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Schlagwort: Senat


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Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie ->
Entscheidend aber beschraenkte das Ovinische Gesetz, welches etwa um die Mitte dieser Periode, wahrscheinlich bald nach den Licinischen Gesetzen durchgegangen ist, das Recht der Beamten, den Senat nach ihrem Ermessen zu konstituieren, indem es demjenigen, der kurulischer Aedil, Praetor oder Konsul gewesen war, sofort vorlaeufig Sitz und Stimme im Senat verlieh und die naechst eintretenden Zensoren verpflichtete, diese Expektanten entweder foermlich in die Senatorenliste einzuzeichnen oder doch nur aus denjenigen Gruenden, welche auch zur Ausstossung des wirklichen Senators genuegten, von der Liste auszuschliessen. Freilich reichte die Zahl dieser gewesenen Magistrate bei weitem nicht aus, um den Senat auf der normalen Zahl von dreihundert zu halten; und unter dieselbe durfte man, besonders da die Senatoren- zugleich Geschworenenliste war, ihn nicht herabgehen lassen. So blieb dem zensorischen Wahlrecht immer noch ein bedeutender Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch die Bekleidung eines Amtes, sondern durch die zensorische Wahl erkieste...

...- zugleich Geschworenenliste war, ihn nicht herabgehen lassen. So blieb dem zensorischen Wahlrecht immer noch ein bedeutender Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch die Bekleidung eines Amtes, sondern durch die zensorische Wahl erkiesten Senatoren - haeufig diejenigen Buerger, die ein nicht kurulisches Gemeindeamt verwaltet oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen Feind im Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten - zwar an der Abstimmung, aber ...

...in nicht kurulisches Gemeindeamt verwaltet oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen Feind im Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten - zwar an der Abstimmung, aber nicht an der Debatte teil. Der Kern des Senats und derjenige Teil desselben, in dem Regierung und Verwaltung sich konzentriert, ruhte also nach dem Ovinischen Gesetz im wesentlichen nicht mehr auf der Willkuer eines Beamten, sondern mittelbar auf der Wahl durch das Volk; und die roemische...

...durch das Volk; und die roemische Gemeinde war auf diesem Wege zwar nicht zu der grossen Institution der Neuzeit, dem repraesentativen Volksregimente, aber wohl dieser Institution nahe gekommen, waehrend die Gesamtheit der nicht debattierenden Senatoren gewaehrte, was bei regierenden Kollegien so notwendig wie schwierig herzustellen ist, eine kompakte Masse urteilsfaehiger und urteilsberechtiger, aber schweigender Mitglieder. Die Kompetenz des Senats wurde formell kaum veraendert. Der Senat huetete sich wohl, durch unpopulaere Verfassungsaenderungen oder offenbare Verfassungsverletzungen der Opposition und der Ambition Handhaben darzubieten; er liess es sogar geschehen, wenn er es auch nicht foerderte, dass die Buergerschaftsko...

...er Opposition und der Ambition Handhaben darzubieten; er liess es sogar geschehen, wenn er es auch nicht foerderte, dass die Buergerschaftskompetenz im demokratischen Sinne ausgedehnt ward. Aber wenn die Buergerschaft den Schein, so erwarb der Senat das Wesen der Macht: einen bestimmenden Einfluss auf die Gesetzgebung und die Beamtenwahlen und das gesamte Gemeinderegiment. Jeder neue Gesetzvorschlag ward zunaechst im Senat vorberaten, und kaum wagte es je ein Beamter, ohne oder wider das Gutachten des Senats einen Antrag an die Gemeinde zu stellen; geschah es dennoch, so hatte der Senat durch die Beamteninterzession und die priesterliche Kassation eine lange Reihe von Mitteln in der Hand, um jeden unbequemen Antrag im Keime zu ersticken oder nachtraeglich zu beseitigen; und im aeussersten Fall hatte er als oberste Verwaltungs...

... um jeden unbequemen Antrag im Keime zu ersticken oder nachtraeglich zu beseitigen; und im aeussersten Fall hatte er als oberste Verwaltungsbehoerde mit der Ausfuehrung auch die Nichtausfuehrung der Gemeindebeschluesse in der Hand. Es nahm der Senat ferner unter stillschweigender Zustimmung der Gemeinde das Recht in Anspruch, in dringenden Faellen unter Vorbehalt der Ratifikation durch Buergerschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein Vorbehalt, der von Haus aus nicht viel bede...

... spaeterer Zeit sich nicht einmal mehr die Muehe gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss zu beantragen. Was die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden und von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den Senat; auf diesem Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das Recht, den Diktator zu bestellen. Groessere Ruecksicht masste allerdings auf die Gemeinde genommen werden: es konnte ihr das Recht nicht entzogen werden, die Gemeindeaemter zu verg...

... gewacht, dass diese Beamtenwahl nicht etwa in die Vergebung bestimmter Kompetenzen, namentlich nicht der Oberfeldherrnstellen in bevorstehenden Kriegen, uebergehe. Ueberdies brachte teils der neu eingefuehrte Kompetenzbegriff, teils das dem Senat tatsaechlich zugestandene Recht, von den Gesetzen zu entbinden, einen wichtigen Teil der Aemterbesetzung in die Haende des Senats. Von dem Einfluss, den der Senat auf die Feststellung der Geschaeftskreise namentlich der Konsuln ausuebte, ist schon die Rede gewesen. Von dem Dispensationsrecht war eine der wichtigsten Anwendungen die Entbindung des Beamten von der gesetzlichen Befristung seines Amtes, wel...

...esentlich gleichstehende Recht der Fristerstreckung gesetzlich allein der Gemeinde zu und ward anfaenglich auch faktisch von ihr gehandhabt; aber doch wurde schon 447 (307) und seitdem regelmaessig den Oberfeldherren das Kommando durch blossen Senatsbeschluss verlaengert. Dazu kam endlich der uebermaechtige und klug vereinigte Einfluss der Aristokratie auf die Wahlen, welcher dieselben nicht immer, aber in der Regel auf die der Regierung genehmen Kandidaten lenkte. Was schliesslich die V...

...ie Verwaltung anlangt, so hing Krieg, Frieden und Buendnis, Kolonialgruendung, Ackerassignation, Bauwesen, ueberhaupt jede Angelegenheit von dauernder und durchgreifender Wichtigkeit, und namentlich das gesamte Finanzwesen lediglich ab von dem Senat. Er war es, der Jahr fuer Jahr den Beamten in der Feststellung ihrer Geschaeftskreise und in der Limitierung der einem jeden zur Verfuegung zu stellenden Truppen und Gelder die allgemeine Instruktion gab, und an ihn ward von allen Seiten in al...

...gemeine Instruktion gab, und an ihn ward von allen Seiten in allen wichtigen Faellen rekurriert: keinem Beamten, mit Ausnahme des Konsuls, und keinem Privaten durften die Vorsteher der Staatskasse Zahlung anders leisten als nach vorgaengigem Senatsbeschluss. Nur in die Besorgung der laufenden Angelegenheiten und in die richterliche und militaerische Spezialverwaltung mischte das hoechste Regierungskollegium sich nicht ein; es war zu viel politischer Sinn und Takt in der roemischen Arist...

