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Schlagwort: Kommando | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | | Seite 1 von 11 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 | | | Die Sullanische Verfassung -> | ...dtischen
Gerichtswesen, womit die Konsuln sich nach einer unverbruechlich festgehaltenen
Regel nicht befassen durften, und mit den damals bestehenden ueberseeischen
Aemtern: Sizilien, Sardinien und den beiden Spanien, in denen der Konsul das
Kommando zwar fuehren konnte, aber nur ausnahmsweise fuehrte. Im ordentlichen
Lauf der Dinge wurden demnach sechs Spezialkompetenzen, die beiden
hauptstaedtischen Gerichtsvorstandschaften und die vier ueberseeischen Aemter
unter die sechs Praetoren ver...
...schen Gerichtsvorstandschaften und die vier ueberseeischen Aemter
unter die sechs Praetoren vergeben, woneben den beiden Konsuln kraft ihrer
Generalkompetenz die Leitung der hauptstaedtischen nichtgerichtlichen Geschaefte
und das militaerische Kommando in den festlaendischen Besitzungen oblag. Da
diese Generalkompetenz also doppelt besetzt war, blieb der Sache nach der eine
Konsul zur Verfuegung der Regierung, und fuer gewoehnliche Zeiten kam man
demnach mit jenen acht hoechsten Jahresbeamte...
...htsvorstandschaften demselben Praetor zu uebertragen und die
regelmaessig von den Konsuln zu beschaffenden hauptstaedtischen Geschaefte durch
den Stadtpraetor versehen zu lassen; wogegen es verstaendigerweise moeglichst
vermieden ward, mehrere Kommandos in derselben Hand zu vereinigen. Hier half
vielmehr die Regel aus, dass im militaerischen Imperium es kein Interregnum gab,
also dasselbe, obwohl gesetzlich befristet, doch nach Eintritt des Endtermines
von Rechts wegen noch so lange fortdaue...
...e Regel aus, dass im militaerischen Imperium es kein Interregnum gab,
also dasselbe, obwohl gesetzlich befristet, doch nach Eintritt des Endtermines
von Rechts wegen noch so lange fortdauerte, bis der Nachfolger erschien und dem
Vorgaenger das Kommando abnahm, oder, was dasselbe ist, dass der kommandierende
Konsul oder Praetor nach Ablauf seiner Amtszeit, wenn der Nachfolger nicht
erschien, an Konsuls oder Praetors Statt weiter fungieren konnte und musste. Der
Einfluss des Senats auf diese G...
...alkompetenzen unter sich verlosen und die Konsuln die
festlaendischen, nichtgerichtlichen Geschaefte besorgen zu lassen, oder
irgendeine Abweichung von derselben anzuordnen, etwa dem Konsul ein
augenblicklich besonders wichtiges ueberseeisches Kommando zuzuweisen oder eine
ausserordentliche militaerische und gerichtliche Kommission, zum Beispiel das
Flottenkommando oder eine wichtige Kriminaluntersuchung, unter die zur
Verteilung kommenden Kompetenzen aufzunehmen und die dadurch weiter noetig
werdenden Kumulationen und Fristerstreckungen zu veranlassen - wobei uebrigens
lediglich die Absteckung der jedes...
...ielmehr durchgaengig
durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die
Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem
Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos
durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem
Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die
Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts
traten nun...
...esetzte die wichtigsten und lukrativsten Stellen im Staate nicht mehr die
Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen gebildeten
Konkurrentenliste der Senat. Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die
ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren,
denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die
Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit
und haeufig auch den Konsuln, ...
...n,
denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die
Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit
und haeufig auch den Konsuln, nach Ablauf ihres Amtsjahrs ein ueberseeisches
Kommando zu uebertragen, was mit dem Wesen der Prorogation sich vertrug, da die
Amtsgewalt des in Rom und des in der Provinz fungierenden Oberbeamten wohl
anders bezogen, aber nicht eigentlich staatsrechtlich eine qualitativ andere
war.
