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Schlagwort: Kommandos | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | | Seite 1 von 4 1 2 3 4 | | | Die Sullanische Verfassung -> | ...htsvorstandschaften demselben Praetor zu uebertragen und die
regelmaessig von den Konsuln zu beschaffenden hauptstaedtischen Geschaefte durch
den Stadtpraetor versehen zu lassen; wogegen es verstaendigerweise moeglichst
vermieden ward, mehrere Kommandos in derselben Hand zu vereinigen. Hier half
vielmehr die Regel aus, dass im militaerischen Imperium es kein Interregnum gab,
also dasselbe, obwohl gesetzlich befristet, doch nach Eintritt des Endtermines
von Rechts wegen noch so lange fortdauer...
...ielmehr durchgaengig
durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die
Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem
Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos
durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem
Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die
Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts
traten nun ...
...esetzte die wichtigsten und lukrativsten Stellen im Staate nicht mehr die
Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen gebildeten
Konkurrentenliste der Senat. Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die
ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren,
denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die
Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit
und haeufig auch den Konsuln, n...
...e des roemischen Staatsrechts; das Keltenland diesseits der
Alpen dagegen, in dem schon der bestaendig fortwaehrenden Einfaelle der
Alpenvoelker wegen ein Kommando nicht entbehrt werden konnte, wurde nach dem
Muster der aelteren ueberseeischen Kommandos als eigene Statthalterschaft
konstituiert ^10. Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden
Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue
Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten
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| | Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius -> | ...mten von selbst die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften
auch die ausserordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens
nach strengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber auf die
Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmaessig kein
Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des Senats oder doch auf Antrag eines an
sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und
wieder hier sich eingemischt und auch die...
...diese seine Befugnis im Laufe der
Zeit zu endgueltiger Anerkennung gelangt. Freilich hatte die Demokratie auch
hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher
vorgekommenen Faelle, bei der Uebertragung des afrikanischen Kommandos auf Gaius
Marius 647 (107), war nur ein verfassungsmaessig zum Feldherrnamt ueberhaupt
berechtigter Beamter durch den Schluss der Buergerschaft mit einer bestimmten
Expedition beauftragt worden. Aber jetzt sollte die Buergerschaft einen
beli... | | |
| | 1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens -> | ...schen Legionen gehabt haben, ist ausgemacht; von diesen
Prinzen abgesehen, mag damals wohl die Zivilverwaltung Galliens von dem Kommando
der Rheintruppen getrennt gewesen sein, aber schwerlich war das letztere damals
schon in zwei koordinierte Kommandos geteilt ^11.
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^10 Auf eine rueckwaertige Verbindung der Rheinlager mit dem Hafen von
Boulogne duerfte die viel bestrittene Notiz des Florus (epit. 2, 30) zu beziehen
sein: Bonnam (oder Bormam) e...
...fehlt es, abgesehen von der
Abtrennung der Narbonensis, an allen Nachrichten, da sie nur auf kaiserlichen
Verfuegungen beruhte und darueber nichts in die Senatsprotokolle kam. Aber von
der Existenz eines gesonderten ober- und untergermanischen Kommandos geben die
erste Kunde die Feldzuege des Germanicus, und die Varusschlacht ist unter jener
Voraussetzung kaum zu verstehen; hier erscheinen wohl die hiberna inferiora, die
von Vetera (Vell. 2, 120), und den Gegensatz dazu, die superiora koennen... | | |
| | 1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens -> |
Germanicus Abberufung war zugleich die Aufhebung des Oberkommandos der
rheinischen Armee. Die blosse Teilung des Kommandos setzte der bisherigen
Kriegfuehrung ein Ziel; dass Germanicus nicht bloss abberufen ward, sondern
keinen Nachfolger erhielt, kam hinaus auf die Anordnung der Defensive am Rhein.
So ist denn auch der Feldzug des Jahres 16 der letzte gewesen, de...