...nicht ein; es war zu viel politischer Sinn und Takt in der roemischen Aristokratie, um die Leitung des Gemeinwesens in eine Bevormundung des einzelnen Beamten und das Werkzeug in eine Maschine verwandeln zu wollen. Dass dies neue Regiment des Senats bei aller Schonung der bestehenden Formen eine vollstaendige Umwaelzung des alten Gemeinwesens in sich schloss, leuchtet ein; dass die freie Taetigkeit der Buergerschaft stockte und erstarrte und die Beamten zu Sitzungspraesidenten und ausfue...

... besass von politischer Intelligenz und praktischer Staatskunde; unumschraenkt verfuegend in allen finanziellen Fragen und in der Leitung der auswaertigen Politik; die Exekutive vollkommen beherrschend durch deren kurze Dauer und durch die dem Senat nach der Beseitigung des staendischen Haders dienstbar gewordene tribunizische Interzession, war der roemische Senat der edelste Ausdruck der Nation und in Konsequenz und Staatsklugheit, in Einigkeit und Vaterlandsliebe, in Machtfuelle und sicherem Mut die erste politische Koerperschaft aller Zeiten - auch jetzt noch "eine Versammlung von Koenigen", die es v...

... - auch jetzt noch "eine Versammlung von Koenigen", die es verstand, mit republikanischer Hingebung despotische Energie zu verbinden. Nie ist ein Staat nach aussen fester und wuerdiger vertreten worden als Rom in seiner guten Zeit durch seinen Senat. In der inneren Verwaltung ist es allerdings nicht zu verkennen, dass die im Senat vorzugsweise vertretene Geld- und Grundaristokratie in den ihre Sonderinteressen betreffenden Angelegenheiten parteiisch verfuhr und dass die Klugheit und die Energie der Koerperschaft hier haeufig von ihr nicht zum Heil des Staates gebraucht ...

...Indes der grosse, in schweren Kaempfen festgestellte Grundsatz, dass jeder roemische Buerger gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die daraus sich ergebende Eroeffnung der politischen Laufbahn, das heisst des Eintritts in den Senat fuer jedermann, erhielten neben dem Glanz der militaerischen und politischen Erfolge die staatliche und nationale Eintracht und nahmen dem Unterschied der Staende jene Erbitterung und Gehaessigkeit, die den Kampf der Patrizier und Plebejer b...

... bezeichnen; und da die glueckliche Wendung der aeusseren Politik es mit sich brachte, dass laenger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum fuer sich fanden, ohne den Mittelstand unterdruecken zu muessen, so hat das roemische Volk in seinem Senat laengere Zeit, als es einem Volke verstattet zu sein pflegt, das grossartigste aller Menschenwerke durchzufuehren vermocht, eine weise und glueckliche Selbstregierung.
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
03. Kapitel
Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit ->
...brechen, sondern zu verleugnen und, als die Numantiner kamen, um die letzte Zahlung zu machen, ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrages einfach in Abrede zu stellen. Die Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach Rom; waehrend dort darueber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den Numanti...

...elt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den Numantinern benachbarten Lusonen. Als endlich vom Senat die Entscheidung kam, lautete sie auf Fortsetzung des Krieges - man beteiligte sich also von Staats wegen an dem Bubenstreich des Pompeius. Mit ungeschwaechtem Mut und erhoehter Erbitterung nahmen die Numantiner den Kampf wieder auf; Laenas fo...

...iente, durch sein von dem Vater, dem weisen Ordner der Ebroprovinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den Keltiberern, dass die Numantiner sich mit einem billigen, von allen Stabsoffizieren beschworenen Friedensvertrag genuegen liessen. Allein der Senat rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurueck, sondern liess auch nach langer Beratung bei der Buergerschaft darauf antragen, den Vertrag zu behandeln wie einst den caudinischen, das heisst, ihm die Ratifikation zu verweigern und die Verantw...

...it Mancinus in Rom schwebten, griff er unter nichtigen Vorwaenden, eben wie sechzehn Jahre zuvor Lucullus, das freie Volk der Vaccaeer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618 136). Ein Senatsbeschluss befahl ihm, von dem Krieg abzustehen; nichtsdestoweniger setzte er, unter dem Vorwand, dass die Umstaende inzwischen sich geaendert haetten, die Belagerung fort. Dabei war er als Soldat gerade so schlecht wie als Buerger; nachdem er ...

... der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der roemischen Provinz vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccaeer, Lusitaner und Callaeker war jetzt mit Ausnahme der Nordkueste die ganze Halbinsel wenigstens dem Namen nach den Roemern untertan. Eine senatorische Kommission ging nach Spanien, um im Einvernehmen mit Scipio das neugewonnene Provinzialgebiet roemisch zu ordnen, und Scipio tat, was er konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik seiner Vorgaenger zu beseitigen, wie denn zum ...

... Bedeutungslosigkeit sich zu finden; des Machthabers Pflicht und Recht ist es, entweder die Herrschaft aufzugeben oder durch Entwicklung einer imponierenden materiellen Ueberlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu noetigen. Der roemische Senat tat keines von beidem. Von allen Seiten angerufen und bestuermt, griff der Senat bestaendig ein in den Gang der afrikanischen, hellenischen, asiatischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung gewoehnlich nur noch aerger ward. Es w...

...atischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung gewoehnlich nur noch aerger ward. Es war die Zeit der Kommissionen. Bestaendig gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und Alexandreia, an die achaeische Tagsatzung und die Hoefe der vorderasiatischen Herren; sie untersuchten, inhibierten, berichteten, und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht selten ohne Wissen und gegen den Willen des Senats verfahren. Es konnte geschehen, dass Kypros, welches der Senat dem Kyrenaeischen Reich zugeschieden hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm ders...

...naeischen Reich zugeschieden hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm derselbe vom Senate ausdruecklich abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von Rom entkommen war; ja dass die offenkundige Ermordung eines roemischen Kommissars, der im Auftrag des Senats vormundschaftlich das Regiment von Syrien fuehrte, gaenzlich ungeahndet hinging. Die Asiaten wussten zwar sehr wohl, dass sie nicht imstande seien, den roemischen Legionen zu widerstehen; aber sie wussten nicht minder, wie wenig der Senat geneigt war, den Buergern Marschbefehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu erteilen. So ging es in diesen entlegenen Landschaften zu wie in der Schulstube, wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment brachte die Voelker zugleich um di...

...lso, was von der alten politischen Selbstaendigkeit ueberhaupt noch lebensfaehig war, sich in der Form der Gemeindefreiheit bewahren liess. Zu verkennen war die Notwendigkeit dieser administrativen Reform nicht wohl; es fragte sich nur, ob der Senat dieselbe verzoegern und verkuemmern, oder ob er den Mut und die Macht haben werde, das Notwendige klar einzusehen und energisch durchzufuehren. Blicken wir zunaechst auf Afrika. Die von den Roemern in Libyen gegruendete Ordnung der Dinge ruht...

... Die Rechtsfrage zwischen Karthago und Massinissa blieb also unerledigt; aber die Sendung fuehrte eine wichtigere Entscheidung herbei. Das Haupt dieser Kommission war der alte Marcus Cato gewesen, damals vielleicht der einflussreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem Hannibalischen Kriege noch von dem vollen Poenerhass und der vollen Poenerfurcht durchdrungen. Betroffen und missguenstig hatte dieser mit eigenen Augen den bluehenden Zustand der Erbfeinde Roms, die ueppige Landschaft ...