Diese Verhaelt...
...rengel regelmaessig keine Truppen und kein Kommandant standen, einer
der Fundamentalsaetze des roemischen Staatsrechts; das Keltenland diesseits der
Alpen dagegen, in dem schon der bestaendig fortwaehrenden Einfaelle der
Alpenvoelker wegen ein Kommando nicht entbehrt werden konnte, wurde nach dem
Muster der aelteren ueberseeischen Kommandos als eigene Statthalterschaft
konstituiert ^10. Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden
Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue
Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten ...
...schaeften - die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung,
zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten
Kriminaljustiz - sich widmeten, waehrend ihres zweiten Amtsjahrs als Prokonsuln
oder Propraetoren das Kommando in einer der zehn Statthalterschaften: Sizilien,
Sardinien, beiden Spanien, Makedonien, Asia, Africa, Narbo, Kilikien und dem
italischen Keltenland uebernahmen. Die schon erwaehnte Vermehrung der
Quaestorenzahl durch Sulla auf zwanzig gehoert ... | | |
| | Crassus´ Tod - Der Bruch der Gesamtherrscher -> | ...Beamten des Jahres 704 (50), sondern aus denen des
Jahres 705 (49) zu ernennen und konnte also nicht vor dem 1. Januar 706 (48)
eintreten. Insofern hatte Caesar auch noch waehrend der letzten zehn Monate des
Jahres 705 (49) ein Anrecht auf das Kommando, nicht auf Grund des Pompeisch-
Licinischen Gesetzes, aber auf Grund der alten Regel, dass das befristete
Kommando auch nach Ablauf der Frist bis zum Eintreffen des Nachfolgers
fortdauert. Seitdem nun aber das neue Regulativ des Jahres 702 (52) nicht die
abgehenden, sondern die vor fuenf Jahren oder laenger abgegangenen Konsuln und
Praetoren zu den Stattha...
...auert. Seitdem nun aber das neue Regulativ des Jahres 702 (52) nicht die
abgehenden, sondern die vor fuenf Jahren oder laenger abgegangenen Konsuln und
Praetoren zu den Statthalterschaften berief und also zwischen dem buergerlichen
Amt und dem Kommando, statt der bisherigen unmittelbaren Aufeinanderfolge, ein
Intervall vorschrieb, war nichts mehr im Wege, jede gesetzlich erledigte
Statthalterschaft sofort anderweitig zu besetzen, also in dem gegebenen Falle
fuer die gallischen Provinzen den Kommandowechsel statt am 1. Januar 706 (48)
vielmehr am 1. Maerz 705 (49) herbeizufuehren. Pompeius' kuemmerliche
Hinterhaeltigkeit und zoegernde Tuecke sind in diesen Veranstaltungen in
merkwuerdiger Weise gemischt mit dem knifflichen Formalismus und ...
...egte man sie sich zurecht
und setzte sich in die Verfassung, teils Caesar vor dem Tage, wo die durch
Pompeius' eigenes Gesetz ihm zugesicherte Frist zu Ende lief, also vom 1. Maerz
705 (49) an, durch Sendung der Nachfolger zur Niederlegung des Kommandos
noetigen, teils die bei den Wahlen fuer 706 (48) auf ihn lautenden Stimmtafeln
als nichtige behandeln zu koennen. Caesar, nicht in der Lage, diese Schachzuege
zu hindern, schwieg dazu und liess die Dinge an sich kommen.
Allgemach rueckte den...
... Caesars Heer und in diesem Jahre Volkstribun, der
namhafteste war, machten im Senat geltend, dass sowohl der Stand der Dinge in
Gallien als auch die Billigkeit erfordere, nicht nur Caesar nicht vor der Zeit
abzurufen, sondern vielmehr ihm das Kommando neben dem Konsulat zu lassen; sie
wiesen ohne Zweifel darauf hin, dass vor wenigen Jahren Pompeius ganz ebenso die
spanischen Statthalterschaften mit dem Konsulat vereinigt habe und noch
gegenwaertig, ausser dem wichtigen Oberaufsichtsamt uebe...