...ch naehernde
Elbe und an deren ganzen Lauf wesentlich verkuerzt und verbessert; wobei
wahrscheinlich ausser dem evidenten militaerischen Gewinn auch noch das
politische Moment in Betracht kam, dass die moeglichst weite Entfernung der
grossen Kommandos von Rom und Italien eine der leitenden Maximen der
Augusteischen Politik war und ein Elbheer in der weiteren Entwicklung Roms
schwerlich dieselbe Rolle gespielt haben wuerde, wie sie die Rheinheere nur zu
bald uebernahmen. Die Vorbedingungen d... | | |
| | Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit -> | | ...ng in Makedonien diese anstatt der hauptstaedtischen
Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen Klientelstaaten uebernahm. Man
kann demnach, je nachdem die tatsaechliche oder die formelle Auffassung
ueberwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch
nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht
eingeraeumt. | | |
| | Die Restaurationsherrschaft -> | | ...um das Konsulat stehen,
notwendig in das Jahr 646 (108) gesetzt werden muessen. Von Ungenauigkeiten ist
der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch
649 (105) bei ihm Konsul genannt wird.
Die Verlaengerung des Kommandos des Metellus, die Sallustius (62, 10)
berichtet, kann sich nach dem Platze, an dem sie steht, nur beziehen auf das
Jahr 647 (107); als im Sommer 646 (108) auf Grund des Sempronischen Gesetzes die
Provinzen der fuer 647 (107) zu waehlenden Kons... | | |
| | Die Restaurationsherrschaft -> | | ...sen wenigstens in dieser
Beziehung nicht mehr die Rede sein; und dennoch gelang es dem ersten besten
ehrgeizigen Offizier, das auszufuehren, womit einst der aeltere Africanus der
Regierung gedroht, und sich eines der vornehmsten militaerischen Kommandos gegen
den bestimmt ausgesprochenen Willen der Regierung zu verschaffen. Die
oeffentliche Meinung, nichtig in den Haenden der sogenannten Popularpartei, ward
zur unwiderstehlichen Waffe in der Hand des kuenftigen Koenigs von Rom. Es soll
dami... | | |
| | Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution -> | | ...en Rat des Marius, die des Dienstes
ungewohnte Mannschaft erst im kleinen Krieg zu ueben. Zunaechst ward ihm die
10000 Mann starke Abteilung des Gaius Perpenna vollstaendig geschlagen. Der
Oberfeldherr entsetzte den geschlagenen General seines Kommandos und vereinigte
den Rest des Korps mit dem unter Marius' Befehl stehenden, liess sich aber
dadurch nicht abhalten, die Offensive zu ergreifen und in zwei teils von ihm
selbst, teils von Marius gefuehrten Abteilungen auf zwei nicht weit voneinan... | | |
| | Cinna und Sulla -> | | ...gangen waren, und nicht
wenige entkommene Senatoren, so dass bald in seinem Hauptquartier eine Art von
Senat sich bildete. An Dekreten gegen den oligarchischen Prokonsul liess es die
Regierung nicht fehlen. Sulla ward durch die Komitien seines Kommandos und
seiner sonstigen Ehren und Wuerden entsetzt und geaechtet, wie das in gleicher
Weise auch gegen Metellus, Appius Claudius und andere angesehene Fluechtlinge
geschah; sein Haus in Rom wurde geschleift, seine Landgueter verwuestet. Indes
d... | | |
| | Die Sullanische Verfassung -> | | ...gaenzung in seiner urspruenglichen Unbeschraenktheit zurueckgegeben.
Hinsichtlich der Wahlen zu den Staatsaemtern aber blieb es im ganzen bei der
bisherigen Weise; ausser insofern die sogleich zu erwaehnende neue Regulierung
des militaerischen Kommandos allerdings folgeweise eine wesentliche
Beschraenkung der Buergerschaft in sich schloss, ja gewissermassen das
Vergebungsrecht der Feldherrnstellen von der Buergerschaft auf den Senat
uebertrug. Es scheint nicht einmal, dass Sulla die frueher v... | | |
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