrerer Ämter in einer Person bei den Karthagern üblich, ...

...rücklich unterscheidet; doch war die Vereinigung mehrerer Ämter in einer Person bei den Karthagern üblich, und so kann es nicht befremden, daß oft derselbe Mann zugleich als Feldherr und als Schofet erscheint. Aber über der Gerusia und über den Beamten stand die Körperschaft der Hundertvier-, kürzer Hundertmänner oder der Richter, das Hauptbollwerk der karthagischen Oligarchie. In der ursprünglichen karthagischen Verfassung fand sie sich nicht, sondern sie war gleich dem spartanischen Ephorat he...

..., daß aber dennoch der Kandidat einer Wahl unterlag durch gewisse sich selbst ergänzende Fünfmännerschaften; ferner daß die Richter, obwohl sie rechtlich vermutlich von Jahr zu Jahr gewählt wurden, doch tatsächlich längere Zeit, ja lebenslänglich im Amt blieben, weshalb sie bei den Römern und Griechen gewöhnlich Senatoren genannt werden. So dunkel das einzelne ist, so klar erkennt man das Wesen der Behörde als einer aus aristokratischer Kooptation hervorgehenden oligarchischen; wovon eine vereinzel...

...n dem gemeinen Bürger- ein eigenes Richterbad bestand. Zunächst waren sie bestimmt zu fungieren als politische Geschworene, die namentlich die Feldherren, aber ohne Zweifel vorkommendenfalls auch die Schofeten und Gerusiasten nach Niederlegung ihres Amtes zur Verantwortung zogen und nach Gutdünken, oft in rücksichtslos grausamer Weise, selbst mit dem Tode bestraften. Natürlich ging hier wie überall, wo die Verwaltungsbehörden unter Kontrolle einer anderen Körperschaft gestellt werden, der Schwerpun...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 3. Buch ->
01. Kapitel
Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus ->
...ustaenden. Sein Schwiegervater versprach Beistand mit Rat und Tat, man durfte hoffen auf die Unterstuetzung des Juristen Scaevola, der kurz vorher zum Konsul fuer 621 (133) erwaehlt worden war. So beantragte Gracchus gleich nach Antritt seines Amtes die Erlassung eines Ackergesetzes, das in gewissem Sinn nichts war als eine Erneuerung des Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der Stadt (367). Es sollten danach die saemtlichen okkupierten und von den Inhabern ohne Entgelt benutzten Staatsla...

...eies Eigentum, sondern als unveraeusserliche Erbpacht, deren Inhaber das Land zum Feldbau zu benutzen und eine maessige Rente an die Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Ein Kollegium von drei Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen und jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt wurden, ward mit dem Einziehungs- und Aufteilungsgeschaeft beauftragt, wozu spaeter noch der wichtige und schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was Domanialland...

...e praktische Anwendung geblieben war. Den grossen Grundbesitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren wesentlichen Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklaert, und seit langem zum erstenmal stand wieder einmal ein einzelner Beamter in ernsthafter Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm den Kampf auf in der fuer solche Faelle hergebrachten Weise, die Ausschreitungen des Beamtentums durch dieses selbst zu paralysieren. Ein Kollege des Gracchus, Marcus Octavius, ein entschlossener und von der Verwerflichkeit des beantragten Domanialgesetzes ernstlich ueberzeugter Mann, tat Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebra...

...dazu da, solchen Meinungsverschiedenheiten der Kollegen Raum zu gewaehren. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem Kollegen ab und wandte sich an die versammelte Menge mit der Frage, ob nicht der Volkstribun, der dem Volk zuwiderhandle, sein Amt verwirkt habe; und die Versammlung, laengst gewohnt, zu allen an sie gebrachten Antraegen ja zu sagen und groesstenteils zusammengesetzt aus dem vom Lande hereingestroemten und bei der Durchfuehrung des Gesetzes persoenlich interessierten agri...

...ungsherren ernannt. Die Stimmen fielen auf den Urheber des Gesetzes nebst seinem erst zwanzigjaehrigen Bruder Gaius und seinem Schwiegervater Appius Claudius. Eine solche Familienwahl steigerte die Erbitterung der Aristokratie. Als die neuen Beamten sich wie ueblich an den Senat wandten, um ihre Ausstattungs- und Taggelder angewiesen zu erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld angewiesen von 24 Assen (10 Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward immer gehaessiger ...