..., dass vor wenigen Jahren Pompeius ganz ebenso die
spanischen Statthalterschaften mit dem Konsulat vereinigt habe und noch
gegenwaertig, ausser dem wichtigen Oberaufsichtsamt ueber das hauptstaedtische
Verpflegungswesen, mit dem spanischen Oberkommando das von Italien kumuliere, ja
dessen saemtliche waffenfaehige Mannschaft von ihm eingeschworen und ihres Eides
noch nicht entbunden sei.
Der Prozess fing an sich zu formulieren, aber er kam darum nicht in
rascheren Gang. Die Majoritaet des Se... | | |
| | 1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens -> | ...Zollbezirk unter dem Namen Illyricum im weiteren Sinne
zusammengefasst worden ist. Legionen standen nur in dem eigentlichen Illyricum,
in den uebrigen Distrikten wahrscheinlich gar keine Reichstruppen, hoechstens
kleinere Detachements; das Oberkommando fuehrte der aus dem Senat hervorgehende
Prokonsul der neuen Provinz, waehrend die Soldaten und die Offiziere
selbstverstaendlich kaiserlich waren. Es zeugt von dem ernsten Charakter der
nach der Eroberung Raetiens beginnenden Offensive, dass z...
...
Prokonsul der neuen Provinz, waehrend die Soldaten und die Offiziere
selbstverstaendlich kaiserlich waren. Es zeugt von dem ernsten Charakter der
nach der Eroberung Raetiens beginnenden Offensive, dass zunaechst der
Nebenherrscher Agrippa das Kommando im Donaugebiet uebernahm, dem der Prokonsul
von Illyricum von Rechts wegen sich unterzuordnen hatte, und dann, als Agrippas
ploetzlicher Tod im Fruehjahr 742 (12) diese Kombination scheitern machte, im
Jahre darauf Illyricum in kaiserliche Ver...
...chts wegen sich unterzuordnen hatte, und dann, als Agrippas
ploetzlicher Tod im Fruehjahr 742 (12) diese Kombination scheitern machte, im
Jahre darauf Illyricum in kaiserliche Verwaltung ueberging, also die
kaiserlichen Feldherren hier das Oberkommando erhielten. Bald bildeten sich hier
drei militaerische Mittelpunkte, welche dann auch die administrative Dreiteilung
des Donaugebiets herbeifuehrten. Die kleinen Fuerstentuemer in dem von Crassus
eroberten Gebiet machten der Provinz Moesien Pla...
...schen Feldzugs in erweitertem Massstab sind, so waren auch
die Fuehrer, welche mit dem Titel kaiserlicher Legaten an die Spitze gestellt
wurden, dieselben; wieder die beiden Prinzen des kaiserlichen Hauses, Tiberius,
der an Agrippas Stelle das Kommando in Illyricum uebernahm, und Drusus, der an
den Rhein ging, beide jetzt nicht mehr unerprobte Juenglinge, sondern Maenner in
der Bluete ihrer Jahre und schwerer Arbeit wohl gewachsen.
An naechsten Anlaessen fuer die Kriegfuehrung fehlte es in ...
...d selbst aus dem friedlichen Noricum
pluenderte im Jahre 738 (16) bis nach Istrien hinein. Zwei Jahre darauf
ergriffen die illyrischen Provinzialen gegen ihre Herren die Waffen und obwohl
sie dann, als Agrippa im Herbst des Jahres 741 (13) das Kommando uebernahm, ohne
Widerstand zu leisten zum Gehorsam zurueckkehrten, sollen doch unmittelbar nach
seinem Tode die Unruhen aufs neue begonnen haben. Wir vermoegen nicht zu sagen,
wieweit diese roemischen Erzaehlungen der Wahrheit entsprechen; der...
