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Schlagwort: Kommandos


Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z
KommandostabKommandostimme

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Die Sullanische Verfassung ->
...htsvorstandschaften demselben Praetor zu uebertragen und die regelmaessig von den Konsuln zu beschaffenden hauptstaedtischen Geschaefte durch den Stadtpraetor versehen zu lassen; wogegen es verstaendigerweise moeglichst vermieden ward, mehrere Kommandos in derselben Hand zu vereinigen. Hier half vielmehr die Regel aus, dass im militaerischen Imperium es kein Interregnum gab, also dasselbe, obwohl gesetzlich befristet, doch nach Eintritt des Endtermines von Rechts wegen noch so lange fortdauer...

...ielmehr durchgaengig durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts traten nun ...

...esetzte die wichtigsten und lukrativsten Stellen im Staate nicht mehr die Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen gebildeten Konkurrentenliste der Senat. Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren, denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit und haeufig auch den Konsuln, n...

...e des roemischen Staatsrechts; das Keltenland diesseits der Alpen dagegen, in dem schon der bestaendig fortwaehrenden Einfaelle der Alpenvoelker wegen ein Kommando nicht entbehrt werden konnte, wurde nach dem Muster der aelteren ueberseeischen Kommandos als eigene Statthalterschaft konstituiert ^10. Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten ...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel
Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius ->
...mten von selbst die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften auch die ausserordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens nach strengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber auf die Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmaessig kein Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des Senats oder doch auf Antrag eines an sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und wieder hier sich eingemischt und auch die...

...diese seine Befugnis im Laufe der Zeit zu endgueltiger Anerkennung gelangt. Freilich hatte die Demokratie auch hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher vorgekommenen Faelle, bei der Uebertragung des afrikanischen Kommandos auf Gaius Marius 647 (107), war nur ein verfassungsmaessig zum Feldherrnamt ueberhaupt berechtigter Beamter durch den Schluss der Buergerschaft mit einer bestimmten Expedition beauftragt worden. Aber jetzt sollte die Buergerschaft einen beli...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
03. Kapitel
1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens ->
...schen Legionen gehabt haben, ist ausgemacht; von diesen Prinzen abgesehen, mag damals wohl die Zivilverwaltung Galliens von dem Kommando der Rheintruppen getrennt gewesen sein, aber schwerlich war das letztere damals schon in zwei koordinierte Kommandos geteilt ^11. ------------------------------------------------- ^10 Auf eine rueckwaertige Verbindung der Rheinlager mit dem Hafen von Boulogne duerfte die viel bestrittene Notiz des Florus (epit. 2, 30) zu beziehen sein: Bonnam (oder Bormam) e...

...fehlt es, abgesehen von der Abtrennung der Narbonensis, an allen Nachrichten, da sie nur auf kaiserlichen Verfuegungen beruhte und darueber nichts in die Senatsprotokolle kam. Aber von der Existenz eines gesonderten ober- und untergermanischen Kommandos geben die erste Kunde die Feldzuege des Germanicus, und die Varusschlacht ist unter jener Voraussetzung kaum zu verstehen; hier erscheinen wohl die hiberna inferiora, die von Vetera (Vell. 2, 120), und den Gegensatz dazu, die superiora koennen...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 8. Buch ->
1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens
1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens ->
Germanicus Abberufung war zugleich die Aufhebung des Oberkommandos der rheinischen Armee. Die blosse Teilung des Kommandos setzte der bisherigen Kriegfuehrung ein Ziel; dass Germanicus nicht bloss abberufen ward, sondern keinen Nachfolger erhielt, kam hinaus auf die Anordnung der Defensive am Rhein. So ist denn auch der Feldzug des Jahres 16 der letzte gewesen, de...

...ch naehernde Elbe und an deren ganzen Lauf wesentlich verkuerzt und verbessert; wobei wahrscheinlich ausser dem evidenten militaerischen Gewinn auch noch das politische Moment in Betracht kam, dass die moeglichst weite Entfernung der grossen Kommandos von Rom und Italien eine der leitenden Maximen der Augusteischen Politik war und ein Elbheer in der weiteren Entwicklung Roms schwerlich dieselbe Rolle gespielt haben wuerde, wie sie die Rheinheere nur zu bald uebernahmen. Die Vorbedingungen d...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 8. Buch ->
1. Kapitel - Die Nordgrenze Italiens
Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit ->
...ng in Makedonien diese anstatt der hauptstaedtischen Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen Klientelstaaten uebernahm. Man kann demnach, je nachdem die tatsaechliche oder die formelle Auffassung ueberwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht eingeraeumt.
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
01. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft ->
...um das Konsulat stehen, notwendig in das Jahr 646 (108) gesetzt werden muessen. Von Ungenauigkeiten ist der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch 649 (105) bei ihm Konsul genannt wird. Die Verlaengerung des Kommandos des Metellus, die Sallustius (62, 10) berichtet, kann sich nach dem Platze, an dem sie steht, nur beziehen auf das Jahr 647 (107); als im Sommer 646 (108) auf Grund des Sempronischen Gesetzes die Provinzen der fuer 647 (107) zu waehlenden Kons...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
04. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft ->
...sen wenigstens in dieser Beziehung nicht mehr die Rede sein; und dennoch gelang es dem ersten besten ehrgeizigen Offizier, das auszufuehren, womit einst der aeltere Africanus der Regierung gedroht, und sich eines der vornehmsten militaerischen Kommandos gegen den bestimmt ausgesprochenen Willen der Regierung zu verschaffen. Die oeffentliche Meinung, nichtig in den Haenden der sogenannten Popularpartei, ward zur unwiderstehlichen Waffe in der Hand des kuenftigen Koenigs von Rom. Es soll dami...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
04. Kapitel
Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution ->
...en Rat des Marius, die des Dienstes ungewohnte Mannschaft erst im kleinen Krieg zu ueben. Zunaechst ward ihm die 10000 Mann starke Abteilung des Gaius Perpenna vollstaendig geschlagen. Der Oberfeldherr entsetzte den geschlagenen General seines Kommandos und vereinigte den Rest des Korps mit dem unter Marius' Befehl stehenden, liess sich aber dadurch nicht abhalten, die Offensive zu ergreifen und in zwei teils von ihm selbst, teils von Marius gefuehrten Abteilungen auf zwei nicht weit voneinan...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
07. Kapitel
Cinna und Sulla ->
...gangen waren, und nicht wenige entkommene Senatoren, so dass bald in seinem Hauptquartier eine Art von Senat sich bildete. An Dekreten gegen den oligarchischen Prokonsul liess es die Regierung nicht fehlen. Sulla ward durch die Komitien seines Kommandos und seiner sonstigen Ehren und Wuerden entsetzt und geaechtet, wie das in gleicher Weise auch gegen Metellus, Appius Claudius und andere angesehene Fluechtlinge geschah; sein Haus in Rom wurde geschleift, seine Landgueter verwuestet. Indes d...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
09. Kapitel
Die Sullanische Verfassung ->
...gaenzung in seiner urspruenglichen Unbeschraenktheit zurueckgegeben. Hinsichtlich der Wahlen zu den Staatsaemtern aber blieb es im ganzen bei der bisherigen Weise; ausser insofern die sogleich zu erwaehnende neue Regulierung des militaerischen Kommandos allerdings folgeweise eine wesentliche Beschraenkung der Buergerschaft in sich schloss, ja gewissermassen das Vergebungsrecht der Feldherrnstellen von der Buergerschaft auf den Senat uebertrug. Es scheint nicht einmal, dass Sulla die frueher v...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel

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