...den. In seiner ehrlichen und mannhaften, aber durchaus bornierten Weise kam er zu dem Ergebnis, dass Rom nicht eher sicher sein werde, als bis Karthago vom Erdboden verschwunden sei, und entwickelte nach seiner Heimkehr diese Ansicht sofort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden Maenner der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kuemmerlichen Politik mit grossem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse vor einer Kaufstadt, deren phoenikische Bewohner me...

... fuer den Land- und den Seekrieg Bericht zu erstatten und die Kriegserklaerung zu beschleunigen. Nachdem noch einmal eine Gesandtschaft von zehn Maennern es bestaetigt hatte, dass in Karthago in der Tat geruestet werde (602 152), verwarf der Senat zwar die unbedingte Kriegserklaerung, die Cato begehrte, beschloss aber in geheimer Sitzung, dass der Krieg erklaert sein solle, wenn die Karthager sich nicht dazu verstehen wuerden, ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial zu verbrennen....

...hre Gemeinde den Roemern voellig zu eigen zu geben - mit dieser zuvorkommenden Unterwuerfigkeit verglichen, schien es fast Trotz, dass die Karthager sich begnuegt hatten, die Hinrichtung ihrer angesehensten Maenner unverlangt anzuordnen. Der Senat erklaerte, dass die Entschuldigung der Karthager unzureichend befunden sei; auf die Frage, was denn genuegen werde, hiess es, das sei den Karthagern ja bekannt. Freilich konnte man es wissen, was die Roemer wollten; allein es schien doch wiede...

...it unbeschraenkter Vollmacht, nach Rom. Als sie ankamen, war bereits der Krieg erklaert (Anfang 605 149) und das doppelte Konsularheer eingeschifft; doch versuchten sie noch jetzt, den Sturm durch vollstaendige Unterwerfung zu beschwoeren. Der Senat beschied sie, dass Rom bereit sei, der karthagischen Gemeinde ihr Gebiet, ihre staedtische Freiheit und ihr Landrecht, ihr Gemeinde- und Privatvermoegen zu garantieren, wofern sie den soeben nach Sizilien abgegangenen Konsuln binnen Monatsfr...

...agern hervorhoben. Dass alles, was man nur begehren konnte, garantiert ward mit einziger Ausnahme der Stadt, und dass keine Rede davon war, die Einschiffung der Truppen nach Afrika zu sistieren, zeigte sehr deutlich, was man beabsichtigte; der Senat verfuhr mit furchtbarer Haerte, aber den Anschein der Nachgiebigkeit gab er sich nicht. Indes man wollte in Karthago nicht sehen; es fand sich kein Staatsmann, der die haltlose staedtische Menge entweder zum vollen Widerstand oder zur vollen R...

...vatbesitz befindlichen Waffen - man zaehlte 3000 Wurfgeschuetze und 200000 volle Ruestungen - und fragte an, ob noch weiteres begehrt werde. Da erhob sich der Konsul Lucius Marcius Censorinus und eroeffnete dem Rat, dass in Gemaessheit der vom Senat erlassenen Instruktion die bisherige Stadt zerstoert werden muesse, den Bewohnern aber freistehe, sich wo sie sonst wollten auf ihrem Gebiet, jedoch mindestens zwei deutsche Meilen vom Meer entfernt, wiederum anzusiedeln. Dieser fuerchterliche...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
01. Kapitel
Die urspruengliche Verfassung Roms ->
...aeltesten Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum Handeln bestimmt wie jener noch zum Beschliessen wie diese, und dennoch neben beide und innerhalb ihres Rechtskreises ueber beide gesetzt. Dies ist der Rat der Alten oder der senatus. Unzweifelhaft ist derselbe hervorgegangen aus der Geschlechtsverfassung: die alte Ueberlieferung, dass in dem urspruenglichen Rom die saemtlichen Hausvaeter den Senat gebildet haetten, ist staatsrechtlich insofern richtig, als jedes der nicht erst nachher zugewanderten Geschlechter des spaeteren Rom seinen Ursprung zurueckfuehrte auf einen jener Hausvaeter der aeltesten Stadt als auf seinen Stammvater und P...

...tandteile, das heisst jedes Geschlecht gleichsam monarchisch organisiert war und unter einem, sei es durch Wahl der Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es durch Erbfolge bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben Epoche auch der Senat nichts gewesen als die Gesamtheit dieser Gechlechtsaeltesten und demnach eine vom Koenig wie von der Buergerversammlung unabhaengige Institution, gegenueber der letzteren, unmittelbar durch die Gesamtheit der Buerger gebildeten gewissermasse...

...ass selbst Erbschaft und Vormundschaft, wenn sie dem Geschlecht ansterben, von den Geschlechtsgenossen insgesamt geltend gemacht werden. Aber nichtsdestoweniger sind von dem urspruenglichen Wesen des Rates der Aeltesten auch auf den roemischen Senat noch viele und wichtige Rechtsfolgen uebergegangen; um es mit einem Worte zu sagen, die Stellung des Senats, wonach er etwas anderes und mehr ist als ein blosser Staatsrat, als die Versammlung einer Anzahl vertrauter Maenner, deren Ratschlaege der Koenig einzuholen zweckmaessig findet, beruht lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung gewes...

...e der Koenig einzuholen zweckmaessig findet, beruht lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung gewesen war gleich jener, die Homer schildert, der um den Koenig im Kreise herum zu Rate sitzenden Fuersten und Herren des Volkes. Solange der Senat durch die Gesamtheit der Geschlechtshaeupter gebildet ward, kann die Zahl der Mitglieder eine feste nicht gewesen sein, da die der Geschlechter es auch nicht war; aber in fruehester, vielleicht schon in vorroemischer Zeit ist die Zahl der Mi...

... Zeit ist die Zahl der Mitglieder des Rats der Aeltesten fuer die Gemeinde ohne Ruecksicht auf die Zahl der zur Zeit vorhandenen Geschlechter auf hundert festgestellt worden, sodass von der Verschmelzung der drei Urgemeinden die Vermehrung der Senatssitze auf die seitdem feststehende Normalzahl von dreihundert die staatsrechtlich notwendige Folge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu allen Zeiten berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies lebenslaengliche Verbleiben mehr ...

...ge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu allen Zeiten berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies lebenslaengliche Verbleiben mehr tatsaechlich als von Rechts wegen eintrat und die von Zeit zu Zeit stattfindenden Revisionen der Senatsliste eine Gelegenheit darboten, den unwuerdigen oder auch nur missliebigen Ratsherrn zu beseitigen, so hat diese Einrichtung sich nachweislich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Die Wahl der Senatoren hat allerdings, seit es Geschlechtshaeupter nicht mehr gab, bei dem Koenig gestanden; wohl aber mag bei dieser Wahl in aelterer Zeit, solange noch die Individualitaet der Geschlechter im Volke lebendig war, als Regel, wenn ein Senator starb, der Koenig einen anderen erfahrenen und bejahrten Mann derselben Geschlechtsgenossenschaft an seine Stelle berufen haben. Vermutlich ist erst mit der steigenden Verschmelzung und inneren Einigung der Volksgemeinde hiervon abgegangen w...

...ten zusteht, wenn sie auch, nach der schon in dem Hause so scharf sich auspraegenden monarchischen Grundanschauung der Roemer, zur Zeit immer nur von einem dieser Aeltesten, das ist von dem Koenig, ausgeuebt werden kann. Ein jedes Mitglied des Senats ist also als solches, nicht der Ausuebung, aber der Befugnis nach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben gleichartig sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, n...

