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Schnellsuche: Gemeindebeschluß - Gemeinde - Rom - Senat - Buerger - Staat
Verfassung - Ordnung - Italien - Gewalt - Konsul - Fest - Rat - Mann

Schlagwort: Gemeindebeschluss


Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

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Religion
... der roemischen, walten ueber jeder auswaertigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff auch der Buerger dem Nichtbuerger, der roemische dem fremden Gott entgegentreten mag, so koennen fremde Menschen wie fremde Gottheiten dennoch durch Gemeindebeschluss in Rom eingebuergert werden, und wenn aus der eroberten Stadt die Buerger nach Rom uebersiedelten, wurden auch wohl die Stadtgoetter eingeladen, in Rom eine neue Staette sich zu bereiten. Den urspruenglichen Goetterkreis, wie er in Rom vor je...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums ->
12. Kapitel
Das Volkstribunat und die Dezemvirn
...ichen Kunde der goettlichen und menschlichen Dinge und mit der ganzen Routine politischer Praxis, einflussreich in der Gemeindeversammlung durch den starken Anhang fuegsamer und den einzelnen Familien anhaenglicher Leute, endlich befugt, jeden Gemeindebeschluss zu pruefen und zu verwerfen, konnten die Patrizier die faktische Herrschaft noch auf lange Zeit sich bewahren, eben weil sie rechtzeitig auf die gesetzliche Alleingewalt verzichtet hatten. Zwar mussten die Plebejer ihre politische Zuruecksetzu...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
02. Kapitel
Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalitaet
...en, ueber die einzelnen Buerger auszuueben. Der Keim dazu ist in dem Rechte des Beamten zu suchen, wegen Ordnungswidrigkeiten Vermoegensbussen (multae) zu erkennen. Bei allen Bussen von mehr als zwei Schafen und 30 Rindern, oder, nachdem durch Gemeindebeschluss vom Jahre 324 (430) die Viehbussen in Geld umgesetzt worden waren, von mehr als 3020 Libralassen (218 Taler), kam bald nach der Vertreibung der Koenige die Entscheidung im Wege der Provokation an die Gemeinde, und es erhielt damit das Bruchv...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
08. Kapitel
Die Sullanische Verfassung ->
...Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts traten nun allmaehlich zu den bestehenden sechs ...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel
Die Sullanische Verfassung ->
...die munizipalen Pontifices und Augurn. Was das Verhaeltnis dieses sekundaeren politischen Organismus zu dem primaeren des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die politischen Befugnisse vollstaendig zu und band also der Gemeindebeschluss und das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebuerger ebenso wie der Volksbeschluss und das konsularische Imperium den Roemer. Dies fuehrte im ganzen zu einer konkurrierenden Taetigkeit der Staats- und der Stadtbehoerden: Es hatten beispi...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel
Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt ->
... gemeinen roemischen Buergerschaft war die Umwandlung der Altbuergerschaft in einen Geschlechtsadel, welcher, seit die Adelschaft auch das Recht verlor, in gemeiner Versammlung zu beschliessen, da die Aufnahme neuer Familien in den Adel durch Gemeindebeschluss noch weniger zulaessig erschien, jeder, sogar der Selbstergaenzung unfaehig war. Unter den Koenigen war dergleichen Abgeschlossenheit dem roemischen Adel fremd und die Aufnahme neuer Geschlechter nicht allzu selten gewesen; jetzt stellte diese...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
01. Kapitel
Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie ->
...ie Geschaeftskreise abgrenzte und sie zwar nicht geradezu unter die konkurrierenden Beamten verteilte, aber doch durch Ratschlag und Bitte auch auf die Personenfragen entscheidend einwirkte. Aeussersten Falls erlangte der Senat auch wohl einen Gemeindebeschluss, der die Kompetenzfrage definitiv entschied; doch hat die Regierung diesen bedenklichen Ausweg nur sehr selten angewandt. Ferner wurden die wichtigsten Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Friedensschluesse, den Konsuln entzogen und dieselben...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
03. Kapitel
Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie ->
...erschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein Vorbehalt, der von Haus aus nicht viel bedeutete und allmaehlich so vollstaendig zur Formalitaet ward, dass man in spaeterer Zeit sich nicht einmal mehr die Muehe gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss zu beantragen. Was die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden und von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den Senat; auf diesem Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das Recht, den Diktator zu ...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
03. Kapitel
Die urspruengliche Verfassung Roms ->
...buergern bei den Roemern tritt vielleicht nirgends mit solcher Deutlichkeit hervor wie in der Behandlung der uralten Institution des Ehrenbuergerrechts, welches urspruenglich bestimmt war, diesen Gegensatz zu vermitteln. Wenn ein Fremder durch Gemeindebeschluss in den Kreis der Buerger hineingenommen ward, so konnte er zwar sein bisheriges Buergerrecht aufgeben, wo er dann voellig in die neue Gemeinschaft uebertrat, aber auch jenes mit dem ihm neu gewaehrten verbinden. So war es aelteste Sitte und so...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums ->
05. Kapitel
Die urspruengliche Verfassung Roms ->
..., jeden auf Antrag des Koenigs von dieser gefassten Beschluss zu pruefen und, wenn derselbe die bestehenden Rechte zu verletzen schien, demselben die Bestaetigung zu versagen; oder, was dasselbe ist, in allen Faellen, wo verfassungsmaessig ein Gemeindebeschluss erforderlich war, also bei jeder Verfassungsaenderung, bei der Aufnahme neuer Buerger, bei der Erklaerung eines Angriffskrieges, kam dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf man dies wohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
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05. Kapitel

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