| | Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie -> |
Entscheidend aber beschraenkte das Ovinische Gesetz, welches etwa um die
Mitte dieser Periode, wahrscheinlich bald nach den Licinischen Gesetzen
durchgegangen ist, das Recht der Beamten, den Senat nach ihrem Ermessen zu
konstituieren, indem es demjenigen, der kurulischer Aedil, Praetor oder Konsul
gewesen war, sofort vorlaeufig Sitz und Stimme im Senat verlieh und die naechst
eintretenden Zensoren verpflichtete, diese Expektanten entweder foermlich in die
Senatorenliste einzuzeichnen oder doch nur aus denjenigen Gruenden, welche auch
zur Ausstossung des wirklichen Senators genuegten, von der Liste
auszuschliessen. Freilich reichte die Zahl dieser gewesenen Magistrate bei
weitem nicht aus, um den Senat auf der normalen Zahl von dreihundert zu halten;
und unter dieselbe durfte man, besonders da die Senatoren- zugleich
Geschworenenliste war, ihn nicht herabgehen lassen. So blieb dem zensorischen
Wahlrecht immer noch ein bedeutender Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch
die Bekleidung eines Amtes, sondern durch die zensorische Wahl erkieste...
...- zugleich
Geschworenenliste war, ihn nicht herabgehen lassen. So blieb dem zensorischen
Wahlrecht immer noch ein bedeutender Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch
die Bekleidung eines Amtes, sondern durch die zensorische Wahl erkiesten
Senatoren - haeufig diejenigen Buerger, die ein nicht kurulisches Gemeindeamt
verwaltet oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen Feind im
Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten - zwar an der
Abstimmung, aber ...
...in nicht kurulisches Gemeindeamt
verwaltet oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen Feind im
Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten - zwar an der
Abstimmung, aber nicht an der Debatte teil. Der Kern des Senats und derjenige
Teil desselben, in dem Regierung und Verwaltung sich konzentriert, ruhte also
nach dem Ovinischen Gesetz im wesentlichen nicht mehr auf der Willkuer eines
Beamten, sondern mittelbar auf der Wahl durch das Volk; und die roemische...
...durch das Volk; und die roemische
Gemeinde war auf diesem Wege zwar nicht zu der grossen Institution der Neuzeit,
dem repraesentativen Volksregimente, aber wohl dieser Institution nahe gekommen,
waehrend die Gesamtheit der nicht debattierenden Senatoren gewaehrte, was bei
regierenden Kollegien so notwendig wie schwierig herzustellen ist, eine kompakte
Masse urteilsfaehiger und urteilsberechtiger, aber schweigender Mitglieder.
Die Kompetenz des Senats wurde formell kaum veraendert. Der Senat huetete
sich wohl, durch unpopulaere Verfassungsaenderungen oder offenbare
Verfassungsverletzungen der Opposition und der Ambition Handhaben darzubieten;
er liess es sogar geschehen, wenn er es auch nicht foerderte, dass die
Buergerschaftsko...
...er Opposition und der Ambition Handhaben darzubieten;
er liess es sogar geschehen, wenn er es auch nicht foerderte, dass die
Buergerschaftskompetenz im demokratischen Sinne ausgedehnt ward. Aber wenn die
Buergerschaft den Schein, so erwarb der Senat das Wesen der Macht: einen
bestimmenden Einfluss auf die Gesetzgebung und die Beamtenwahlen und das gesamte
Gemeinderegiment.
Jeder neue Gesetzvorschlag ward zunaechst im Senat vorberaten, und kaum
wagte es je ein Beamter, ohne oder wider das Gutachten des Senats einen Antrag
an die Gemeinde zu stellen; geschah es dennoch, so hatte der Senat durch die
Beamteninterzession und die priesterliche Kassation eine lange Reihe von Mitteln
in der Hand, um jeden unbequemen Antrag im Keime zu ersticken oder nachtraeglich
zu beseitigen; und im aeussersten Fall hatte er als oberste Verwaltungs...
... um jeden unbequemen Antrag im Keime zu ersticken oder nachtraeglich
zu beseitigen; und im aeussersten Fall hatte er als oberste Verwaltungsbehoerde
mit der Ausfuehrung auch die Nichtausfuehrung der Gemeindebeschluesse in der
Hand. Es nahm der Senat ferner unter stillschweigender Zustimmung der Gemeinde
das Recht in Anspruch, in dringenden Faellen unter Vorbehalt der Ratifikation
durch Buergerschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein Vorbehalt,
der von Haus aus nicht viel bede...
... spaeterer Zeit sich nicht einmal mehr die Muehe
gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss zu beantragen.
Was die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden und
von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den Senat; auf diesem
Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das Recht, den Diktator zu
bestellen. Groessere Ruecksicht masste allerdings auf die Gemeinde genommen
werden: es konnte ihr das Recht nicht entzogen werden, die Gemeindeaemter zu
verg...
...
gewacht, dass diese Beamtenwahl nicht etwa in die Vergebung bestimmter
Kompetenzen, namentlich nicht der Oberfeldherrnstellen in bevorstehenden
Kriegen, uebergehe. Ueberdies brachte teils der neu eingefuehrte
Kompetenzbegriff, teils das dem Senat tatsaechlich zugestandene Recht, von den
Gesetzen zu entbinden, einen wichtigen Teil der Aemterbesetzung in die Haende
des Senats. Von dem Einfluss, den der Senat auf die Feststellung der
Geschaeftskreise namentlich der Konsuln ausuebte, ist schon die Rede gewesen.
Von dem Dispensationsrecht war eine der wichtigsten Anwendungen die Entbindung
des Beamten von der gesetzlichen Befristung seines Amtes, wel...
...esentlich gleichstehende Recht der Fristerstreckung gesetzlich
allein der Gemeinde zu und ward anfaenglich auch faktisch von ihr gehandhabt;
aber doch wurde schon 447 (307) und seitdem regelmaessig den Oberfeldherren das
Kommando durch blossen Senatsbeschluss verlaengert. Dazu kam endlich der
uebermaechtige und klug vereinigte Einfluss der Aristokratie auf die Wahlen,
welcher dieselben nicht immer, aber in der Regel auf die der Regierung genehmen
Kandidaten lenkte.
Was schliesslich die V...
...ie Verwaltung anlangt, so hing Krieg, Frieden und
Buendnis, Kolonialgruendung, Ackerassignation, Bauwesen, ueberhaupt jede
Angelegenheit von dauernder und durchgreifender Wichtigkeit, und namentlich das
gesamte Finanzwesen lediglich ab von dem Senat. Er war es, der Jahr fuer Jahr
den Beamten in der Feststellung ihrer Geschaeftskreise und in der Limitierung
der einem jeden zur Verfuegung zu stellenden Truppen und Gelder die allgemeine
Instruktion gab, und an ihn ward von allen Seiten in al...
...gemeine
Instruktion gab, und an ihn ward von allen Seiten in allen wichtigen Faellen
rekurriert: keinem Beamten, mit Ausnahme des Konsuls, und keinem Privaten
durften die Vorsteher der Staatskasse Zahlung anders leisten als nach
vorgaengigem Senatsbeschluss. Nur in die Besorgung der laufenden Angelegenheiten
und in die richterliche und militaerische Spezialverwaltung mischte das hoechste
Regierungskollegium sich nicht ein; es war zu viel politischer Sinn und Takt in
der roemischen Arist...
...nicht ein; es war zu viel politischer Sinn und Takt in
der roemischen Aristokratie, um die Leitung des Gemeinwesens in eine
Bevormundung des einzelnen Beamten und das Werkzeug in eine Maschine verwandeln
zu wollen.
Dass dies neue Regiment des Senats bei aller Schonung der bestehenden
Formen eine vollstaendige Umwaelzung des alten Gemeinwesens in sich schloss,
leuchtet ein; dass die freie Taetigkeit der Buergerschaft stockte und erstarrte
und die Beamten zu Sitzungspraesidenten und ausfue...
... besass von politischer Intelligenz und
praktischer Staatskunde; unumschraenkt verfuegend in allen finanziellen Fragen
und in der Leitung der auswaertigen Politik; die Exekutive vollkommen
beherrschend durch deren kurze Dauer und durch die dem Senat nach der
Beseitigung des staendischen Haders dienstbar gewordene tribunizische
Interzession, war der roemische Senat der edelste Ausdruck der Nation und in
Konsequenz und Staatsklugheit, in Einigkeit und Vaterlandsliebe, in Machtfuelle
und sicherem Mut die erste politische Koerperschaft aller Zeiten - auch jetzt
noch "eine Versammlung von Koenigen", die es v...
... - auch jetzt
noch "eine Versammlung von Koenigen", die es verstand, mit republikanischer
Hingebung despotische Energie zu verbinden. Nie ist ein Staat nach aussen fester
und wuerdiger vertreten worden als Rom in seiner guten Zeit durch seinen Senat.
In der inneren Verwaltung ist es allerdings nicht zu verkennen, dass die im
Senat vorzugsweise vertretene Geld- und Grundaristokratie in den ihre
Sonderinteressen betreffenden Angelegenheiten parteiisch verfuhr und dass die
Klugheit und die Energie der Koerperschaft hier haeufig von ihr nicht zum Heil
des Staates gebraucht ...
...Indes der grosse, in schweren Kaempfen
festgestellte Grundsatz, dass jeder roemische Buerger gleich vor dem Gesetz sei
in Rechten und Pflichten, und die daraus sich ergebende Eroeffnung der
politischen Laufbahn, das heisst des Eintritts in den Senat fuer jedermann,
erhielten neben dem Glanz der militaerischen und politischen Erfolge die
staatliche und nationale Eintracht und nahmen dem Unterschied der Staende jene
Erbitterung und Gehaessigkeit, die den Kampf der Patrizier und Plebejer
b...