...ach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben gleichartig sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, nur dass der des Koenigs hoeher und ansehnlicher ist als der des Senators. Hierauf beruht es ferner, dass, wie bereits erwaehnt ward, die koenigliche Gewalt in der roemischen Gemeinde ueberhaupt nicht erledigt werden kann. Stirbt der Koenig, so treten ohne weiteres die Aeltesten an seine Stelle und ueben die Befu...

...enig" (interrex) von dem auf Lebenszeit ernannten zwar in der Dauer, nicht aber in der Fuelle der Gewalt. Die Dauer des Zwischenkoenigtums ist fuer die einzelnen Inhaber festgesetzt auf hoechstens fuenf Tage; es geht dasselbe demnach unter den Senatoren in der Art um, dass, bis das Koenigtum auf die Dauer wieder besetzt ist, der zeitige Inhaber bei Ablauf jener Frist gemaess der durch das Los festgesetzten Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls auf fuenf Tage uebergibt. Ein Treuwort wi...

...chermacht (imperium) und des Gottesschutzes (auspicia) des roemischen Gemeinwesens und in ihr die Buergschaft gegeben fuer die ununterbrochene Dauer desselben und seiner monarchischen, nicht aber erblich monarchischen Ordnung. Wenn also dieser Senat spaeter den Griechen eine Versammlung von Koenigen zu sein duenkte, so ist das nur in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat eine solche gewesen. Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser Versammlung seinen l...

...hat der Rat der Aeltesten sich nicht in die Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine Stellvertreter freilich hat dieser, falls er nicht imstande war, selbst das Heer zu fuehren oder den Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von jeher aus dem Senat genommen - weshalb auch spaeter noch die hoechsten Befehlshaberstellen regelmaessig nur an Senatoren vergeben und ebenso als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet werden. Aber weder bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seiner Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats gegeben hat. Aber wohl galt der Rat der Alten als der berufene Wahrer der bestehenden Verfassung, selbst gegenueber dem Koenig und der Buergerschaft. Es lag deshalb ihm ob, jeden auf Antrag des Koenigs von dieser gefassten Beschluss zu pruefe...

...am dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf man dies wohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der Buergerschaft und dem Rat gemeinschaftlich zugestanden, etwa wie den beiden Haeusern in dem heutigen konstitutionellen Staat: der Senat war nicht sowohl Gesetzgeber als Gesetzwaechter und konnte den Beschluss nur dann kassieren, wenn die Gemeinde ihre Befugnisse ueberschritten, also bestehende Verpflichtungen gegen die Goetter oder gegen auswaertige Staaten oder auch organisch...

...Unbill anrief, und mit den Worten schloss: "darueber aber wollen wir Alten Rat pflegen daheim, wie wir zu unsrem Rechte kommen"; erst wenn der Rat der Alten sich einverstanden erklaert hatte, war der nun von der Buergerschaft beschlossene, vom Senat gebilligte Krieg foermlich erklaert. Gewiss war es weder die Absicht noch die Folge dieser Satzung, ein stetiges Eingreifen des Senats in die Beschluesse der Buergerschaft hervorzurufen und durch solche Bevormundung die Buergerschaft ihrer souveraenen Gewalt zu entkleiden; aber wie im Fall der Vakanz des hoechsten Amtes der Senat die Dauer der Gemeindeverfassung verbuergte, finden wir auch hier ihn als den Hort der gesetzlichen Ordnung gegenueber selbst der hoechsten Gewalt, der Gemeinde. Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch die allem Anschein nach uralte Uebung...

...ch die allem Anschein nach uralte Uebung an, dass der Koenig die an die Volksgemeinde zu bringenden Antraege vorher dem Rat der Alten vorlegte und dessen saemtliche Mitglieder eines nach dem anderen darueber ihr Gutachten abgeben liess. Da dem Senat das Recht zustand, den gefassten Beschluss zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich vorher die Ueberzeugung zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu befuerchten sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich b...

...zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu befuerchten sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich brachte, in wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer Maenner Rat vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen Zusammensetzung nach dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als Staatsrat zur Seite zu stehen. Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr als aus der bisher bezeichneten Kompetenz, die spaetere Machtfuelle des Senats hervorgegangen; die Anfaenge indes sind unscheinbar und gehen eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu antworten, wenn sie gefragt werden. Es mag ueblich gewesen sein, bei Angelegenheiten von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender An...

...che waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das eroberte Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, rechtlich notwendig war eine solche vorherige Befragung nicht. Der Koenig beruft den Rat, wenn es ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor; ungefragt darf kein Ratsherr seine Meinung sagen, noch weniger...

...Ratsherr seine Meinung sagen, noch weniger der Rat sich ungeladen versammeln, abgesehen von dem einen Fall, wo er in der Vakanz zusammentritt, um die Reihenfolge der Zwischenkoenige festzustellen. Dass es ferner dem Koenig zusteht, neben den Senatoren und gleichzeitig mit ihnen auch andere Maenner seines Vertrauens zu berufen und zu befragen, ist in hohem Grade wahrscheinlich. Der Ratschlag sodann ist kein Befehl; der Koenig kann es unterlassen, ihm zu folgen, ohne dass dem Senat ein anderes Mittel zustaende, seiner Ansicht praktische Geltung zu schaffen als jenes frueher erwaehnte keineswegs allgemein anwendbare Kassationsrecht. "Ich habe euch gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um euch zu gebieten": diese W...

...wendbare Kassationsrecht. "Ich habe euch gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um euch zu gebieten": diese Worte, die ein spaeterer Schriftsteller dem Koenig Romulus in den Mund legt, bezeichnen nach dieser Seite hin die Stellung des Senats gewiss im wesentlichen richtig.
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums ->
05. Kapitel
Pompeius´ und Caesars Gesamtherrschaft ->
Auch die Stellung des Senats, oder vielmehr der Nobilitaet ueberhaupt, war inzwischen eine andere geworden. Eben aus ihrer vollstaendigen Erniedrigung schoepfte sie frische Kraefte. Es war bei der Koalition von 694 (60) verschiedenes an den Tag gekommen, was fuer das Son...

...er eine antimonarchische Sentenz oder eine Anspielung gegen Pompeius vorbrachte. Ja als Cicero ausgewiesen werden sollte, legten eine grosse Zahl - angeblich zwanzigtausend - Buerger, groesstenteils aus den Mittelklassen, nach dem Beispiel des Senats das Trauergewand an. "Nichts ist jetzt populaerer", heisst es in einem Briefe aus dieser Zeit, "als der Hass der Popularpartei." Die Machthaber liessen Andeutungen fallen, dass durch solche Opposition leicht die Ritter ihre neuen Sonderplae...

...bt, so wuerde die Unzufriedenheit der Buergerschaft ihren natuerlichen Ausdruck in den Wahlen gefunden und, indem sie sich aussprach, sich gesteigert haben; unter den bestehenden Verhaeltnissen blieb den Verfassungstreuen nichts uebrig als dem Senat, der, herabgekommen wie er war, doch immer noch als Vertreter und Verfechter der legitimen Republik erschien, sich unterzuordnen. So kam es, dass der Senat, jetzt da er gestuerzt worden war, ploetzlich eine weit ansehnlichere und weit ernstlicher getreue Armee zu seiner Verfuegung fand, als da er in Macht und Glanz die Gracchen stuerzte und, geschirmt durch Sullas Saebel, den Staat restaurierte. ...