... der italischen Bundesgenossen in den roemischen Buergerverband, soll er vorbereitet haben; wie weit seine Entwuerfe in der Tat gereicht haben, laesst sich nicht entscheiden, gewiss ist nur, dass Gracchus seine einzige Rettung darin sah, das Amt, das ihn schuetzte, von der Buergerschaft auf ein zweites Jahr verliehen zu erhalten, und dass er, um diese verfassungswidrige Verlaengerung zu bewirken, weitere Reformen in Aussicht stellte. Hatte er anfangs sich eingesetzt, um das Gemeinwese...

...e Buerger zerstreuten sich; die Wahlversammlung war faktisch aufgehoben; der Kapitolinische Tempel ward geschlossen; man erzaehlte sich in der Stadt, bald dass Tiberius die saemtlichen Tribunen abgesetzt habe, bald dass er ohne Wiederwahl sein Amt fortzufuehren entschlossen sei. Der Senat versammelte sich im Tempel der Treue, hart bei dem Jupitertempel; die erbittertsten Gegner des Gracchus fuehrten in der Sitzung das Wort; als Tiberius die Hand nach der Stirn bewegte, um in dem wilden ...

...den besseren Teil der Aristokratie mochte schaudern; indes man konnte nicht mehr zurueck. Man hatte nur die Wahl, eine grosse Zahl der zuverlaessigsten Parteigenossen der Rache der Menge preiszugeben oder die Verantwortung der Untat auf die Gesamtheit zu uebernehmen; das letztere geschah. Man hielt offiziell daran fest, dass Gracchus die Krone habe nehmen wollen, und rechtfertigte diesen neuesten Frevel mit dem uralten des Ahala; ja man ueberwies sogar die weitere Untersuchung gegen Gra...
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02. Kapitel
Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie
... wurde ferner durchgesetzt, dass statt der Konsuln Kriegstribune - es gab deren damals, vor der Teilung des Heeres in Legionen, sechs, und danach richtete sich auch die Zahl dieser Magistrate - mit konsularischer Gewalt ^1 und konsularischer Amtsdauer von den Zenturien gewaehlt werden sollten. Die naechste Ursache war militaerischer Art, indem die vielfachen Kriege eine groessere Zahl von obersten Feldherren forderten, als die Konsularverfassung sie gewaehrte; aber die Aenderung ist v...

...rden, ja vielleicht jener militaerische Zweck fuer diese Einrichtung mehr der Vorwand als der Grund gewesen. Zu Offizierstellen konnte nach altem Recht jeder dienstpflichtige Buerger oder Insasse gelangen, und es ward also damit das hoechste Amt, nachdem es voruebergehend schon im Dezemvirat den Plebejern geoeffnet worden war, jetzt in umfassender Weise saemtlichen freigewordenen Buergern gleichmaessig zugaenglich gemacht. Die Frage liegt nahe, welches Interesse der Adel dabei haben k...

...jern geoeffnet worden war, jetzt in umfassender Weise saemtlichen freigewordenen Buergern gleichmaessig zugaenglich gemacht. Die Frage liegt nahe, welches Interesse der Adel dabei haben konnte, da er einmal auf den Alleinbesitz des hoechsten Amtes verzichten und in der Sache nachgeben musste, den Plebejern den Titel zu versagen und das Konsulat ihnen in dieser wunderlichen Form zuzugestehen ^2. Einmal aber knuepften sich an die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamts mancherlei teils persoenliche, teils erbliche Ehrenrechte: so galt die Ehre des Triumphs als rechtlich bedingt durch die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamts und wurde nie einem Offizier gegeben, der nicht dieses selbst verwaltet hatte; so stand es den Nachkommen eines kurulischen Beamten frei, das Bild eines solchen Ahnen im Familiensaal auf- und bei geeigneten Veranlassungen oeffentlich zur Schau zu stellen, waehrend dies fuer andere Vorfahren nicht statthaft war ^3. Es ist ebenso leicht zu erklaeren wie schwer zu rechtfert...

... dass der regierende Herrenstand weit eher das Regiment selbst als die daran geknuepften Ehrenrechte, namentlich die erblichen, sich entwinden liess und darum, als es jenes mit den Plebejern teilen musste, den tatsaechlich hoechsten Gemeindebeamten rechtlich nicht als Inhaber des kurulischen Sessels, sondern als einfachen Stabsoffizier hinstellte, dessen Auszeichnung eine rein persoenliche war. Von groesserer politischer Bedeutung aber als die Versagung des Ahnenrechts und der Ehre des...

...nen fiel, die als designierte oder gewesene Konsuln in die Reihe der vor den uebrigen um ihr Gutachten zu fragenden Senatoren eintraten; insofern war es allerdings fuer den Adel von grosser Wichtigkeit, den Plebejer nur zu einem konsularischen Amt, nicht aber zum Konsulat selbst zuzulassen. --------------------------------------------- ^1 Die Annahme, dass rechtlich den patrizischen Konsulartribunen das volle, den plebejischen nur das militaerische Imperium zugestanden habe, ruft nicht ...