...
bezeichnen; und da die glueckliche Wendung der aeusseren Politik es mit sich
brachte, dass laenger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum fuer sich
fanden, ohne den Mittelstand unterdruecken zu muessen, so hat das roemische Volk
in seinem Senat laengere Zeit, als es einem Volke verstattet zu sein pflegt, das
grossartigste aller Menschenwerke durchzufuehren vermocht, eine weise und
glueckliche Selbstregierung. | | |
| | Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit -> | ...brechen, sondern
zu verleugnen und, als die Numantiner kamen, um die letzte Zahlung zu machen,
ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrages einfach in
Abrede zu stellen. Die Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach
Rom; waehrend dort darueber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und
beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe
des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den
Numanti...
...elt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und
beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe
des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den
Numantinern benachbarten Lusonen. Als endlich vom Senat die Entscheidung kam,
lautete sie auf Fortsetzung des Krieges - man beteiligte sich also von Staats
wegen an dem Bubenstreich des Pompeius. Mit ungeschwaechtem Mut und erhoehter
Erbitterung nahmen die Numantiner den Kampf wieder auf; Laenas fo...
...iente, durch sein von dem Vater,
dem weisen Ordner der Ebroprovinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den
Keltiberern, dass die Numantiner sich mit einem billigen, von allen
Stabsoffizieren beschworenen Friedensvertrag genuegen liessen. Allein der Senat
rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurueck, sondern liess auch nach langer
Beratung bei der Buergerschaft darauf antragen, den Vertrag zu behandeln wie
einst den caudinischen, das heisst, ihm die Ratifikation zu verweigern und die
Verantw...
...it Mancinus in Rom schwebten,
griff er unter nichtigen Vorwaenden, eben wie sechzehn Jahre zuvor Lucullus, das
freie Volk der Vaccaeer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der
jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618 136). Ein Senatsbeschluss befahl
ihm, von dem Krieg abzustehen; nichtsdestoweniger setzte er, unter dem Vorwand,
dass die Umstaende inzwischen sich geaendert haetten, die Belagerung fort. Dabei
war er als Soldat gerade so schlecht wie als Buerger; nachdem er ...
... der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der roemischen Provinz
vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccaeer, Lusitaner und Callaeker war jetzt mit
Ausnahme der Nordkueste die ganze Halbinsel wenigstens dem Namen nach den
Roemern untertan. Eine senatorische Kommission ging nach Spanien, um im
Einvernehmen mit Scipio das neugewonnene Provinzialgebiet roemisch zu ordnen,
und Scipio tat, was er konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik
seiner Vorgaenger zu beseitigen, wie denn zum ...
...
Bedeutungslosigkeit sich zu finden; des Machthabers Pflicht und Recht ist es,
entweder die Herrschaft aufzugeben oder durch Entwicklung einer imponierenden
materiellen Ueberlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu noetigen. Der
roemische Senat tat keines von beidem. Von allen Seiten angerufen und bestuermt,
griff der Senat bestaendig ein in den Gang der afrikanischen, hellenischen,
asiatischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und
schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung
gewoehnlich nur noch aerger ward. Es w...
...atischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und
schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung
gewoehnlich nur noch aerger ward. Es war die Zeit der Kommissionen. Bestaendig
gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und Alexandreia, an die achaeische
Tagsatzung und die Hoefe der vorderasiatischen Herren; sie untersuchten,
inhibierten, berichteten, und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht
selten ohne Wissen und gegen den Willen des Senats verfahren. Es konnte
geschehen, dass Kypros, welches der Senat dem Kyrenaeischen Reich zugeschieden
hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron
seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen
erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm ders...
...naeischen Reich zugeschieden
hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron
seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen
erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm derselbe vom Senate ausdruecklich
abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von Rom entkommen war; ja dass
die offenkundige Ermordung eines roemischen Kommissars, der im Auftrag des
Senats vormundschaftlich das Regiment von Syrien fuehrte, gaenzlich ungeahndet
hinging. Die Asiaten wussten zwar sehr wohl, dass sie nicht imstande seien, den
roemischen Legionen zu widerstehen; aber sie wussten nicht minder, wie wenig der
Senat geneigt war, den Buergern Marschbefehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu
erteilen. So ging es in diesen entlegenen Landschaften zu wie in der Schulstube,
wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment brachte die Voelker
zugleich um di...
...lso, was von der alten politischen
Selbstaendigkeit ueberhaupt noch lebensfaehig war, sich in der Form der
Gemeindefreiheit bewahren liess. Zu verkennen war die Notwendigkeit dieser
administrativen Reform nicht wohl; es fragte sich nur, ob der Senat dieselbe
verzoegern und verkuemmern, oder ob er den Mut und die Macht haben werde, das
Notwendige klar einzusehen und energisch durchzufuehren.
Blicken wir zunaechst auf Afrika. Die von den Roemern in Libyen gegruendete
Ordnung der Dinge ruht...
... Die Rechtsfrage zwischen Karthago und Massinissa blieb
also unerledigt; aber die Sendung fuehrte eine wichtigere Entscheidung herbei.
Das Haupt dieser Kommission war der alte Marcus Cato gewesen, damals vielleicht
der einflussreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem Hannibalischen Kriege
noch von dem vollen Poenerhass und der vollen Poenerfurcht durchdrungen.
Betroffen und missguenstig hatte dieser mit eigenen Augen den bluehenden Zustand
der Erbfeinde Roms, die ueppige Landschaft ...
...den. In seiner ehrlichen und mannhaften, aber durchaus
bornierten Weise kam er zu dem Ergebnis, dass Rom nicht eher sicher sein werde,
als bis Karthago vom Erdboden verschwunden sei, und entwickelte nach seiner
Heimkehr diese Ansicht sofort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden
Maenner der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kuemmerlichen
Politik mit grossem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse vor
einer Kaufstadt, deren phoenikische Bewohner me...
... fuer
den Land- und den Seekrieg Bericht zu erstatten und die Kriegserklaerung zu
beschleunigen. Nachdem noch einmal eine Gesandtschaft von zehn Maennern es
bestaetigt hatte, dass in Karthago in der Tat geruestet werde (602 152), verwarf
der Senat zwar die unbedingte Kriegserklaerung, die Cato begehrte, beschloss
aber in geheimer Sitzung, dass der Krieg erklaert sein solle, wenn die Karthager
sich nicht dazu verstehen wuerden, ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial
zu verbrennen....
...hre Gemeinde
den Roemern voellig zu eigen zu geben - mit dieser zuvorkommenden
Unterwuerfigkeit verglichen, schien es fast Trotz, dass die Karthager sich
begnuegt hatten, die Hinrichtung ihrer angesehensten Maenner unverlangt
anzuordnen. Der Senat erklaerte, dass die Entschuldigung der Karthager
unzureichend befunden sei; auf die Frage, was denn genuegen werde, hiess es, das
sei den Karthagern ja bekannt. Freilich konnte man es wissen, was die Roemer
wollten; allein es schien doch wiede...
...it unbeschraenkter
Vollmacht, nach Rom. Als sie ankamen, war bereits der Krieg erklaert (Anfang 605
149) und das doppelte Konsularheer eingeschifft; doch versuchten sie noch jetzt,
den Sturm durch vollstaendige Unterwerfung zu beschwoeren. Der Senat beschied
sie, dass Rom bereit sei, der karthagischen Gemeinde ihr Gebiet, ihre
staedtische Freiheit und ihr Landrecht, ihr Gemeinde- und Privatvermoegen zu
garantieren, wofern sie den soeben nach Sizilien abgegangenen Konsuln binnen
Monatsfr...
...agern hervorhoben. Dass alles, was man nur begehren konnte, garantiert ward
mit einziger Ausnahme der Stadt, und dass keine Rede davon war, die Einschiffung
der Truppen nach Afrika zu sistieren, zeigte sehr deutlich, was man
beabsichtigte; der Senat verfuhr mit furchtbarer Haerte, aber den Anschein der
Nachgiebigkeit gab er sich nicht. Indes man wollte in Karthago nicht sehen; es
fand sich kein Staatsmann, der die haltlose staedtische Menge entweder zum
vollen Widerstand oder zur vollen R...
...vatbesitz befindlichen Waffen - man zaehlte 3000 Wurfgeschuetze und 200000
volle Ruestungen - und fragte an, ob noch weiteres begehrt werde. Da erhob sich
der Konsul Lucius Marcius Censorinus und eroeffnete dem Rat, dass in Gemaessheit
der vom Senat erlassenen Instruktion die bisherige Stadt zerstoert werden
muesse, den Bewohnern aber freistehe, sich wo sie sonst wollten auf ihrem
Gebiet, jedoch mindestens zwei deutsche Meilen vom Meer entfernt, wiederum
anzusiedeln. Dieser fuerchterliche... | | |
| | Die urspruengliche Verfassung Roms -> | ...aeltesten Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum Handeln
bestimmt wie jener noch zum Beschliessen wie diese, und dennoch neben beide und
innerhalb ihres Rechtskreises ueber beide gesetzt. Dies ist der Rat der Alten
oder der senatus. Unzweifelhaft ist derselbe hervorgegangen aus der
Geschlechtsverfassung: die alte Ueberlieferung, dass in dem urspruenglichen Rom
die saemtlichen Hausvaeter den Senat gebildet haetten, ist staatsrechtlich
insofern richtig, als jedes der nicht erst nachher zugewanderten Geschlechter
des spaeteren Rom seinen Ursprung zurueckfuehrte auf einen jener Hausvaeter der
aeltesten Stadt als auf seinen Stammvater und P...