...acht und Glanz die Gracchen stuerzte und, geschirmt durch Sullas Saebel, den Staat restaurierte. Die Aristokratie empfand es; sie fing wieder an sich zu regen. Eben jetzt hatte Marcus Cicero, nachdem er sich verpflichtet hatte, den Gehorsam im Senat sich anzuschliessen und nicht bloss keine Opposition zu machen, sondern nach Kraeften fuer die Machthaber zu wirken, von denselben die Erlaubnis zur Rueckkehr erhalten. Obwohl Pompeius der Oligarchie hiermit nur beilaeufig eine Konzession ma...

...lodius einen Possen zu spielen, demnaechst ein durch hinreichende Schlaege geschmeidigtes Werkzeug in dem redefertigen Konsular zu erwerben bedacht war, so nahm man doch die Gelegenheit wahr, wie Ciceros Verbannung eine Demonstration gegen den Senat gewesen war, so seine Rueckkehr zu republikanischen Demonstrationen zu benutzen. In moeglichst feierlicher Weise, uebrigens gegen die Clodianer durch die Bande des Titus Annius Milo geschuetzt, brachten beide Konsuln nach vorgaengigem Senatsbeschluss einen Antrag an die Buergerschaft, dem Konsular Cicero die Rueckkehr zu gestatten, und der Senat rief saemtliche verfassungstreue Buerger auf, bei der Abstimmung nicht zu fehlen. Wirklich versammelte sich am Tage der Abstimmung (4. August 697 57) in Rom namentlich aus den Landstaedten eine ungewoehnliche Anzahl achtbarer Maenner. Die Re...

...e ungewoehnliche Anzahl achtbarer Maenner. Die Reise des Konsulars von Brundisium nach der Hauptstadt gab Gelegenheit zu einer Reihe aehnlicher, nicht minder glaenzender Manifestationen der oeffentlichen Meinung. Das neue Buendnis zwischen dem Senat und der verfassungstreuen Buergerschaft ward bei dieser Gelegenheit gleichsam oeffentlich bekannt gemacht und eine Art Revue ueber die letztere gehalten, deren ueberraschend guenstiges Ergebnis nicht wenig dazu beitrug, den gesunkenen Mut de...

...richten. Pompeius' Hilflosigkeit gegenueber diesen trotzigen Demonstrationen sowie die unwuerdige und beinahe laecherliche Stellung, in die er Clodius gegenueber geraten war, brachten ihn und die Koalition um ihren Kredit; und die Fraktion des Senats, welche derselben anhing, durch Pompeius' seltene Ungeschicklichkeit demoralisiert und ratlos sich selber ueberlassen, konnte nicht verhindern, dass in dem Kollegium die republikanisch- aristokratische Partei wieder voellig die Oberhand gewann...

...raute sie diesem und sich selber, so konnte sie auf dem kuerzesten und ehrenvollsten Wege zum Ziel gelangen. Warum nicht die Machthaber mit offenem Visier angreifen? Warum kassierte nicht ein entschlossener und namhafter Mann an der Spitze des Senats die ausserordentlichen Gewalten als verfassungswidrig und rief die saemtlichen Republikaner Italiens gegen die Tyrannen und deren Anhang unter die Waffen? Moeglich war es wohl, auf diesem Wege die Senatsherrschaft noch einmal zu restaurieren. Allerdings spielten die Republikaner damit hohes Spiel; aber vielleicht waere auch hier, wie so oft, der mutigste Entschluss zugleich der kluegste gewesen. Nur freilich war die schlaffe Aristokratie dies...

...nnaeherung kommen und wie ueberhaupt das voellig unklar gewordene Verhaeltnis der beiden Machthaber und der Aristokratie gegeneinander zunaechst sich stellen werde, musste sich entscheiden, als im Herbst 697 (57) Pompeius mit dem Antrag an den Senat ging, ihn mit einer ausserordentlichen Amtsgewalt zu betrauen. Er knuepfte wieder an an das, wodurch er elf Jahre zuvor seine Macht begruendet hatte: an die Brotpreise in der Hauptstadt, die ebendamals wie vor dem Gabinischen Gesetz eine druec...

...fuhr durch die Regierung reichten uebrigens auch ohne politischen Kornwucher an sich schon vollkommen aus, um in einer fast lediglich auf ueberseeische Zufuhr angewiesenen Grossstadt Brotteuerungen herbeizufuehren. Pompeius' Plan war, sich vom Senat die Oberaufsicht ueber das Getreidewesen im ganzen Umfang des Roemischen Reiches und zu diesem Endzwecke teils das unbeschraenkte Verfuegungsrecht ueber die roemische Staatskasse, teils Heer und Flotte uebertragen zu lassen, sowie ein Komman...

...ssen haben wuerde wie die des Mithradatischen an die Razzia gegen die Piraten. Wie sehr auch die Opposition gegen die neuen Dynasten in den letzten Jahren Boden gewonnen hatte, es stand dennoch, als diese Angelegenheit im September 697 (57) im Senat zur Verhandlung kam, die Majoritaet desselben noch unter dem Bann des von Caesar erregten Schreckens. Gehorsam nahm sie den Vorschlag im Prinzip an, und zwar auf Antrag des Marcus Cicero, der hier den ersten Beweis der in der Verbannung gelern...

...mussten; die versteckte Opposition von Pompeius' Erbfeind und widerwilligem Bundesgenossen Crassus, dem Pompeius selber zunaechst das Scheitern seines Planes beimass oder beizumessen vorgab; die Antipathien der republikanischen Opposition im Senat gegen jeden die Gewalt der Machthaber der Sache oder auch nur dem Namen nach erweiternden Beschluss; endlich und zunaechst die eigene Unfaehigkeit des Pompeius, der, selbst nachdem er hatte handeln muessen, es nicht ueber sich gewinnen konnte,...

...einen eigentlichen Zweck hatte er verfehlt; der Prokonsulartitel, den er berechtigt war in allen Provinzen zu fuehren, blieb ein leerer Name, solange er nicht ueber eigene Truppen verfuegte. Darum liess er bald darauf den zweiten Antrag an den Senat gelangen, dass derselbe ihm den Auftrag erteilen moege, den vertriebenen Koenig von Aegypten, wenn noetig mit Waffengewalt, in seine Heimat zurueckzufuehren. Allein je mehr es offenbar ward, wie dringend er des Senats bedurfte, desto weniger nachgiebig und weniger ruecksichtsvoll nahmen die Senatoren sein Anliegen auf. Zunaechst ward in den Sibyllinischen Orakeln entdeckt, dass es gottlos sei, ein roemisches Heer nach Aegypten zu senden; worauf der fromme Senat fast einstimmig beschloss, von der bewaffneten Intervention abzustehen. Pompeius war bereits so gedemuetigt, dass er auch ohne Heer die Sendung angenommen haben wuerde; allein in seiner unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess er auch dies nu...

...reits so gedemuetigt, dass er auch ohne Heer die Sendung angenommen haben wuerde; allein in seiner unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess er auch dies nur durch seine Freunde erklaeren und sprach und stimmte fuer die Absendung eines anderen Senators. Natuerlich wies der Senat jenen Vorschlag zurueck, der ein dem Vaterlande so kostbares Leben freventlich preisgab, und das schliessliche Ergebnis der endlosen Verhandlungen war der Beschluss, ueberhaupt in Aegypten nicht zu intervenieren (Januar 698 56).
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08. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft ->
...ng ihren Fortgang nahm und Jugurthas Truppen mit den in Cirta zahlreich ansaessigen und bei der Verteidigung der Stadt lebhafter als die Afrikaner selbst sich beteiligenden Italikern taeglich sich herumschlugen, erschien die von dem roemischen Senat auf Adherbals erste Beschwerden abgeordnete Kommission; natuerlich junge unerfahrene Menschen, wie die Regierung damals sie zu gewoehnlichen Staatssendungen regelmaessig verwandte. Die Gesandten verlangten, dass Jugurtha sie als von der Schu...