...ucht behielt doch schliesslich
das Uebergewicht auch ueber diese tapferen Gegner; in mehreren Feldzuegen wurde
Piso des Widerstandes Herr, und das entweder schon bei dieser Gelegenheit oder
bald nachher auf dem "thrakischen Ufer" eingerichtete Kommando von Moesien brach
den Zusammenhang der dakisch-thrakischen Voelkerschaften, indem es die Staemme
am linken Ufer der Donau und die verwandten suedlich vom Haemus voneinander
schied, und sicherte dauernd die roemische Herrschaft im Gebiet der un... | | |
| | Die Restaurationsherrschaft -> | ...streichen Darstellung dieses Krieges von Sallust
ist die Chronologie mehr als billig vernachlaessigt. Der Krieg ging im Sommer
649 (105) zu Ende (c. 114); wenn also Marius seine Kriegfuehrung als Konsul 647
(107) begann, so fuehrte er dort das Kommando in drei Kampagnen. Allein die
Erzaehlung schildert nur zwei, und mit Recht. Denn eben wie Metellus allem
Anschein nach zwar schon 645 (109) nach Afrika ging, aber, da er spaet eintraf
(c. 37, 44) und die Reorganisation des Heeres Zeit kostete ...
...um das Konsulat stehen,
notwendig in das Jahr 646 (108) gesetzt werden muessen. Von Ungenauigkeiten ist
der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch
649 (105) bei ihm Konsul genannt wird.
Die Verlaengerung des Kommandos des Metellus, die Sallustius (62, 10)
berichtet, kann sich nach dem Platze, an dem sie steht, nur beziehen auf das
Jahr 647 (107); als im Sommer 646 (108) auf Grund des Sempronischen Gesetzes die
Provinzen der fuer 647 (107) zu waehlenden Kon...
...
getroffenen Verfuegung, die den Metellus an seiner Stelle liess, durch Beschluss
der souveraenen Komitien der Oberbefehl im Afrikanischen Krieg uebertragen.
Demgemaess trat er im Laufe des Jahres 647 (107) an Metellus' Stelle und fuehrte
das Kommando in dem Feldzuge des folgenden Jahres; allein die zuversichtliche
Verheissung, es besser zu machen als sein Vorgaenger und den Jugurtha an Haenden
und Fuessen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern, war leichter gegeben als
erfuellt. Marius ...
...er zurueckkehrte, sah sich eines Abends
ploetzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und numidischer
Reiterei; man musste fechten, wo und wie die Abteilungen eben standen, ohne dass
eine eigentliche Schlachtordnung und ein leitendes Kommando sich haetten
durchfuehren lassen, und sich gluecklich schaetzen, die stark gelichteten
Truppen auf zwei voneinander nicht weit entfernten Huegeln vorlaeufig fuer die
Nacht in Sicherheit zu bringen. Indes die arge Nachlaessigkeit der von ihrem ... | | |
| | Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution -> | ...en Konsuln den Schwur abzunehmen auf
treue Beobachtung der bestehenden Verfassung. Von den Armeen kam es vornehmlich
auf die Nordarmee an, da die kampanische groessten teils nach Asien abzugehen
bestimmt war. Sulla liess durch Volksschluss das Kommando ueber jene auf seinen
treuergebenen Kollegen Quintus Rufus uebertragen und den bisherigen Feldherrn
Gnaeus Strabo in moeglichst schonender Weise zurueckrufen, um so mehr als dieser
der Ritterpartei angehoerte und seine passive Haltung waehrend...
... Aristokratie nicht geringe Bedenken erregt hatte. Rufus traf bei dem
Heer ein und uebernahm an Strabos Stelle den Oberbefehl; allein wenige Tage
nachher ward er von den Soldaten erschlagen und Strabo trat wieder zurueck in
das kaum abgegebene Kommando. Er galt als der Anstifter des Mordes; gewiss ist
es, dass er ein Mann war, zu dem man solcher Tat sich versehen konnte, der die
Fruechte der Untat erntete und die wohlbekannten Urheber nur mit Worten strafte.