...tandteile, das heisst
jedes Geschlecht gleichsam monarchisch organisiert war und unter einem, sei es
durch Wahl der Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es durch Erbfolge
bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben Epoche auch der Senat nichts
gewesen als die Gesamtheit dieser Gechlechtsaeltesten und demnach eine vom
Koenig wie von der Buergerversammlung unabhaengige Institution, gegenueber der
letzteren, unmittelbar durch die Gesamtheit der Buerger gebildeten
gewissermasse...
...ass selbst Erbschaft und Vormundschaft, wenn sie dem
Geschlecht ansterben, von den Geschlechtsgenossen insgesamt geltend gemacht
werden. Aber nichtsdestoweniger sind von dem urspruenglichen Wesen des Rates der
Aeltesten auch auf den roemischen Senat noch viele und wichtige Rechtsfolgen
uebergegangen; um es mit einem Worte zu sagen, die Stellung des Senats, wonach
er etwas anderes und mehr ist als ein blosser Staatsrat, als die Versammlung
einer Anzahl vertrauter Maenner, deren Ratschlaege der Koenig einzuholen
zweckmaessig findet, beruht lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung
gewes...
...e der Koenig einzuholen
zweckmaessig findet, beruht lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung
gewesen war gleich jener, die Homer schildert, der um den Koenig im Kreise herum
zu Rate sitzenden Fuersten und Herren des Volkes. Solange der Senat durch die
Gesamtheit der Geschlechtshaeupter gebildet ward, kann die Zahl der Mitglieder
eine feste nicht gewesen sein, da die der Geschlechter es auch nicht war; aber
in fruehester, vielleicht schon in vorroemischer Zeit ist die Zahl der
Mi...
... Zeit ist die Zahl der
Mitglieder des Rats der Aeltesten fuer die Gemeinde ohne Ruecksicht auf die Zahl
der zur Zeit vorhandenen Geschlechter auf hundert festgestellt worden, sodass
von der Verschmelzung der drei Urgemeinden die Vermehrung der Senatssitze auf
die seitdem feststehende Normalzahl von dreihundert die staatsrechtlich
notwendige Folge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu allen Zeiten
berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies lebenslaengliche Verbleiben mehr ...
...ge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu allen Zeiten
berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies lebenslaengliche Verbleiben mehr
tatsaechlich als von Rechts wegen eintrat und die von Zeit zu Zeit
stattfindenden Revisionen der Senatsliste eine Gelegenheit darboten, den
unwuerdigen oder auch nur missliebigen Ratsherrn zu beseitigen, so hat diese
Einrichtung sich nachweislich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Die Wahl der
Senatoren hat allerdings, seit es Geschlechtshaeupter nicht mehr gab, bei dem
Koenig gestanden; wohl aber mag bei dieser Wahl in aelterer Zeit, solange noch
die Individualitaet der Geschlechter im Volke lebendig war, als Regel, wenn ein
Senator starb, der Koenig einen anderen erfahrenen und bejahrten Mann derselben
Geschlechtsgenossenschaft an seine Stelle berufen haben. Vermutlich ist erst mit
der steigenden Verschmelzung und inneren Einigung der Volksgemeinde hiervon
abgegangen w...
...ten zusteht, wenn sie auch, nach der schon in
dem Hause so scharf sich auspraegenden monarchischen Grundanschauung der Roemer,
zur Zeit immer nur von einem dieser Aeltesten, das ist von dem Koenig, ausgeuebt
werden kann. Ein jedes Mitglied des Senats ist also als solches, nicht der
Ausuebung, aber der Befugnis nach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch
seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben gleichartig
sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, n...
...ach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch
seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben gleichartig
sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, nur dass der des Koenigs
hoeher und ansehnlicher ist als der des Senators. Hierauf beruht es ferner,
dass, wie bereits erwaehnt ward, die koenigliche Gewalt in der roemischen
Gemeinde ueberhaupt nicht erledigt werden kann. Stirbt der Koenig, so treten
ohne weiteres die Aeltesten an seine Stelle und ueben die Befu...
...enig" (interrex) von dem auf
Lebenszeit ernannten zwar in der Dauer, nicht aber in der Fuelle der Gewalt. Die
Dauer des Zwischenkoenigtums ist fuer die einzelnen Inhaber festgesetzt auf
hoechstens fuenf Tage; es geht dasselbe demnach unter den Senatoren in der Art
um, dass, bis das Koenigtum auf die Dauer wieder besetzt ist, der zeitige
Inhaber bei Ablauf jener Frist gemaess der durch das Los festgesetzten
Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls auf fuenf Tage uebergibt. Ein Treuwort
wi...
...chermacht
(imperium) und des Gottesschutzes (auspicia) des roemischen Gemeinwesens und in
ihr die Buergschaft gegeben fuer die ununterbrochene Dauer desselben und seiner
monarchischen, nicht aber erblich monarchischen Ordnung. Wenn also dieser Senat
spaeter den Griechen eine Versammlung von Koenigen zu sein duenkte, so ist das
nur in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat eine solche gewesen.
Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser
Versammlung seinen l...
...hat der Rat der Aeltesten sich nicht in die
Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine Stellvertreter freilich hat
dieser, falls er nicht imstande war, selbst das Heer zu fuehren oder den
Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von jeher aus dem Senat genommen - weshalb
auch spaeter noch die hoechsten Befehlshaberstellen regelmaessig nur an
Senatoren vergeben und ebenso als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet
werden. Aber weder bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat
in seiner Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom
nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats gegeben
hat. Aber wohl galt der Rat der Alten als der berufene Wahrer der bestehenden
Verfassung, selbst gegenueber dem Koenig und der Buergerschaft. Es lag deshalb
ihm ob, jeden auf Antrag des Koenigs von dieser gefassten Beschluss zu pruefe...
...am dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf man dies
wohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der Buergerschaft und dem Rat
gemeinschaftlich zugestanden, etwa wie den beiden Haeusern in dem heutigen
konstitutionellen Staat: der Senat war nicht sowohl Gesetzgeber als
Gesetzwaechter und konnte den Beschluss nur dann kassieren, wenn die Gemeinde
ihre Befugnisse ueberschritten, also bestehende Verpflichtungen gegen die
Goetter oder gegen auswaertige Staaten oder auch organisch...
...Unbill anrief, und mit den Worten schloss: "darueber aber
wollen wir Alten Rat pflegen daheim, wie wir zu unsrem Rechte kommen"; erst wenn
der Rat der Alten sich einverstanden erklaert hatte, war der nun von der
Buergerschaft beschlossene, vom Senat gebilligte Krieg foermlich erklaert.
Gewiss war es weder die Absicht noch die Folge dieser Satzung, ein stetiges
Eingreifen des Senats in die Beschluesse der Buergerschaft hervorzurufen und
durch solche Bevormundung die Buergerschaft ihrer souveraenen Gewalt zu
entkleiden; aber wie im Fall der Vakanz des hoechsten Amtes der Senat die Dauer
der Gemeindeverfassung verbuergte, finden wir auch hier ihn als den Hort der
gesetzlichen Ordnung gegenueber selbst der hoechsten Gewalt, der Gemeinde.
Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch die allem Anschein nach uralte
Uebung...
...ch die allem Anschein nach uralte
Uebung an, dass der Koenig die an die Volksgemeinde zu bringenden Antraege
vorher dem Rat der Alten vorlegte und dessen saemtliche Mitglieder eines nach
dem anderen darueber ihr Gutachten abgeben liess. Da dem Senat das Recht
zustand, den gefassten Beschluss zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich
vorher die Ueberzeugung zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu
befuerchten sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich
b...
...zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu
befuerchten sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich
brachte, in wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer Maenner
Rat vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen Zusammensetzung nach
dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als Staatsrat zur Seite zu stehen.
Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr als aus der bisher bezeichneten Kompetenz,
die spaetere Machtfuelle des Senats hervorgegangen; die Anfaenge indes sind
unscheinbar und gehen eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu
antworten, wenn sie gefragt werden. Es mag ueblich gewesen sein, bei
Angelegenheiten von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche
waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu
bringender An...
...che
waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu
bringender Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der
Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das eroberte
Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, rechtlich notwendig
war eine solche vorherige Befragung nicht. Der Koenig beruft den Rat, wenn es
ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor; ungefragt darf kein Ratsherr seine
Meinung sagen, noch weniger...
...Ratsherr seine
Meinung sagen, noch weniger der Rat sich ungeladen versammeln, abgesehen von dem
einen Fall, wo er in der Vakanz zusammentritt, um die Reihenfolge der
Zwischenkoenige festzustellen. Dass es ferner dem Koenig zusteht, neben den
Senatoren und gleichzeitig mit ihnen auch andere Maenner seines Vertrauens zu
berufen und zu befragen, ist in hohem Grade wahrscheinlich. Der Ratschlag sodann
ist kein Befehl; der Koenig kann es unterlassen, ihm zu folgen, ohne dass dem
Senat ein anderes Mittel zustaende, seiner Ansicht praktische Geltung zu
schaffen als jenes frueher erwaehnte keineswegs allgemein anwendbare
Kassationsrecht. "Ich habe euch gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um
euch zu gebieten": diese W...