...n Cirta eben weiter fechten, solange es ihnen beliebte. Erst als im fuenften Monat der Belagerung ein Bote des Adherbal durch die Verschanzungen der Feinde sich durchschlich, und ein Schreiben des Koenigs voll der flehentlichsten Bitten an den Senat kam, raffte derselbe sich auf und fasste wirklich einen Beschluss - nicht etwa den Krieg zu erklaeren, wie die Minoritaet es verlangte, sondern eine neue Gesandtschaft zu schicken, aber eine Gesandtschaft mit Marcus Scaurus an der Spitze, dem ...

... grausamen Martern hinzurichten, die saemtliche erwachsene maennliche Bevoelkerung der Stadt aber, Afrikaner wie Italiker, ueber die Klinge springen zu lassen (642 112). Ein Schrei der Entruestung ging durch ganz Italien. Die Minoritaet des Senats selbst und alles, was nicht Senat war, verdammten einmuetig diese Regierung, fuer die die Ehre und das Interesse des Landes nichts zu sein schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in ...

...e und das Interesse des Landes nichts zu sein schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in Cirta am naechsten getroffen worden war. Die Majoritaet des Senats straeubte sich zwar auch jetzt noch; sie appellierte an die Standesinteressen der Aristokratie und setzte alle Hebel der kollegialischen Geschaeftsverschleppung in Bewegung, um den lieben Frieden noch ferner zu bewahren. Indes als der fuer 64...

...111) gewaehlte Volkstribun Gaius Memmius, ein taetiger und beredter Mann, sofort nach Antritt seines Amtes den Handel oeffentlich zur Sprache brachte und die schlimmsten Suender zu gerichtlicher Verantwortung ziehen zu wollen drohte, liess der Senat es geschehen, dass der Krieg an Jugurtha erklaert ward (642/43 112/11). Es schien ernst zu werden. Jugurthas Gesandte wurden, ohne vorgelassen zu sein, aus Italien ausgewiesen; der neue Konsul Lucius Calpurnius Bestia, der, unter seinen Stan...

...den einzelnen roemischen Platzkommandanten und Offizieren. Auf die Kunde davon brach in Rom abermals der Sturm los. Alle Welt wusste, wie der Friede zustande gekommen war; selbst Scaurus also war zu haben, nur um einen hoeheren als den gemeinen senatorischen Durchschnittspreis. Die Rechtsbestaendigkeit des Friedens ward im Senat ernstlich angefochten; Gaius Memmius erklaerte, dass der Koenig, wenn er wirklich unbedingt sich unterworfen habe, sich nicht weigern koenne, in Rom zu erscheinen und man ihn demnach vorladen moege, um hinsichtlich der durchaus irregulaeren Fr...

... gerichtet, als einer seiner Kollegen kraft seines Veto einschritt und dem Koenige befahl zu schweigen. Auch hier also war das afrikanische Gold maechtiger als der Wille des souveraenen Volkes und seiner hoechsten Beamten. Inzwischen gingen im Senat die Verhandlungen ueber die Gueltigkeit des soeben abgeschlossenen Friedens weiter und der neue Konsul Spurius Postumius Albinus nahm eifrig Partei fuer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht, dass dann der Oberbefehl in Afrika an...

...uer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht, dass dann der Oberbefehl in Afrika an ihn kommen werde. Dies veranlasste einen in Rom lebenden Enkel Massinissas, den Massiva, seine Ansprueche auf das erledigte Numidische Reich bei dem Senat geltend zu machen; worauf Bomilkar, einer der Vertrauten des Koenigs Jugurtha, den Konkurrenten seines Herrn, ohne Zweifel in dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas a...

... dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas aus Rom entfloh. Dies neue, unter den Augen der roemischen Regierung veruebte Verbrechen bewirkte wenigstens so viel, dass der Senat nun den Frieden kassierte und den Koenig aus der Stadt auswies (Winter 643/44 111/10). Der Krieg ging also wieder an, und der Konsul Spurius Albinus uebernahm den Oberbefehl (644 110). Allein das afrikanische Heer war bis in die untersten Schi...

...losen Roemer in der vollstaendigsten und schimpflichsten Flucht vor sich her. Die Folge war eine Kapitulation, deren Bedingungen: Abzug des roemischen Heeres unter dem Joch, sofortige Raeumung des ganzen numidischen Gebiets, Erneuerung des vom Senat kassierten Buendnisvertrages, von Jugurtha diktiert und von den Roemern angenommen wurden (Anfang 645 109). Dies war denn doch zu arg. Waehrend die Afrikaner jubelten und die ploetzlich eroeffnende Aussicht auf den kaum noch fuer moeglich gehal...

...einem Prozesssturm, der, genaehrt durch die Erbitterung der Kaufmannschaft, eine Reihe von Opfern aus den hoechsten Kreisen des Adels wegraffte. Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius Limetanus ward trotz der schuechternen Versuche des Senats, das Strafgericht abzuwenden, eine ausserordentliche Geschworenenkommission bestellt zur Untersuchung des in der numidischen Sukzessionsfrage vorgekommenen Landesverrats, und ihre Wahlsprueche sandten die beiden bisherigen Oberfeldherren, G...

...zum Zensor, ja sogar unglaublicherweise zu einem der Vorstaende der ausserordentlichen Hochverratskommission erwaehlt ward. Um so weniger ward auch nur der Versuch gemacht, der Regierung in ihre Kompetenz zu greifen, und es blieb lediglich dem Senat ueberlassen, dem numidischen Skandal in der fuer die Aristokratie moeglichst gelinden Weise ein Ende zu machen; denn dass dies an der Zeit war, mochte wohl selbst der adligste Adlige anfangen zu begreifen. Der Senat kassierte zunaechst auch den zweiten Friedensvertrag - den Oberbefehlshaber, der ihn abgeschlossen, dem Feinde auszuliefern, wie dies noch vor dreissig Jahren geschehen war, schien nach den neuen Begriffen von der Heiligkeit der Vertraege nich...
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Roemische Geschichte - 4. Buch ->
04. Kapitel
Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius ->
...ritt des Mannes, dem nach der Lage der Sachen die erste Stelle zukam, vom politischen Schauplatz fuehrte zunaechst ungefaehr dieselbe Parteistellung wieder herbei, wie wir sie in der gracchischen und marianischen Epoche fanden. Sulla hatte dem Senat das Regiment nur befestigt, nicht gegeben; so blieb denn auch dasselbe, nachdem die von Sulla errichteten Bollwerke wieder gefallen waren, nichtsdestoweniger zunaechst dem Senat, waehrend die Verfassung freilich, mit der er regierte, im wesentlichen die wiederhergestellte Gracchische, durchdrungen war von einem der Oligarchie feindlichen Geiste. Die Demokratie hatte die Wiederherstellung der Gracchischen Verfassung be...

