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Schlagwort: Gemeindebeschluss | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | Seite 1 von 2 1 2 | | | Religion | | ... der roemischen, walten ueber
jeder auswaertigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff auch der
Buerger dem Nichtbuerger, der roemische dem fremden Gott entgegentreten mag, so
koennen fremde Menschen wie fremde Gottheiten dennoch durch Gemeindebeschluss in
Rom eingebuergert werden, und wenn aus der eroberten Stadt die Buerger nach Rom
uebersiedelten, wurden auch wohl die Stadtgoetter eingeladen, in Rom eine neue
Staette sich zu bereiten.
Den urspruenglichen Goetterkreis, wie er in Rom vor je... | | |
| | Das Volkstribunat und die Dezemvirn | | ...ichen Kunde der goettlichen und menschlichen Dinge und mit der
ganzen Routine politischer Praxis, einflussreich in der Gemeindeversammlung
durch den starken Anhang fuegsamer und den einzelnen Familien anhaenglicher
Leute, endlich befugt, jeden Gemeindebeschluss zu pruefen und zu verwerfen,
konnten die Patrizier die faktische Herrschaft noch auf lange Zeit sich
bewahren, eben weil sie rechtzeitig auf die gesetzliche Alleingewalt verzichtet
hatten. Zwar mussten die Plebejer ihre politische Zuruecksetzu... | | |
| | Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalitaet | | ...en, ueber die einzelnen Buerger
auszuueben. Der Keim dazu ist in dem Rechte des Beamten zu suchen, wegen
Ordnungswidrigkeiten Vermoegensbussen (multae) zu erkennen. Bei allen Bussen von
mehr als zwei Schafen und 30 Rindern, oder, nachdem durch Gemeindebeschluss vom
Jahre 324 (430) die Viehbussen in Geld umgesetzt worden waren, von mehr als 3020
Libralassen (218 Taler), kam bald nach der Vertreibung der Koenige die
Entscheidung im Wege der Provokation an die Gemeinde, und es erhielt damit das
Bruchv... | | |
| | Die Sullanische Verfassung -> | | ...Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die
Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem
Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos
durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem
Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die
Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts
traten nun allmaehlich zu den bestehenden sechs ... | | |
| | Die Sullanische Verfassung -> | | ...die munizipalen Pontifices
und Augurn.
Was das Verhaeltnis dieses sekundaeren politischen Organismus zu dem
primaeren des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die
politischen Befugnisse vollstaendig zu und band also der Gemeindebeschluss und
das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebuerger ebenso wie der
Volksbeschluss und das konsularische Imperium den Roemer. Dies fuehrte im ganzen
zu einer konkurrierenden Taetigkeit der Staats- und der Stadtbehoerden: Es
hatten beispi... | | |
| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt -> | | ...
gemeinen roemischen Buergerschaft war die Umwandlung der Altbuergerschaft in
einen Geschlechtsadel, welcher, seit die Adelschaft auch das Recht verlor, in
gemeiner Versammlung zu beschliessen, da die Aufnahme neuer Familien in den Adel
durch Gemeindebeschluss noch weniger zulaessig erschien, jeder, sogar der
Selbstergaenzung unfaehig war. Unter den Koenigen war dergleichen
Abgeschlossenheit dem roemischen Adel fremd und die Aufnahme neuer Geschlechter
nicht allzu selten gewesen; jetzt stellte diese... | | |
| | Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie -> | | ...ie Geschaeftskreise abgrenzte und sie zwar nicht
geradezu unter die konkurrierenden Beamten verteilte, aber doch durch Ratschlag
und Bitte auch auf die Personenfragen entscheidend einwirkte. Aeussersten Falls
erlangte der Senat auch wohl einen Gemeindebeschluss, der die Kompetenzfrage
definitiv entschied; doch hat die Regierung diesen bedenklichen Ausweg nur sehr
selten angewandt. Ferner wurden die wichtigsten Angelegenheiten, wie zum
Beispiel die Friedensschluesse, den Konsuln entzogen und dieselben... | | |
| | Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie -> | | ...erschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein Vorbehalt,
der von Haus aus nicht viel bedeutete und allmaehlich so vollstaendig zur
Formalitaet ward, dass man in spaeterer Zeit sich nicht einmal mehr die Muehe
gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss zu beantragen.
Was die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden und
von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den Senat; auf diesem
Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das Recht, den Diktator zu
... | | |
| | Die urspruengliche Verfassung Roms -> | | ...buergern bei den Roemern tritt vielleicht nirgends mit solcher
Deutlichkeit hervor wie in der Behandlung der uralten Institution des
Ehrenbuergerrechts, welches urspruenglich bestimmt war, diesen Gegensatz zu
vermitteln. Wenn ein Fremder durch Gemeindebeschluss in den Kreis der Buerger
hineingenommen ward, so konnte er zwar sein bisheriges Buergerrecht aufgeben, wo
er dann voellig in die neue Gemeinschaft uebertrat, aber auch jenes mit dem ihm
neu gewaehrten verbinden. So war es aelteste Sitte und so... | | |
| | Die urspruengliche Verfassung Roms -> | | ..., jeden auf Antrag des Koenigs von dieser gefassten Beschluss zu pruefen
und, wenn derselbe die bestehenden Rechte zu verletzen schien, demselben die
Bestaetigung zu versagen; oder, was dasselbe ist, in allen Faellen, wo
verfassungsmaessig ein Gemeindebeschluss erforderlich war, also bei jeder
Verfassungsaenderung, bei der Aufnahme neuer Buerger, bei der Erklaerung eines
Angriffskrieges, kam dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf man dies
wohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der... | | |
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