...wendbare
Kassationsrecht. "Ich habe euch gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um
euch zu gebieten": diese Worte, die ein spaeterer Schriftsteller dem Koenig
Romulus in den Mund legt, bezeichnen nach dieser Seite hin die Stellung des
Senats gewiss im wesentlichen richtig. | | |
| | Pompeius´ und Caesars Gesamtherrschaft -> |
Auch die Stellung des Senats, oder vielmehr der Nobilitaet ueberhaupt, war
inzwischen eine andere geworden. Eben aus ihrer vollstaendigen Erniedrigung
schoepfte sie frische Kraefte. Es war bei der Koalition von 694 (60)
verschiedenes an den Tag gekommen, was fuer das Son...
...er eine antimonarchische Sentenz oder
eine Anspielung gegen Pompeius vorbrachte. Ja als Cicero ausgewiesen werden
sollte, legten eine grosse Zahl - angeblich zwanzigtausend - Buerger,
groesstenteils aus den Mittelklassen, nach dem Beispiel des Senats das
Trauergewand an. "Nichts ist jetzt populaerer", heisst es in einem Briefe aus
dieser Zeit, "als der Hass der Popularpartei." Die Machthaber liessen
Andeutungen fallen, dass durch solche Opposition leicht die Ritter ihre neuen
Sonderplae...
...bt, so wuerde die Unzufriedenheit der
Buergerschaft ihren natuerlichen Ausdruck in den Wahlen gefunden und, indem sie
sich aussprach, sich gesteigert haben; unter den bestehenden Verhaeltnissen
blieb den Verfassungstreuen nichts uebrig als dem Senat, der, herabgekommen wie
er war, doch immer noch als Vertreter und Verfechter der legitimen Republik
erschien, sich unterzuordnen. So kam es, dass der Senat, jetzt da er gestuerzt
worden war, ploetzlich eine weit ansehnlichere und weit ernstlicher getreue
Armee zu seiner Verfuegung fand, als da er in Macht und Glanz die Gracchen
stuerzte und, geschirmt durch Sullas Saebel, den Staat restaurierte. ...
...acht und Glanz die Gracchen
stuerzte und, geschirmt durch Sullas Saebel, den Staat restaurierte. Die
Aristokratie empfand es; sie fing wieder an sich zu regen. Eben jetzt hatte
Marcus Cicero, nachdem er sich verpflichtet hatte, den Gehorsam im Senat sich
anzuschliessen und nicht bloss keine Opposition zu machen, sondern nach Kraeften
fuer die Machthaber zu wirken, von denselben die Erlaubnis zur Rueckkehr
erhalten. Obwohl Pompeius der Oligarchie hiermit nur beilaeufig eine Konzession
ma...
...lodius einen Possen zu spielen, demnaechst ein durch
hinreichende Schlaege geschmeidigtes Werkzeug in dem redefertigen Konsular zu
erwerben bedacht war, so nahm man doch die Gelegenheit wahr, wie Ciceros
Verbannung eine Demonstration gegen den Senat gewesen war, so seine Rueckkehr zu
republikanischen Demonstrationen zu benutzen. In moeglichst feierlicher Weise,
uebrigens gegen die Clodianer durch die Bande des Titus Annius Milo geschuetzt,
brachten beide Konsuln nach vorgaengigem Senatsbeschluss einen Antrag an die
Buergerschaft, dem Konsular Cicero die Rueckkehr zu gestatten, und der Senat
rief saemtliche verfassungstreue Buerger auf, bei der Abstimmung nicht zu
fehlen. Wirklich versammelte sich am Tage der Abstimmung (4. August 697 57) in
Rom namentlich aus den Landstaedten eine ungewoehnliche Anzahl achtbarer
Maenner. Die Re...
...e ungewoehnliche Anzahl achtbarer
Maenner. Die Reise des Konsulars von Brundisium nach der Hauptstadt gab
Gelegenheit zu einer Reihe aehnlicher, nicht minder glaenzender Manifestationen
der oeffentlichen Meinung. Das neue Buendnis zwischen dem Senat und der
verfassungstreuen Buergerschaft ward bei dieser Gelegenheit gleichsam
oeffentlich bekannt gemacht und eine Art Revue ueber die letztere gehalten,
deren ueberraschend guenstiges Ergebnis nicht wenig dazu beitrug, den gesunkenen
Mut de...
...richten. Pompeius' Hilflosigkeit gegenueber
diesen trotzigen Demonstrationen sowie die unwuerdige und beinahe laecherliche
Stellung, in die er Clodius gegenueber geraten war, brachten ihn und die
Koalition um ihren Kredit; und die Fraktion des Senats, welche derselben anhing,
durch Pompeius' seltene Ungeschicklichkeit demoralisiert und ratlos sich selber
ueberlassen, konnte nicht verhindern, dass in dem Kollegium die republikanisch-
aristokratische Partei wieder voellig die Oberhand gewann...
...raute sie diesem und sich
selber, so konnte sie auf dem kuerzesten und ehrenvollsten Wege zum Ziel
gelangen. Warum nicht die Machthaber mit offenem Visier angreifen? Warum
kassierte nicht ein entschlossener und namhafter Mann an der Spitze des Senats
die ausserordentlichen Gewalten als verfassungswidrig und rief die saemtlichen
Republikaner Italiens gegen die Tyrannen und deren Anhang unter die Waffen?
Moeglich war es wohl, auf diesem Wege die Senatsherrschaft noch einmal zu
restaurieren. Allerdings spielten die Republikaner damit hohes Spiel; aber
vielleicht waere auch hier, wie so oft, der mutigste Entschluss zugleich der
kluegste gewesen. Nur freilich war die schlaffe Aristokratie dies...
...nnaeherung kommen und wie ueberhaupt das voellig unklar gewordene Verhaeltnis
der beiden Machthaber und der Aristokratie gegeneinander zunaechst sich stellen
werde, musste sich entscheiden, als im Herbst 697 (57) Pompeius mit dem Antrag
an den Senat ging, ihn mit einer ausserordentlichen Amtsgewalt zu betrauen. Er
knuepfte wieder an an das, wodurch er elf Jahre zuvor seine Macht begruendet
hatte: an die Brotpreise in der Hauptstadt, die ebendamals wie vor dem
Gabinischen Gesetz eine druec...
...fuhr durch die
Regierung reichten uebrigens auch ohne politischen Kornwucher an sich schon
vollkommen aus, um in einer fast lediglich auf ueberseeische Zufuhr angewiesenen
Grossstadt Brotteuerungen herbeizufuehren. Pompeius' Plan war, sich vom Senat
die Oberaufsicht ueber das Getreidewesen im ganzen Umfang des Roemischen Reiches
und zu diesem Endzwecke teils das unbeschraenkte Verfuegungsrecht ueber die
roemische Staatskasse, teils Heer und Flotte uebertragen zu lassen, sowie ein
Komman...
...ssen haben wuerde wie die des
Mithradatischen an die Razzia gegen die Piraten. Wie sehr auch die Opposition
gegen die neuen Dynasten in den letzten Jahren Boden gewonnen hatte, es stand
dennoch, als diese Angelegenheit im September 697 (57) im Senat zur Verhandlung
kam, die Majoritaet desselben noch unter dem Bann des von Caesar erregten
Schreckens. Gehorsam nahm sie den Vorschlag im Prinzip an, und zwar auf Antrag
des Marcus Cicero, der hier den ersten Beweis der in der Verbannung gelern...
...mussten;
die versteckte Opposition von Pompeius' Erbfeind und widerwilligem
Bundesgenossen Crassus, dem Pompeius selber zunaechst das Scheitern seines
Planes beimass oder beizumessen vorgab; die Antipathien der republikanischen
Opposition im Senat gegen jeden die Gewalt der Machthaber der Sache oder auch
nur dem Namen nach erweiternden Beschluss; endlich und zunaechst die eigene
Unfaehigkeit des Pompeius, der, selbst nachdem er hatte handeln muessen, es
nicht ueber sich gewinnen konnte,...
...einen eigentlichen Zweck hatte er verfehlt;
der Prokonsulartitel, den er berechtigt war in allen Provinzen zu fuehren, blieb
ein leerer Name, solange er nicht ueber eigene Truppen verfuegte. Darum liess er
bald darauf den zweiten Antrag an den Senat gelangen, dass derselbe ihm den
Auftrag erteilen moege, den vertriebenen Koenig von Aegypten, wenn noetig mit
Waffengewalt, in seine Heimat zurueckzufuehren. Allein je mehr es offenbar ward,
wie dringend er des Senats bedurfte, desto weniger nachgiebig und weniger
ruecksichtsvoll nahmen die Senatoren sein Anliegen auf. Zunaechst ward in den
Sibyllinischen Orakeln entdeckt, dass es gottlos sei, ein roemisches Heer nach
Aegypten zu senden; worauf der fromme Senat fast einstimmig beschloss, von der
bewaffneten Intervention abzustehen. Pompeius war bereits so gedemuetigt, dass
er auch ohne Heer die Sendung angenommen haben wuerde; allein in seiner
unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess er auch dies nu...
...reits so gedemuetigt, dass
er auch ohne Heer die Sendung angenommen haben wuerde; allein in seiner
unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess er auch dies nur durch seine Freunde
erklaeren und sprach und stimmte fuer die Absendung eines anderen Senators.