...eberhaupt keiner anderen als einer raeumlichen Abgrenzung faehig ist. Es gibt einen Stadtrechtsbezirk und einen Kriegsrechtsbezirk, in welchem letzteren die Provokation und andere stadtrechtliche Bestimmungen nicht massgebend sind; es gibt Beamte, wie zum Beispiel die Prokonsuln, welche lediglich in dem letzteren zu funktionieren vermoegen; aber es gibt im strengen Rechtssinn keine Beamten mit bloss jurisdiktionellem wie keine mit bloss militaerischem Imperium. Der Prokonsul ist in seinem Bezirk eben wie der Konsul zugleich Oberfeldherr und Oberrichter und befugt, nicht bloss unter Nichtbuergern und Soldaten, sondern auch un...

...ien berufen und kann ein Heer befehligen; dem Konsul kommt in der Stadt zunaechst die Oberverwaltung und der Oberbefehl zu, aber er fungiert doch auch bei Emanzipation und Adoption als Gerichtsherr - die qualitative Unteilbarkeit des hoechsten Amtes ist also selbst hier noch beiderseits mit grosser Schaerfe festgehalten. Es muss also die militaerische wie die jurisdiktionelle Amtsgewalt oder, um diese, dem roemischen Recht dieser Zeit fremden Abstraktionen beiseite zu lassen, die Amtsgewalt schlechthin den plebejischen Konsulartribunen virtuell so gut wie den patrizischen zugestanden haben. Aber wohl moegen, wie W. A. Becker (Handbuch, Bd. 2, 2, S. 137) meint, aus denselben Gruenden, weshalb spaeterhin neben das gemeinscha...
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03. Kapitel
Die Sullanische Verfassung ->
...chtigste vollendet war, so liess er den Wahlen fuer 675 (79) freien Lauf, lehnte die Wiederwahl zum Konsulat als mit seinen eigenen Verordnungen unvereinbar ab und legte, bald nachdem die neuen Konsuln Publius Servilius und Appius Claudius ihr Amt angetreten hatten, im Anfang des Jahres 675 (79) die Regentschaft nieder. Es ergriff selbst starre Herzen, als der Mann, der bis dahin mit dem Leben und dem Eigentum von Millionen nach Willkuer geschaltet hatte, auf dessen Wink so viele Haeupt...

...barte in der Leitung des schwierigen Verpflegungsgeschaeftes sein ungemeines Organisationstalent; nichtsdestoweniger zogen ihn auch jetzt die Freuden des hauptstaedtischen Lebens weit mehr an als Krieg oder gar Politik. In der Praetur, welches Amt er, nachdem er sich einmal vergeblich beworben hatte, im Jahre 661 (93) uebernahm, fuegte es sich abermals, dass ihm in seiner Provinz, der unbedeutendsten von allen, der erste Sieg ueber Koenig Mithradates und der erste Vertrag mit den maecht...

...hte der Kapitalisten und des hauptstaedtischen Proletariats, endlich den im Schosse seines eigenen Stabes erwachsenen Uebermut des Saebels wieder unter das neu befestigte Gesetz. Selbstaendiger als je stellte er die Oligarchie hin, legte die Beamtenmacht als dienendes Werkzeug in ihre Haende, verlieh ihr die Gesetzgebung, die Gerichte, die militaerische und finanzielle Obergewalt und gab ihr eine Art Leibwache in den befreiten Sklaven, eine Art Heer in den angesiedelten Militaerkolonist...
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10. Kapitel
Das Volkstribunat und die Dezemvirn ->
Aber was war erreicht damit, dass man die Einheit der Gemeinde brach, dass die Beamten einer unsteten und von allen Leidenschaften des Augenblicks abhaengigen Kontrollbehoerde unterworfen wurden, dass auf den Wink eines einzelnen der auf den Gegenthron gehobenen Oppositionshaeupter die Verwaltung im gefaehrlichsten Augenblick ...

...rde unterworfen wurden, dass auf den Wink eines einzelnen der auf den Gegenthron gehobenen Oppositionshaeupter die Verwaltung im gefaehrlichsten Augenblick zum Stocken gebracht werden konnte, dass man die Kriminalrechtspflege, indem man alle Beamte dazu konkurrierend bevollmaechtigte, gleichsam gesetzlich aus dem Recht in die Politik verwies und sie fuer alle Zeiten verdarb? Es ist wohl wahr, dass das Tribunat wenn nicht unmittelbar zur politischen Ausgleichung der Staende beigetragen, ...