Fuer Sulla war Rufus' Beseitigung...
...her Tat sich versehen konnte, der die
Fruechte der Untat erntete und die wohlbekannten Urheber nur mit Worten strafte.
Fuer Sulla war Rufus' Beseitigung und Strabos Feldherrnschaft eine neue und
ernste Gefahr; doch tat er nichts, um diesem das Kommando abzunehmen. Als bald
darauf sein Konsulat zu Ende ging, sah er sich einerseits von seinem Nachfolger
Cinna gedraengt, endlich nach Asien abzugehen, wo seine Anwesenheit allerdings
dringend not tat, andererseits von einem der neuen Tribune vor ... | | |
| | 10. Kapitel - Syrien und das Nabataeerland | ...vilen und militaerischen Verwaltung
gewesen. Diese Statthalterschaft war von Anfang an von allen die angenehmste und
wurde dies im Lauf der Zeit nur noch in hoeherem Grade. Ihr Inhaber fuehrte,
gleich den Statthaltern der beiden Germanien, das Kommando ueber vier Legionen,
und waehrend den Kommandanten der Rheinarmee die Verwaltung der inneren
gallischen Landschaften abgenommen ward und schon in ihrem Nebeneinanderstehen
eine gewisse Beschraenkung lag, behielt der Statthalter von Syrien auch...
...haften abgenommen ward und schon in ihrem Nebeneinanderstehen
eine gewisse Beschraenkung lag, behielt der Statthalter von Syrien auch die
Zivilverwaltung der ganzen grossen Provinz ungeschmaelert und fuehrte lange Zeit
in ganz Asien allein ein Kommando ersten Ranges. Unter Vespasian erhielt er zwar
an den Statthaltern von Palaestina und von Kappadokien zwei ebenfalls Legionen
befehligende Kollegen; andererseits aber wuchsen durch die Einziehung des
Koenigreichs Kommagene und bald darauf auch...
...en, ist zweifelhaft; bei den Grenzposten
daselbst haben auch Detachements der Legionen Verwendung gefunden, und
namentlich ist der besonders unruhige Distrikt zwischen Damaskos und Bostra
stark mit Legionaeren belegt worden, die einerseits das Kommando von Syrien
stellte, andererseits das arabische seit Einrichtung desselben durch Traian.
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| | Der Sieg -> | ... Eine Minute später dann
ich!«
Alles war still. Jedermann schaute auf den Beutel, den meine Frau mir umgehängt hatte. Niemand wußte
sogleich, warum dies geschehen war. Da befahl Tatellah-Satah:
»Die Zeit ist da. Es beginne!«
Sofort erscholl das Kommandowort des Komiteevorsitzenden. Aber Tusahga Saritsch schoß nicht. Er hatte
das Gewehr zur Hand, aber er hielt es gesenkt. Seine weit aufgerissenen Augen waren mit dem Ausdruck
des Schreckens und der wachsenden Angst auf meine Brust gerichtet.
»Mein...
...s war, wie man
angenommen hatte. Die Gesichter meiner Freunde erhellten sich zusehends. Und die Stimme Tatellah-Satahs klang hell und froh, als er, die Hand zum zweiten Mal erhebend, sagte:
»Warum schießt Tusahga Saritsch nicht? Und warum wird das Kommando für Old Shatterhand nicht
gegeben? Er hat nur eine einzige Minute zu warten, länger nicht! Beginnen wir noch einmal! Old
Shatterhand ergreife sein Gewehr!«
Das tat ich. Das Kommando für meinen Gegner erscholl zum zweiten Mal. Er schrie auf:
»Ich kann nicht schießen! Ich darf nicht schießen! Wer seine eigene Medizin erschießt, erschießt sein
ewiges Leben!«
»Die Minute ist vorüber!« rief Tatellsah-Satah.
Da ertönte das Kommando für mich. »Tusahga Saritsch, fahre in die ewigen Jagdgründe! « sagte ich und
richtete den Lauf meines Stutzens auf seine Brust.