Natuerlich wies der Senat jenen Vorschlag zurueck, der ein dem Vaterlande so
kostbares Leben freventlich preisgab, und das schliessliche Ergebnis der
endlosen Verhandlungen war der Beschluss, ueberhaupt in Aegypten nicht zu
intervenieren (Januar 698 56). | | |
| | Die Restaurationsherrschaft -> | ...ng ihren Fortgang nahm
und Jugurthas Truppen mit den in Cirta zahlreich ansaessigen und bei der
Verteidigung der Stadt lebhafter als die Afrikaner selbst sich beteiligenden
Italikern taeglich sich herumschlugen, erschien die von dem roemischen Senat auf
Adherbals erste Beschwerden abgeordnete Kommission; natuerlich junge unerfahrene
Menschen, wie die Regierung damals sie zu gewoehnlichen Staatssendungen
regelmaessig verwandte. Die Gesandten verlangten, dass Jugurtha sie als von der
Schu...
...n Cirta eben weiter fechten, solange es ihnen beliebte. Erst
als im fuenften Monat der Belagerung ein Bote des Adherbal durch die
Verschanzungen der Feinde sich durchschlich, und ein Schreiben des Koenigs voll
der flehentlichsten Bitten an den Senat kam, raffte derselbe sich auf und fasste
wirklich einen Beschluss - nicht etwa den Krieg zu erklaeren, wie die Minoritaet
es verlangte, sondern eine neue Gesandtschaft zu schicken, aber eine
Gesandtschaft mit Marcus Scaurus an der Spitze, dem ...
...
grausamen Martern hinzurichten, die saemtliche erwachsene maennliche
Bevoelkerung der Stadt aber, Afrikaner wie Italiker, ueber die Klinge springen
zu lassen (642 112).
Ein Schrei der Entruestung ging durch ganz Italien. Die Minoritaet des
Senats selbst und alles, was nicht Senat war, verdammten einmuetig diese
Regierung, fuer die die Ehre und das Interesse des Landes nichts zu sein
schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch
die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in ...
...e und das Interesse des Landes nichts zu sein
schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch
die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in Cirta am naechsten
getroffen worden war. Die Majoritaet des Senats straeubte sich zwar auch jetzt
noch; sie appellierte an die Standesinteressen der Aristokratie und setzte alle
Hebel der kollegialischen Geschaeftsverschleppung in Bewegung, um den lieben
Frieden noch ferner zu bewahren. Indes als der fuer 64...
...111) gewaehlte
Volkstribun Gaius Memmius, ein taetiger und beredter Mann, sofort nach Antritt
seines Amtes den Handel oeffentlich zur Sprache brachte und die schlimmsten
Suender zu gerichtlicher Verantwortung ziehen zu wollen drohte, liess der Senat
es geschehen, dass der Krieg an Jugurtha erklaert ward (642/43 112/11). Es
schien ernst zu werden. Jugurthas Gesandte wurden, ohne vorgelassen zu sein, aus
Italien ausgewiesen; der neue Konsul Lucius Calpurnius Bestia, der, unter seinen
Stan...
...den einzelnen roemischen Platzkommandanten und Offizieren.
Auf die Kunde davon brach in Rom abermals der Sturm los. Alle Welt wusste,
wie der Friede zustande gekommen war; selbst Scaurus also war zu haben, nur um
einen hoeheren als den gemeinen senatorischen Durchschnittspreis. Die
Rechtsbestaendigkeit des Friedens ward im Senat ernstlich angefochten; Gaius
Memmius erklaerte, dass der Koenig, wenn er wirklich unbedingt sich unterworfen
habe, sich nicht weigern koenne, in Rom zu erscheinen und man ihn demnach
vorladen moege, um hinsichtlich der durchaus irregulaeren Fr...
... gerichtet, als einer seiner Kollegen kraft seines Veto einschritt und
dem Koenige befahl zu schweigen. Auch hier also war das afrikanische Gold
maechtiger als der Wille des souveraenen Volkes und seiner hoechsten Beamten.
Inzwischen gingen im Senat die Verhandlungen ueber die Gueltigkeit des soeben
abgeschlossenen Friedens weiter und der neue Konsul Spurius Postumius Albinus
nahm eifrig Partei fuer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht,
dass dann der Oberbefehl in Afrika an...
...uer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht,
dass dann der Oberbefehl in Afrika an ihn kommen werde. Dies veranlasste einen
in Rom lebenden Enkel Massinissas, den Massiva, seine Ansprueche auf das
erledigte Numidische Reich bei dem Senat geltend zu machen; worauf Bomilkar,
einer der Vertrauten des Koenigs Jugurtha, den Konkurrenten seines Herrn, ohne
Zweifel in dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer
der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas a...
... dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer
der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas aus Rom entfloh. Dies neue, unter
den Augen der roemischen Regierung veruebte Verbrechen bewirkte wenigstens so
viel, dass der Senat nun den Frieden kassierte und den Koenig aus der Stadt
auswies (Winter 643/44 111/10). Der Krieg ging also wieder an, und der Konsul
Spurius Albinus uebernahm den Oberbefehl (644 110). Allein das afrikanische Heer
war bis in die untersten Schi...
...losen Roemer in der vollstaendigsten und schimpflichsten
Flucht vor sich her. Die Folge war eine Kapitulation, deren Bedingungen: Abzug
des roemischen Heeres unter dem Joch, sofortige Raeumung des ganzen numidischen
Gebiets, Erneuerung des vom Senat kassierten Buendnisvertrages, von Jugurtha
diktiert und von den Roemern angenommen wurden (Anfang 645 109).
Dies war denn doch zu arg. Waehrend die Afrikaner jubelten und die
ploetzlich eroeffnende Aussicht auf den kaum noch fuer moeglich gehal...
...einem Prozesssturm, der, genaehrt durch
die Erbitterung der Kaufmannschaft, eine Reihe von Opfern aus den hoechsten
Kreisen des Adels wegraffte. Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius
Limetanus ward trotz der schuechternen Versuche des Senats, das Strafgericht
abzuwenden, eine ausserordentliche Geschworenenkommission bestellt zur
Untersuchung des in der numidischen Sukzessionsfrage vorgekommenen
Landesverrats, und ihre Wahlsprueche sandten die beiden bisherigen
Oberfeldherren, G...
...zum Zensor, ja sogar unglaublicherweise zu einem der
Vorstaende der ausserordentlichen Hochverratskommission erwaehlt ward. Um so
weniger ward auch nur der Versuch gemacht, der Regierung in ihre Kompetenz zu
greifen, und es blieb lediglich dem Senat ueberlassen, dem numidischen Skandal
in der fuer die Aristokratie moeglichst gelinden Weise ein Ende zu machen; denn
dass dies an der Zeit war, mochte wohl selbst der adligste Adlige anfangen zu
begreifen.
Der Senat kassierte zunaechst auch den zweiten Friedensvertrag - den
Oberbefehlshaber, der ihn abgeschlossen, dem Feinde auszuliefern, wie dies noch
vor dreissig Jahren geschehen war, schien nach den neuen Begriffen von der
Heiligkeit der Vertraege nich... | | |
| | Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius -> | ...ritt des Mannes, dem nach der Lage der Sachen die erste Stelle
zukam, vom politischen Schauplatz fuehrte zunaechst ungefaehr dieselbe
Parteistellung wieder herbei, wie wir sie in der gracchischen und marianischen
Epoche fanden. Sulla hatte dem Senat das Regiment nur befestigt, nicht gegeben;
so blieb denn auch dasselbe, nachdem die von Sulla errichteten Bollwerke wieder
gefallen waren, nichtsdestoweniger zunaechst dem Senat, waehrend die Verfassung
freilich, mit der er regierte, im wesentlichen die wiederhergestellte
Gracchische, durchdrungen war von einem der Oligarchie feindlichen Geiste. Die
Demokratie hatte die Wiederherstellung der Gracchischen Verfassung be...
...terstand reservierten vierzehn Baenke im
Theater, sich jetzt (687 67) durch Volksschluss wiedergeben zu lassen. Im ganzen
naeherten sie, ohne mit der Demokratie schroff zu brechen, doch wieder mehr sich
der Regierung. Schon die Beziehungen des Senats zu Crassus und seiner Klientel
gehoeren in diesen Zusammenhang; hauptsaechlich aber scheint ein besseres
Verhaeltnis zwischen dem Senat und der Geldaristokratie dadurch hergestellt zu
sein, dass dieser dem tuechtigsten unter den senatorischen Offizieren, Lucius
Lucullus, auf Andringen der von demselben schwer gekraenkten Kapitalisten im
Jahre 686 (68) die Verwaltung der fuer diese so wichtigen Provinz Asia abnahm.
Waehrend aber die hauptstaedtischen Faktionen miteinander des...
...eres
wesentlich beigetragen. Aber natuerlich ward die Regierung jetzt fuer alles, was
sie und was andere verdorben hatten, in Bausch und Bogen verantwortlich gemacht
und die grollende hungrige Menge verlangte nur eine Gelegenheit, um mit dem
Senat abzurechnen.
Es war eine entscheidende Krise. Die Oligarchie, wie auch herabgewuerdigt
und entwaffnet, war noch nicht gestuerzt, dennoch lag die Fuehrung der
oeffentlichen Angelegenheiten in den Haenden des Senats; sie stuerzte aber, wenn
die Gegner diese, dass heisst namentlich die Oberleitung der militaerischen
Angelegenheiten, sich selber zueigneten; und jetzt war dies moeglich. Wenn jetzt
Vorschlaege ueber eine andere und bessere Fuehrung des Land-...