... Stimmrechts ist und dass die Italiker laenger als die Griechen die nicht grundsaessigen Buerger von den Gemeindeversammlungen ausschlossen; als Rom hiervon abging, blieb auch die Monarchie nicht aus, ja knuepfte eben an an das tribunizische Amt. Dass das Volkstribunat auch genuetzt hat, indem es der Opposition gesetzliche Bahnen wies und manche Verkehrtheit abwehrte, wird niemand verkennen; aber ebensowenig, dass, wo es sich nuetzlich erwies, es fuer ganz andere Dinge gebraucht ward,...

...n Gewalt ward auf der einen, die Vernichtung des Tribunats auf der andern Seite angestrebt; die gesetzlich straflos gemachte Insubordination, die Weigerung, sich zur Landesverteidigung zu stellen, die Buss- und Strafklagen namentlich gegen Beamte, die die Rechte der Gemeinde verletzt oder auch nur ihr Missfallen erregt hatten, waren die Waffen der Plebejer, denen die Junker Gewalt und Einverstaendnisse mit den Landesfeinden, gelegentlich auch den Dolch des Meuchelmoerders entgegensetz...

...legung der Geschlechtergaue des aeltesten roemischen Ackers aus dem Landgebiet gebildet wurden (I, 51). Zu diesen wurde, wahrscheinlich erst infolge des Publilischen Gesetzes und um die fuer die Abstimmung wuenschenswerte Ungleichheit der Gesamtzahl der Stimmabteilungen herbeizufuehren, als einundzwanzigste Tribus die crustuminische hinzugefuegt, die ihren Namen von dem Orte trug, wo die Plebs als solche sich konstituiert und das Tribunat gestiftet hatte (I, 282) und fortan fanden die...

...ese die saemtlichen Patrizier, sondern auch die nicht grundsaessigen Plebejer ausschloss; aber die Menge war maechtig genug, um es durchzusetzen, dass ihr Beschluss dem von den Zenturien gefassten rechtlich gleich gelte, falls er vorher vom Gesamtsenat gebilligt worden war. Dass diese letzte Bestimmung schon vor Erlass der Zwoelf Tafeln gesetzlich feststand, ist gewiss; ob man sie gerade bei Gelegenheit des Publilischen Plebiszits eingefuehrt hat, oder ob sie bereits vorher durch irgend...

...300 (454) kam ein Vergleich zustande; der Senat gab in der Hauptsache nach. Die Abfassung des Landrechts wurde beschlossen; es sollten dazu ausserordentlicher Weise zehn Maenner von den Zenturien gewaehlt werden, welche zugleich als hoechste Beamte anstatt der Konsuln zu fungieren hatten (decem viri consulari imperio legibus scribundis), und zu diesem Posten sollten nicht bloss Patrizier, sondern auch Plebejer wahlfaehig sein. Diese wurden hier zum erstenmal, freilich nur fuer ein aus...

...Konsuln zu fungieren hatten (decem viri consulari imperio legibus scribundis), und zu diesem Posten sollten nicht bloss Patrizier, sondern auch Plebejer wahlfaehig sein. Diese wurden hier zum erstenmal, freilich nur fuer ein ausserordentliches Amt, als waehlbar bezeichnet. Es war dies ein grosser Schritt vorwaerts zu der vollen politischen Gleichberechtigung, und er war nicht zu teuer damit verkauft, dass das Volkstribunat aufgehoben, das Provokationsrecht fuer die Dauer des Dezemvirats...

...d, auch Plebejer zu ernennen, so traf doch die Wahl auf lauter Patrizier - so maechtig war damals noch der Adel -, und erst als eine abermalige Wahl fuer 304 (450) noetig ward, wurden auch einige Plebejer gewaehlt - die ersten nichtadligen Beamten, die die roemische Gemeinde gehabt hat. Erwaegt man diese Massregeln in ihrem Zusammenhang, so kann kaum ein anderer Zweck ihnen untergelegt werden, als die Beschraenkung der konsularischen Gewalt durch das geschriebene Gesetz an die Stelle d...

...eniger beabsichtigt; der Rechtsunterschied zwischen steuerpflichtigen und vermoegenslosen Buergern, die Ungueltigkeit der Ehe zwischen Adligen und Buergerlichen wurden vielmehr aufs neue im Stadtrecht bestaetigt, ebenso zur Beschraenkung der Beamtenwillkuer und zum Schutz des Buergers ausdruecklich vorgeschrieben, dass das spaetere Gesetz durchaus dem frueheren vorgehen und dass kein Volksschluss gegen einen einzelnen Buerger erlassen werden solle. Am bemerkenswertesten ist die Ausschli...
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