»Uff, uff!« brüllte er, so laut er brüllen konnte, sprang auf und rannte davon.
»Gott sei Dank!« raunte mir das Herzle... | | |
| | Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit -> | ...i Megara stand, verlief sich, sowie sie die roemischen Feldzeichen gewahrte.
Die Hauptmacht auf dem Isthmos wollte Metellus eben angreifen lassen, als der
Konsul Lucius Mummius mit wenigen Begleitern im roemischen Hauptquartier eintraf
und das Kommando uebernahm. Inzwischen boten die Achaeer, ermutigt durch einen
gelungenen Angriff auf die allzu unvorsichtigen roemischen Vorposten, der
roemischen um das Doppelte ueberlegenen Armee bei Leukopetra auf dem Isthmos die
Schlacht an. Die Roemer zo...
...hen Zeit begegnen Landschaften,
die ausschliesslich aus Buergergemeinden bestehen und die dennoch keineswegs
aufhoeren, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der Grundbegriff der
roemischen provincia hervor; sie ist zunaechst nichts als das "Kommando" und
alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstaetigkeit des Kommandanten sind
urspruenglich Nebengeschaefte und Korollarien seiner militaerischen Stellung.
Andererseits muss dagegen, wenn man die formelle Souveraenitaet der freien
Gemeinden ins Au...
...ng in Makedonien diese anstatt der hauptstaedtischen
Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen Klientelstaaten uebernahm. Man
kann demnach, je nachdem die tatsaechliche oder die formelle Auffassung
ueberwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch
nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht
eingeraeumt. | | |
| | Die Restaurationsherrschaft -> | ...die Spitze der Armeen
treten sollten, schleunigst aus den griechischen Kriegshandbuechern und den
roemischen Annalen zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen
Diskurs zu fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando
einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter
Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor der
Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese ihre Nachfahren
nicht uebel die...
...em Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist
daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz der
Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein selbstaendiges
militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die Roemer zunaechst in
dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station fuer Schiffe und Mannschaft.
Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den Krieg gegen Tigranes bei dem
Syrischen Reich (App. Syr. 48); die ehemals... | | |
| | Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution -> | ..., die darin lag, den alten, ebenso unfaehigen als rach-
und ehrsuechtigen Mann an die Spitze der kampanischen Armee zu stellen, mochte
Sulpicius nicht uebersehen und ebensowenig die arge Abnormitaet, einem
Privatmann ein ausserordentliches Oberkommando durch Volksschluss zu
uebertragen; aber eben Marius' erprobte staatsmaennische Unfaehigkeit gab eine
Art Garantie dafuer, dass er die Verfassung nicht ernstlich wuerde gefaehrden
koennen, und vor allem war Sulpicius' eigene Lage, wenn er Sulla...
... weniger vielleicht danach, einmal gruendlich
abzurechnen mit der Senatsmajoritaet. Demnach erhielt auf Antrag des Sulpicius
durch Beschluss des Volkes Gaius Marius mit ausserordentlicher hoechster oder
sogenannter prokonsularischer Gewalt das Kommando der kampanischen Armee und den
Oberbefehl in dem Krieg gegen Mithradates, und es wurden, um das Heer von Sulla
zu uebernehmen, zwei Volkstribune in das Lager von Nola abgesandt.
Die Botschaft kam an den unrechten Mann. Wenn irgend jemand berufe...
...aeltigung der gefaehrlichen italischen Insurrektion; ihm als Konsul des
Jahres, in welchem der Asiatische Krieg zum Ausbruch kam, war in der
hergebrachten Weise und mit voller Zustimmung seines ihm befreundeten und
verschwaegerten Kollegen das Kommando in demselben uebertragen worden. Es war
ein starkes Ansinnen, einen unter solchen Verhaeltnissen uebernommenen
Oberbefehl nach Beschluss der souveraenen Buergerschaft von Rom abzugeben an
einen alten militaerischen und politischen Antagonisten... | | |
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