...schen
Angelegenheiten, sich selber zueigneten; und jetzt war dies moeglich. Wenn jetzt
Vorschlaege ueber eine andere und bessere Fuehrung des Land- und Seekrieges an
die Komitien gebracht wurden, so war bei der Stimmung der Buergerschaft der
Senat voraussichtlich nicht imstande, deren Durchsetzung zu verhindern; und eine
Intervention der Buergerschaft in diesen hoechsten Verwaltungsfragen war
tatsaechlich die Absetzung des Senats und die Uebertragung der Leitung des
Staats an die Fuehrer der Opposition. Wieder einmal brachte die Verkettung der
Dinge die Entscheidung in die Haende des Pompeius. Seit mehr als zwei Jahren
lebte der gefeierte Feldherr als Privatmann in de...
...s selbst seit der
Koalition von 683 (71) ihren verhasstesten Feind sah, war dies ein vernichtender
Schlag; aber auch der demokratischen Partei konnte dabei nicht wohl zu Mute
sein. So wuenschenswert es ihr an sich sein musste, dem Regiment des Senats ein
Ende zu machen, so war es doch, wenn es in dieser Weise geschah, weit weniger
ein Sieg ihrer Partei als ein persoenlicher ihres uebermaechtigen Verbuendeten.
Leicht konnte in diesem der demokratischen Partei ein weit gefaehrlicherer
Geg...
..., so war es doch, wenn es in dieser Weise geschah, weit weniger
ein Sieg ihrer Partei als ein persoenlicher ihres uebermaechtigen Verbuendeten.
Leicht konnte in diesem der demokratischen Partei ein weit gefaehrlicherer
Gegner aufstehen als der Senat war. Die wenige Jahre zuvor durch die Entlassung
der spanischen Armee und Pompeius' Ruecktritt gluecklich vermiedene Gefahr
kehrte in verstaerktem Masse wieder, wenn Pompeius jetzt an die Spitze der
Armeen des Ostens trat.
Diesmal indes griff...
...bberufung des Oberfeldherrn derselben, Lucius Lucullus, und dessen Ersetzung
durch einen der Konsuln des laufenden Jahres, Gaius Piso oder Manius Glabrio,
verfuegte, der zweite den sieben Jahre zuvor zur Reinigung der Meere von den
Piraten vom Senat selbst aufgestellten Plan wiederaufnahm und erweiterte. Ein
einziger, vom Senat aus den Konsularen zu bezeichnender Feldherr sollte bestellt
werden, um zur See auf dem gesamten Mittellaendischen Meer von den Saeulen des
Herkules bis an die pontische und syrische Kueste ausschliesslich, zu Lande
ueber saemtliche Kuesten bi...
...en
betreffenden roemischen Statthaltern konkurrierend, den Oberbefehl zu
uebernehmen. Auf drei Jahre hinaus war demselben das Amt gesichert. Ihn umgab
ein Generalstab, wie Rom noch keinen gesehen hatte, von fuenfundzwanzig
Unterbefehlshabern senatorischen Standes, alle mit praetorischen Insignien und
praetorischer Gewalt bekleidet, und von zwei Unterschatzmeistern mit
quaestorischen Befugnissen, sie alle erlesen durch den ausschliesslichen Willen
des hoechstkommandierenden Feldherrn. Es...
...nznot sofort aus der Staatskasse ihm eine
Summe von 11 Mill. Talern (144 Mill. Sesterzen) ausgezahlt werden.
Es leuchtet ein, dass durch diese Gesetzentwuerfe, namentlich durch den die
Expedition gegen die Piraten betreffenden, das Regiment des Senats ueber den
Haufen fiel. Wohl waren die von der Buergerschaft ernannten ordentlichen
hoechsten Beamten von selbst die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften
auch die ausserordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens
...
...mten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens
nach strengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber auf die
Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmaessig kein
Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des Senats oder doch auf Antrag eines an
sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und
wieder hier sich eingemischt und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin
stand vielmehr, seit es einen roemischen Freistaat gab,...
...r doch auf Antrag eines an
sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und
wieder hier sich eingemischt und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin
stand vielmehr, seit es einen roemischen Freistaat gab, dem Senate das
tatsaechlich entscheidende Wort zu und es war diese seine Befugnis im Laufe der
Zeit zu endgueltiger Anerkennung gelangt. Freilich hatte die Demokratie auch
hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher
vorgeko...
...mten
Expedition beauftragt worden. Aber jetzt sollte die Buergerschaft einen
beliebigen Privatmann nicht bloss mit der ausserordentlichen hoechsten
Amtsgewalt ausstatten, sondern auch mit einer bestimmt von ihr normierten
Kompetenz. Dass der Senat diesen Mann aus der Reihe der Konsulare zu erkiesen
hatte, war eine Milderung nur in der Form; denn die Auswahl blieb demselben nur
deshalb ueberlassen, weil es eben eine Wahl nicht war und der stuermisch
aufgeregten Menge gegenueber der Senat den Oberbefehl der Meere und Kuesten
schlechterdings keinem andern uebertragen konnte als einzig dem Pompeius. Aber
bedenklicher noch als diese prinzipielle Negierung der Senatsherrschaft war die
tatsaechliche Aufhebung derselben durch die Einrichtung eines Amtes von fast
unbeschraenkter militaerischer und finanzieller Kompetenz. Waehrend das
Feldherrnamt sonst auf eine einjaehrige Frist, auf eine bestimmte Provinz, ...
..., die
Amtsgewalt aber bis zum Eintreffen des Nachfolgers fortdauert, was der aelteste,
einfachste und haeufigste Fall ist. Oder sie entstand auf dem Wege, dass die
beikommenden Organe, namentlich die Komitien, in spaeterer Zeit auch wohl der
Senat, einen nicht in der Verfassung vorgesehenen Oberbeamten ernannten, indem
dieser zwar sonst dem ordentlichen Beamten gleichstand, aber doch zum
Kennzeichen der Ausserordentlichkeit seines Amtes sich nur "an Praetors" oder
"an Konsuls Statt" nan... | | |
| | Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit -> | ... Taurus und des oberen Euphrat bis hinab zum Niltal in der Hauptsache sich
selber ueberlassen. Zwar der der Regulierung des Ostens von 565 (189) zugrunde
gelegte Satz, dass der Halys die Ostgrenze der roemischen Klientel bilden solle,
ward vom Senat nicht eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber.
Der politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem
Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im
Friedensvertrag s...
... politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem
Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im
Friedensvertrag selbst normiert ward, wenn das syrische Heer auf Befehl des
roemischen Senats das halb gewonnene Aegypten raeumte, so lag da in die
vollstaendige Anerkennung der Hegemonie und der Klientel. Darum gingen denn auch
die Thronstreitigkeiten in Syrien wie in Aegypten zur Beilegung an die roemische
Regierung. Dort stritten n...
...lometor (573-608 146-131) durch den juengeren
Ptolemaeos Euergetes II. oder den Dicken (+ 637 117) aus dem Lande getrieben
worden (590 164) und, um seine Herstellung zu erwirken, persoenlich in Rom
erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat lediglich auf diplomatischem
Wege und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward
Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig
anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den ko...
...ge und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward
Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig
anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den koeniglichen Knaben
der roemische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher, wie
begreiflich, durchaus im roemischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das
Elefantenheer dem Friedensvertrag von 565 (189) gemaess reduzierte und im besten
Zuge war, den militaerischen Ruin des Landes zu vollende...
...emselben
abgefunden. "Koenige sind, wen die Roemer wollen", schrieb nicht lange nachher
ein juedischer Mann, "und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und
Leuten". Allein dies war fuer lange Zeit das letzte Mal, dass der roemische
Senat in den Angelegenheiten des Ostens mit derjenigen Tuechtigkeit und Tatkraft
auftrat, welche er in den Verwicklungen mit Philippos, Antiochos und Perseus
durchgaengig bewaehrt hatte. Der innerliche Verfall des Regiments wirkte am
spaetesten, abe...
...Zuegel erschlaffen und beinahe wieder fahren. Der
vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der
zurueckgewiesene Praetendent Demetrios entfloh aus Rom und bemaechtigte sich
unter dem dreisten Vorgeben, dass der roemische Senat ihn dazu bevollmaechtigt
habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen
Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und
Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche d...
...n dazu bevollmaechtigt
habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen
Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und
Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem
aelteren, sodann dem juengeren zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der
neuesten roemischen Entscheidung blieb dieselbe schliesslich bei Aegypten. So
wurde die roemische Regierung, in der Fuelle ihrer Macht und waehrend des
...
...echtigen Koenigen
des Ostens mit ihren Dekreten verhoehnt, ihr Name gemissbraucht, ihr Muendel und
ihr Kommissar ermordet. Als siebzig Jahre zuvor die Illyriker in aehnlicher
Weise sich an roemischen Abgeordneten vergriffen, hatte der damalige Senat dem
Ermordeten auf dem Marktplatz ein Denkmal errichtet und mit Heer und Flotte die
Moerder zur Verantwortung gezogen. Der Senat dieser Zeit liess dem Gnaeus
Octavius gleichfalls ein Denkmal setzen, wie die Sitte der Vaeter es vorschrieb;
aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des
Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ...
...hrieb;
aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des
Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ueberfluessig schien,
die Ehre zu wahren. Ebenso blieb nicht bloss Kypros trotz des entgegenstehenden
Senatsbeschlusses bei Aegypten, sondern als nach Philometors Tode (608 146)
Euergetes ihm nachfolgte und dadurch das geteilte Reich wiederum vereinigt ward,
liess der Senat auch dies ungehindert geschehen. Nach solchen Vorgaengen war der
roemische Einfluss in diesen Landschaften tatsaechlich gebrochen und
entwickelten sich die Verhaeltnisse daselbst zunaechst ohne Zutun der Roemer;
doch ist des weiteren Verlaufs ...
...hner der Grenzprovinz gegen Aegypten, die
Juden, sonst bis zur Demuetigkeit fuegsame und aeusserst taetige und betriebsame
Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empoerung gedraengt
wurden (um 587 167). Die Sache kam an den Senat, und da derselbe eben damals
teils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, teils eine Verbindung
der Attaliden und Seleukiden besorgte, ueberhaupt aber die Herstellung einer
Mittelmacht zwischen Syrien und Aegypten im Interesse Ro... | | |
| | Die Revolution und Gaius Gracchus -> |
Mit den also bereiteten Waffen, dem Proletariat und dem Kaufmannsstand,
ging Gracchus an sein Hauptwerk, an den Sturz der regierenden Aristokratie. Den
Senat stuerzen hiess einerseits durch gesetzliche Neuerungen eine wesentliche
Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und
transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat
beides getan. ...
...he Neuerungen eine wesentliche
Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und
transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat
beides getan. Vor allem die Verwaltung hatte bisher dem Senat ausschliesslich
zugestanden; Gracchus nahm sie ihm ab, indem er teils die wichtigsten
Administrativfragen durch Komitialgesetze, das heisst tatsaechlich durch
tribunizische Machtsprueche entschied, teils in den laufenden Angelegenheiten
den Senat moeglichst beschraenkte, teils selbst in der umfassendsten Weise die
Geschaefte an sich zog. Die Massregeln der ersten Gattung sind schon erwaehnt:
der neue Herr des Staats disponierte, ohne den Senat zu fragen, ueber die
Staatskasse, indem er durch die Getreideverteilung den oeffentlichen Finanzen
eine dauernde und drueckende Last aufbuerdete, ueber die Domaenen, indem er
Kolonien nicht wie bisher nach Senats- und Volks-, sondern allein nach
Volksschluss aussandte, ueber die Provinzialverwaltung, indem er die vom Senat
der Provinz Asia gegebene Steuerverfassung durch ein Volksgesetz umstiess und
eine durchaus andere an deren Stelle setzte. Eines der wichtigsten unter den
laufenden Geschaeften des Senats, die willkuerliche Feststellung der
jedesmaligen Kompetenz der beiden Konsuln, wurde ihm zwar nicht entzogen, aber
der bisher dabei geuebte indirekte Druck auf die hoechsten Beamten dadurch
beschraenkt, dass der Senat angewiesen ward, diese Kompetenzen festzustellen,
bevor die betreffenden Konsuln gewaehlt seien. Mit beispielloser Taetigkeit
endlich konzentrierte Gaius die verschiedenartigsten und verwickeltsten
Regierungsgeschaefte in seiner Person: Er sel...
...iner Person: Er selbst ueberwachte die
Getreideverteilung, erlas die Geschworenen, gruendete trotz des gesetzlich an
die Stadt ihn fesselnden Amtes persoenlich die Kolonien, regulierte das
Wegewesen und schloss die Bauvertraege ab, leitete die Senatsverhandlungen,
bestimmte die Konsulwahlen - kurz er gewoehnte das Volk daran, dass in allen
Dingen ein Mann der erste sei, und verdunkelte die schlaffe und lahme Verwaltung
des senatorischen Kollegiums durch sein kraeftiges und gewandtes persoenliches
Regiment.
Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die
senatorische Gerichtsallmacht. Dass er die Senatoren als Geschworene beseitigte,
ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiktion, die der Senat als
oberste Verwaltungsbehoerde sich in Ausnahmefaellen gestattete. Bei scharfer
Strafe untersagte er, wie es scheint in dem erneuerten Provokationsgesetz 7, die
Niedersetzung ausserordentlicher Hochverratskommissionen durch Senatsbeschluss,
wie diejenige gewesen war, welche nach seines Bruders Ermordung ueber dessen
Anhaenger zu Gericht gesessen hatte. Die Summe dieser Massregeln ist, dass der
Senat die Kontrolle ganz verlor und von der Verwaltung nur behielt, was das
Staatshaupt ihm zu lassen fuer gut befand. Indes diese konstitutiven Massregeln
genuegten nicht; auch der gegenwaertig regierenden Aristokratie wurde
unmittelbar zu Leibe ge...
...n und nur der Verfassung und seiner Pflicht, wie er sie
verstand, gemaess gehandelt hatte, niedrige Rache zu nehmen. Aber von ganz
anderer Wichtigkeit als diese Massregeln war Gaius' freilich wohl schwerlich zur
Ausfuehrung gelangter Plan, den Senat durch 300 neue Mitglieder, das heisst
ungefaehr ebenso viele als er bisher hatte, zu verstaerken und diese aus dem
Ritterstand durch Komitien waehlen zu lassen - eine Pairskreierung im
umfassendsten Stil, die den Senat in die vollstaendigste Abhaengigkeit von dem
Staatsoberhaupt gebracht haben wuerde.
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7 Dies und das Gesetz ne quis iudicio circumveniatur duerften identisch
sein.
| | |
| | Die Sullanische Verfassung -> |
Vor allem musste zu diesem Ende die Regierungsbehoerde ergaenzt und selber
unabhaengig gestellt werden. Durch die letzten Krisen war die Zahl der Senatoren
furchtbar zusammengeschwunden. Zwar stellte Sulla den durch die Rittergerichte
Verbannten jetzt die Rueckkehr frei, wie dem Konsular Publius Rutilius Rufus,
der uebrigens von der Erlaubnis keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des
Drus...
...Rutilius Rufus,
der uebrigens von der Erlaubnis keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des
Drusus, Gaius Cotta; allein es war dies ein geringer Ersatz fuer die Luecken,
die der revolutionaere wie der reaktionaere Terrorismus in die Reihen des Senats
gerissen hatte. Deshalb wurde nach Sullas Anordnung der Senat
ausserordentlicherweise ergaenzt durch etwa 300 neue Senatoren, welche die
Distriktversammlung aus den Maennern vom Ritterzensus zu ernennen hatte und die
sie, wie begreiflich, vorzugsweise teils aus den juengeren Maennern der
senatorischen Haeuser, teils aus Sullanischen Offizieren und anderen, durch die
letzte Umwaelzung Emporgekommenen auslas. Aber auch fuer die Zukunft ward die
Aufnahme in den Senat neu geordnet und auf wesentlich andere Grundlagen
gestellt. Nach der bisherigen Verfassung trat man in den Senat ein entweder
durch zensorische Berufung, was der eigentliche und ordentliche Weg war, oder
durch die Bekleidung eines der drei kurulischen Aemter: des Konsulats, der
Praetur oder der Aedilitaet, an welche seit dem Ovinischen Gesetz von Rechts ...
...rische Berufung, was der eigentliche und ordentliche Weg war, oder
durch die Bekleidung eines der drei kurulischen Aemter: des Konsulats, der
Praetur oder der Aedilitaet, an welche seit dem Ovinischen Gesetz von Rechts
wegen Sitz und Stimme im Senat geknuepft war; die Bekleidung eines niederen
Amtes, des Tribunats oder der Quaestur, gab wohl einen faktischen Anspruch auf
einen Platz im Senat, insofern die zensorische Auswahl vorzugsweise auf diese
Maenner sich lenkte, aber keineswegs eine rechtliche Anwartschaft. Von diesen
beiden Eintrittswegen hob Sulla den ersteren auf durch die wenigstens
tatsaechliche Beseitigung der Zensur u...
...lenkte, aber keineswegs eine rechtliche Anwartschaft. Von diesen
beiden Eintrittswegen hob Sulla den ersteren auf durch die wenigstens
tatsaechliche Beseitigung der Zensur und aenderte den zweiten dahin ab, dass der
gesetzliche Eintritt in den Senat statt an die Aedilitaet an die Quaestur
geknuepft und zugleich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Quaestoren auf
zwanzig 7 erhoeht ward. Die bisher den Zensoren rechtlich zustehende, obwohl
tatsaechlich laengst nicht mehr in ihrem ursprueng...
...en auf
zwanzig 7 erhoeht ward. Die bisher den Zensoren rechtlich zustehende, obwohl
tatsaechlich laengst nicht mehr in ihrem urspruenglichen ernstlichen Sinn
geuebte Befugnis, bei den von fuenf zu fuenf Jahren stattfindenden Revisionen
jeden Senator unter Angabe von Gruenden von der Liste zu streichen, fiel fuer
die Zukunft ebenfalls fort; die bisherige faktische Unabsetzbarkeit der
Senatoren ward also von Sulla schliesslich festgestellt. Die Gesamtzahl der
Senatoren, die bis dahin vermutlich die alte Normalzahl von 300 nicht viel
ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch
betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch
schon die durch die Uebertr...
...el
ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch
betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch
schon die durch die Uebertragung der Geschworenenfunktionen stark vermehrten
Geschaefte des Senats notwendig machten. Indem ferner sowohl die
ausserordentlich eintretenden Senatoren als die Quaestoren ernannt wurden von
den Tributkomitien, wurde der bisher mittelbar auf den Wahlen des Volkes ruhende
Senat jetzt durchaus auf direkte Volkswahl gegruendet, derselbe also einem
repraesentativen Regiment so weit genaehert, als dies mit dem Wesen der
Oligarchie und den Begriffen des Altertums ueberhaupt sich vertrug. Aus einem
nur zum Beraten der Beam...
...erselbe also einem
repraesentativen Regiment so weit genaehert, als dies mit dem Wesen der
Oligarchie und den Begriffen des Altertums ueberhaupt sich vertrug. Aus einem
nur zum Beraten der Beamten bestimmten Kollegium war im Laufe der Zeit der Senat
eine den Beamten befehlende und selbstregierende Behoerde geworden; es war
hiervon nur eine konsequente Weiterentwicklung, wenn das den Beamten
urspruenglich zustehende Recht, die Senatoren zu ernennen und zu kassieren,
denselben entzogen und der Senat auf dieselbe rechtliche Grundlage gestellt
wurde, auf welcher die Beamtengewalt selber ruhte. Die exorbitante Befugnis der
Zensoren, die Ratliste zu revidieren und nach Gutduenken Namen zu streichen oder
zuzusetzen, vertrug in der Tat sich nic...
...n haben als
Quaestoren, und es kann selbst sein, dass in kleine Provinzen, wie zum Beispiel
Kilikien, in dieser Zeit gar kein Quaestor ging. Aber sicher hat es doch schon
vor Sulla mehr als acht Quaestoren gegeben.
8 Von einer festen Zahl der Senatoren kann genau genommen ueberhaupt nicht
die Rede sein. Wenn auch die Zensoren vor Sulla jedesmal eine Liste von 300
Koepfen anfertigten, so traten doch zu dieser immer noch diejenigen
Nichtsenatoren hinzu, die nach Abfassung der Liste bis zur Aufstellung der
naechsten ein kurulisches Amt bekleideten; und nach Sulla gab es so viele
Senatoren, als gerade Quaestorier am Leben waren. Wohl aber ist anzunehmen, dass
Sulla den Senat auf ungefaehr 500 bis 600 Koepfe zu bringen bedacht war; und
diese Zahl ergibt sich, wenn jaehrlich 20 neue Mitglieder von durchschnittlich
30 Jahren eintraten und man die durchschnittliche Dauer der senatorischen Wuerde
auf 25 bis 30 Jahre ansetzt. In einer stark besuchten Senatssitzung der
ciceronischen Zeit waren 417 Mitglieder anwesend.
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| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt -> | ...chwergewicht zwar nicht in die Haende der
Adligen, aber doch in die der Vermoegenden, und das wichtige Vorstimmrecht,
welches oft tatsaechlich entschied, in die der Ritter, das ist der Reichen.
Nicht in gleicher Weise wie die Gemeinde wurde der Senat durch die Reform
der Verfassung betroffen. Das bisherige Kollegium der Aeltesten blieb nicht
bloss ausschliesslich patrizisch, sondern behauptete auch seine wesentlichen
Befugnisse, das Recht, den Zwischenkoenig zu stellen und die von der Geme...
...
bestaetigen oder zu verwerfen. Ja, diese Befugnisse wurden durch die Reform der
Verfassung noch gesteigert, indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten
wie der Wahl der Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen
Senats unterlag - nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir
wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des Schuldigen
handelte, und wenn diese von der souveraenen Volksversammlung erteilt war, von
einer etwaige...
...wenn diese von der souveraenen Volksversammlung erteilt war, von
einer etwaigen Vernichtung dieses Aktes nicht fueglich die Rede sein konnte.
Indes wenngleich durch die Abschaffung des Koenigtums die
verfassungsmaessigen Rechte des patrizischen Senats eher gemehrt als gemindert
wurden, so kam doch auch, und zwar der Ueberlieferung zufolge sogleich mit der
Abschaffung des Koenigtums, fuer diejenigen Angelegenheiten, die im Senat sonst
zur Sprache kamen und die eine freiere Behandlung zuliessen, eine Erweiterung
des Senats auf, die auch Plebejer in denselben brachte, und die in ihren Folgen
eine vollstaendige Umgestaltung der gesamten Koerperschaft herbeigefuehrt hat.
Seit aeltester Zeit hat der Senat nicht allein und nicht vorzugsweise, aber doch
auch als Staatsrat fungiert; und wenn es wahrscheinlich schon in der Koenigszeit
nicht als verfassungswidrig angesehen ward, dass in diesem Fall auch
Nichtsenatoren an der Versammlung teilnahmen, so wurde jetzt die Einrichtung
getroffen, dass fuer dergleichen Verhandlungen dem patrizischen Senat (Patres)
eine Anzahl nicht patrizischer "Eingeschriebener" (conscripti) beigegeben
wurden. Eine Gleichstellung war dies freilich in keiner Weise: die Plebejer im
Senat wurden nicht Senatoren, sondern blieben Mitglieder des Ritterstandes,
hiessen nicht "Vaeter", sondern waren nun auch "Eingeschriebenen und hatten kein
Recht, auf das Abzeichen der senatorischen Wuerde, den roten Schuh. Sie blieben
ferner nicht bloss unbedingt ausgeschlossen von der Ausuebung der dem Senat
zustehenden obrigkeitlichen Befugnisse (auctoritas), sondern sie mussten auch
da, wo es sich bloss um einen Ratschlag (consilium) handelte, es sich gefallen
lassen, der an die Patrizier gerichteten Umfrage schweigend beizuwohnen und nur
bei ...
...e. Aber dennoch fanden die Plebejer durch die neue Verfassung ihren Weg
nicht bloss auf den Markt, sondern auch in das Rathaus, und der erste und
schwerste Schritt zur Gleichberechtigung war auch hier getan.
Im uebrigen aenderte sich in den den Senat betreffenden Ordnungen nichts
Wesentliches. Unter den patrizischen Mitgliedern machte sich bald, namentlich
bei der Umfrage, ein Rangunterschied dahin geltend, dass diejenigen, welche zu
dem hoechsten Gemeindeamt demnaechst bezeichnet waren od...
... hoechsten Gemeindeamt demnaechst bezeichnet waren oder dasselbe bereits
verwaltet hatten, vor den uebrigen in der Liste verzeichnet und bei der
Abstimmung gefragt wurden, und die Stellung des ersten von ihnen, des Vormanns
des Rates (princeps senatus), wurde bald ein vielbeneideter Ehrenplatz. Der
fungierende Konsul dagegen galt als Mitglied des Senats so wenig wie der Koenig
und seine eigene Stimme zaehlte darum nicht mit. Die Wahlen in den Rat, sowohl
in den engeren patrizischen wie unter die bloss Eingeschriebenen, erfolgten
durch die Konsuln eben wie frueher durch die Koenige; nur liegt...
...r einzelnen Geschlechter
im Rat noch einigermassen Ruecksicht genommen hatte, den Plebejern gegenueber,
bei denen die Geschlechterordnung nur unvollkommen entwickelt war, diese
Erwaegung gaenzlich wegfiel und somit ueberhaupt die Beziehung des Senats zu der
Geschlechterordnung mehr und mehr in Abnahme kam. Von einer Beschraenkung der
waehlenden Konsuln in der Weise, dass sie nicht ueber eine bestimmte Zahl von
Plebejern in den Senat haetten aufnehmen duerfen, ist nichts bekannt; es
bedurfte einer solchen Ordnung auch nicht, da die Konsuln ja selbst dem Adel
angehoerten. Dagegen ist wahrscheinlich von Haus aus der Konsul seiner ganzen
Stellung gemaess bei der Bestellung de...
...aetten aufnehmen duerfen, ist nichts bekannt; es
bedurfte einer solchen Ordnung auch nicht, da die Konsuln ja selbst dem Adel
angehoerten. Dagegen ist wahrscheinlich von Haus aus der Konsul seiner ganzen
Stellung gemaess bei der Bestellung der Senatoren tatsaechlich weit weniger frei
und weit mehr durch Standesmeinung und Observanz gebunden gewesen als der
Koenig. Namentlich die Regel, dass die Bekleidung des Konsulats notwendig den
Eintritt in den Senat auf Lebenszeit herbeifuehre, wenn, was in dieser Zeit wohl
noch vorkam, der Konsul zur Zeit seiner Erwaehlung noch nicht Mitglied desselben
war, wird sich wohl sehr frueh gewohnheitsrechtlich festgestellt haben. Ebenso
scheint es frueh ueblich...
...uehre, wenn, was in dieser Zeit wohl
noch vorkam, der Konsul zur Zeit seiner Erwaehlung noch nicht Mitglied desselben
war, wird sich wohl sehr frueh gewohnheitsrechtlich festgestellt haben. Ebenso
scheint es frueh ueblich geworden zu sein, die Senatorenstellen nicht sofort
nach der Erledigung wieder zu besetzen, sondern bei Gelegenheit der Schatzung,
also regelmaessig jedes vierte Jahr, die Liste des Senats zu revidieren und zu
ergaenzen; worin doch auch eine nicht unwichtige Beschraenkung der mit der
Auswahl betrauten Behoerde enthalten war. Die Gesamtzahl der Senatoren blieb wie
sie war, und zwar wurden auch die Eingeschriebenen in dieselbe eingerechnet;
woraus man wohl auch auf das numerische Zusammenschwinden des Patriziats zu
schliessen berechtigt ist ^4.
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^4...
...h die Eingeschriebenen in dieselbe eingerechnet;
woraus man wohl auch auf das numerische Zusammenschwinden des Patriziats zu
schliessen berechtigt ist ^4.
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^4 Dass die ersten Konsuln 164 Plebejer in den Senat nahmen, ist kaum als
geschichtliche Tatsache zu betrachten, sondern eher ein Zeugnis dafuer, dass die
spaeteren roemischen Archaeologen nicht mehr als 136 roemische Adelsgeschlechter
nachzuweisen vermochten (Roemische Forschungen, Bd. 1, S. 12... | | |
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