...terstand reservierten vierzehn Baenke im Theater, sich jetzt (687 67) durch Volksschluss wiedergeben zu lassen. Im ganzen naeherten sie, ohne mit der Demokratie schroff zu brechen, doch wieder mehr sich der Regierung. Schon die Beziehungen des Senats zu Crassus und seiner Klientel gehoeren in diesen Zusammenhang; hauptsaechlich aber scheint ein besseres Verhaeltnis zwischen dem Senat und der Geldaristokratie dadurch hergestellt zu sein, dass dieser dem tuechtigsten unter den senatorischen Offizieren, Lucius Lucullus, auf Andringen der von demselben schwer gekraenkten Kapitalisten im Jahre 686 (68) die Verwaltung der fuer diese so wichtigen Provinz Asia abnahm. Waehrend aber die hauptstaedtischen Faktionen miteinander des...

...eres wesentlich beigetragen. Aber natuerlich ward die Regierung jetzt fuer alles, was sie und was andere verdorben hatten, in Bausch und Bogen verantwortlich gemacht und die grollende hungrige Menge verlangte nur eine Gelegenheit, um mit dem Senat abzurechnen. Es war eine entscheidende Krise. Die Oligarchie, wie auch herabgewuerdigt und entwaffnet, war noch nicht gestuerzt, dennoch lag die Fuehrung der oeffentlichen Angelegenheiten in den Haenden des Senats; sie stuerzte aber, wenn die Gegner diese, dass heisst namentlich die Oberleitung der militaerischen Angelegenheiten, sich selber zueigneten; und jetzt war dies moeglich. Wenn jetzt Vorschlaege ueber eine andere und bessere Fuehrung des Land-...

...schen Angelegenheiten, sich selber zueigneten; und jetzt war dies moeglich. Wenn jetzt Vorschlaege ueber eine andere und bessere Fuehrung des Land- und Seekrieges an die Komitien gebracht wurden, so war bei der Stimmung der Buergerschaft der Senat voraussichtlich nicht imstande, deren Durchsetzung zu verhindern; und eine Intervention der Buergerschaft in diesen hoechsten Verwaltungsfragen war tatsaechlich die Absetzung des Senats und die Uebertragung der Leitung des Staats an die Fuehrer der Opposition. Wieder einmal brachte die Verkettung der Dinge die Entscheidung in die Haende des Pompeius. Seit mehr als zwei Jahren lebte der gefeierte Feldherr als Privatmann in de...

...s selbst seit der Koalition von 683 (71) ihren verhasstesten Feind sah, war dies ein vernichtender Schlag; aber auch der demokratischen Partei konnte dabei nicht wohl zu Mute sein. So wuenschenswert es ihr an sich sein musste, dem Regiment des Senats ein Ende zu machen, so war es doch, wenn es in dieser Weise geschah, weit weniger ein Sieg ihrer Partei als ein persoenlicher ihres uebermaechtigen Verbuendeten. Leicht konnte in diesem der demokratischen Partei ein weit gefaehrlicherer Geg...

..., so war es doch, wenn es in dieser Weise geschah, weit weniger ein Sieg ihrer Partei als ein persoenlicher ihres uebermaechtigen Verbuendeten. Leicht konnte in diesem der demokratischen Partei ein weit gefaehrlicherer Gegner aufstehen als der Senat war. Die wenige Jahre zuvor durch die Entlassung der spanischen Armee und Pompeius' Ruecktritt gluecklich vermiedene Gefahr kehrte in verstaerktem Masse wieder, wenn Pompeius jetzt an die Spitze der Armeen des Ostens trat. Diesmal indes griff...

...bberufung des Oberfeldherrn derselben, Lucius Lucullus, und dessen Ersetzung durch einen der Konsuln des laufenden Jahres, Gaius Piso oder Manius Glabrio, verfuegte, der zweite den sieben Jahre zuvor zur Reinigung der Meere von den Piraten vom Senat selbst aufgestellten Plan wiederaufnahm und erweiterte. Ein einziger, vom Senat aus den Konsularen zu bezeichnender Feldherr sollte bestellt werden, um zur See auf dem gesamten Mittellaendischen Meer von den Saeulen des Herkules bis an die pontische und syrische Kueste ausschliesslich, zu Lande ueber saemtliche Kuesten bi...

...en betreffenden roemischen Statthaltern konkurrierend, den Oberbefehl zu uebernehmen. Auf drei Jahre hinaus war demselben das Amt gesichert. Ihn umgab ein Generalstab, wie Rom noch keinen gesehen hatte, von fuenfundzwanzig Unterbefehlshabern senatorischen Standes, alle mit praetorischen Insignien und praetorischer Gewalt bekleidet, und von zwei Unterschatzmeistern mit quaestorischen Befugnissen, sie alle erlesen durch den ausschliesslichen Willen des hoechstkommandierenden Feldherrn. Es...

...nznot sofort aus der Staatskasse ihm eine Summe von 11 Mill. Talern (144 Mill. Sesterzen) ausgezahlt werden. Es leuchtet ein, dass durch diese Gesetzentwuerfe, namentlich durch den die Expedition gegen die Piraten betreffenden, das Regiment des Senats ueber den Haufen fiel. Wohl waren die von der Buergerschaft ernannten ordentlichen hoechsten Beamten von selbst die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften auch die ausserordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens ...

...mten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens nach strengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber auf die Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmaessig kein Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des Senats oder doch auf Antrag eines an sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und wieder hier sich eingemischt und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin stand vielmehr, seit es einen roemischen Freistaat gab,...

...r doch auf Antrag eines an sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und wieder hier sich eingemischt und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin stand vielmehr, seit es einen roemischen Freistaat gab, dem Senate das tatsaechlich entscheidende Wort zu und es war diese seine Befugnis im Laufe der Zeit zu endgueltiger Anerkennung gelangt. Freilich hatte die Demokratie auch hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher vorgeko...

...mten Expedition beauftragt worden. Aber jetzt sollte die Buergerschaft einen beliebigen Privatmann nicht bloss mit der ausserordentlichen hoechsten Amtsgewalt ausstatten, sondern auch mit einer bestimmt von ihr normierten Kompetenz. Dass der Senat diesen Mann aus der Reihe der Konsulare zu erkiesen hatte, war eine Milderung nur in der Form; denn die Auswahl blieb demselben nur deshalb ueberlassen, weil es eben eine Wahl nicht war und der stuermisch aufgeregten Menge gegenueber der Senat den Oberbefehl der Meere und Kuesten schlechterdings keinem andern uebertragen konnte als einzig dem Pompeius. Aber bedenklicher noch als diese prinzipielle Negierung der Senatsherrschaft war die tatsaechliche Aufhebung derselben durch die Einrichtung eines Amtes von fast unbeschraenkter militaerischer und finanzieller Kompetenz. Waehrend das Feldherrnamt sonst auf eine einjaehrige Frist, auf eine bestimmte Provinz, ...

..., die Amtsgewalt aber bis zum Eintreffen des Nachfolgers fortdauert, was der aelteste, einfachste und haeufigste Fall ist. Oder sie entstand auf dem Wege, dass die beikommenden Organe, namentlich die Komitien, in spaeterer Zeit auch wohl der Senat, einen nicht in der Verfassung vorgesehenen Oberbeamten ernannten, indem dieser zwar sonst dem ordentlichen Beamten gleichstand, aber doch zum Kennzeichen der Ausserordentlichkeit seines Amtes sich nur "an Praetors" oder "an Konsuls Statt" nan...
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03. Kapitel
Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit ->
... Taurus und des oberen Euphrat bis hinab zum Niltal in der Hauptsache sich selber ueberlassen. Zwar der der Regulierung des Ostens von 565 (189) zugrunde gelegte Satz, dass der Halys die Ostgrenze der roemischen Klientel bilden solle, ward vom Senat nicht eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber. Der politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im Friedensvertrag s...

... politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im Friedensvertrag selbst normiert ward, wenn das syrische Heer auf Befehl des roemischen Senats das halb gewonnene Aegypten raeumte, so lag da in die vollstaendige Anerkennung der Hegemonie und der Klientel. Darum gingen denn auch die Thronstreitigkeiten in Syrien wie in Aegypten zur Beilegung an die roemische Regierung. Dort stritten n...

...lometor (573-608 146-131) durch den juengeren Ptolemaeos Euergetes II. oder den Dicken (+ 637 117) aus dem Lande getrieben worden (590 164) und, um seine Herstellung zu erwirken, persoenlich in Rom erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat lediglich auf diplomatischem Wege und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den ko...

...ge und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den koeniglichen Knaben der roemische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher, wie begreiflich, durchaus im roemischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das Elefantenheer dem Friedensvertrag von 565 (189) gemaess reduzierte und im besten Zuge war, den militaerischen Ruin des Landes zu vollende...

...emselben abgefunden. "Koenige sind, wen die Roemer wollen", schrieb nicht lange nachher ein juedischer Mann, "und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und Leuten". Allein dies war fuer lange Zeit das letzte Mal, dass der roemische Senat in den Angelegenheiten des Ostens mit derjenigen Tuechtigkeit und Tatkraft auftrat, welche er in den Verwicklungen mit Philippos, Antiochos und Perseus durchgaengig bewaehrt hatte. Der innerliche Verfall des Regiments wirkte am spaetesten, abe...

...Zuegel erschlaffen und beinahe wieder fahren. Der vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der zurueckgewiesene Praetendent Demetrios entfloh aus Rom und bemaechtigte sich unter dem dreisten Vorgeben, dass der roemische Senat ihn dazu bevollmaechtigt habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche d...

...n dazu bevollmaechtigt habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem aelteren, sodann dem juengeren zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der neuesten roemischen Entscheidung blieb dieselbe schliesslich bei Aegypten. So wurde die roemische Regierung, in der Fuelle ihrer Macht und waehrend des ...

...echtigen Koenigen des Ostens mit ihren Dekreten verhoehnt, ihr Name gemissbraucht, ihr Muendel und ihr Kommissar ermordet. Als siebzig Jahre zuvor die Illyriker in aehnlicher Weise sich an roemischen Abgeordneten vergriffen, hatte der damalige Senat dem Ermordeten auf dem Marktplatz ein Denkmal errichtet und mit Heer und Flotte die Moerder zur Verantwortung gezogen. Der Senat dieser Zeit liess dem Gnaeus Octavius gleichfalls ein Denkmal setzen, wie die Sitte der Vaeter es vorschrieb; aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ...

...hrieb; aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ueberfluessig schien, die Ehre zu wahren. Ebenso blieb nicht bloss Kypros trotz des entgegenstehenden Senatsbeschlusses bei Aegypten, sondern als nach Philometors Tode (608 146) Euergetes ihm nachfolgte und dadurch das geteilte Reich wiederum vereinigt ward, liess der Senat auch dies ungehindert geschehen. Nach solchen Vorgaengen war der roemische Einfluss in diesen Landschaften tatsaechlich gebrochen und entwickelten sich die Verhaeltnisse daselbst zunaechst ohne Zutun der Roemer; doch ist des weiteren Verlaufs ...

...hner der Grenzprovinz gegen Aegypten, die Juden, sonst bis zur Demuetigkeit fuegsame und aeusserst taetige und betriebsame Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empoerung gedraengt wurden (um 587 167). Die Sache kam an den Senat, und da derselbe eben damals teils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, teils eine Verbindung der Attaliden und Seleukiden besorgte, ueberhaupt aber die Herstellung einer Mittelmacht zwischen Syrien und Aegypten im Interesse Ro...
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01. Kapitel
Die Revolution und Gaius Gracchus ->
Mit den also bereiteten Waffen, dem Proletariat und dem Kaufmannsstand, ging Gracchus an sein Hauptwerk, an den Sturz der regierenden Aristokratie. Den Senat stuerzen hiess einerseits durch gesetzliche Neuerungen eine wesentliche Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat beides getan. ...

...he Neuerungen eine wesentliche Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat beides getan. Vor allem die Verwaltung hatte bisher dem Senat ausschliesslich zugestanden; Gracchus nahm sie ihm ab, indem er teils die wichtigsten Administrativfragen durch Komitialgesetze, das heisst tatsaechlich durch tribunizische Machtsprueche entschied, teils in den laufenden Angelegenheiten den Senat moeglichst beschraenkte, teils selbst in der umfassendsten Weise die Geschaefte an sich zog. Die Massregeln der ersten Gattung sind schon erwaehnt: der neue Herr des Staats disponierte, ohne den Senat zu fragen, ueber die Staatskasse, indem er durch die Getreideverteilung den oeffentlichen Finanzen eine dauernde und drueckende Last aufbuerdete, ueber die Domaenen, indem er Kolonien nicht wie bisher nach Senats- und Volks-, sondern allein nach Volksschluss aussandte, ueber die Provinzialverwaltung, indem er die vom Senat der Provinz Asia gegebene Steuerverfassung durch ein Volksgesetz umstiess und eine durchaus andere an deren Stelle setzte. Eines der wichtigsten unter den laufenden Geschaeften des Senats, die willkuerliche Feststellung der jedesmaligen Kompetenz der beiden Konsuln, wurde ihm zwar nicht entzogen, aber der bisher dabei geuebte indirekte Druck auf die hoechsten Beamten dadurch beschraenkt, dass der Senat angewiesen ward, diese Kompetenzen festzustellen, bevor die betreffenden Konsuln gewaehlt seien. Mit beispielloser Taetigkeit endlich konzentrierte Gaius die verschiedenartigsten und verwickeltsten Regierungsgeschaefte in seiner Person: Er sel...

...iner Person: Er selbst ueberwachte die Getreideverteilung, erlas die Geschworenen, gruendete trotz des gesetzlich an die Stadt ihn fesselnden Amtes persoenlich die Kolonien, regulierte das Wegewesen und schloss die Bauvertraege ab, leitete die Senatsverhandlungen, bestimmte die Konsulwahlen - kurz er gewoehnte das Volk daran, dass in allen Dingen ein Mann der erste sei, und verdunkelte die schlaffe und lahme Verwaltung des senatorischen Kollegiums durch sein kraeftiges und gewandtes persoenliches Regiment. Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die senatorische Gerichtsallmacht. Dass er die Senatoren als Geschworene beseitigte, ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiktion, die der Senat als oberste Verwaltungsbehoerde sich in Ausnahmefaellen gestattete. Bei scharfer Strafe untersagte er, wie es scheint in dem erneuerten Provokationsgesetz 7, die Niedersetzung ausserordentlicher Hochverratskommissionen durch Senatsbeschluss, wie diejenige gewesen war, welche nach seines Bruders Ermordung ueber dessen Anhaenger zu Gericht gesessen hatte. Die Summe dieser Massregeln ist, dass der Senat die Kontrolle ganz verlor und von der Verwaltung nur behielt, was das Staatshaupt ihm zu lassen fuer gut befand. Indes diese konstitutiven Massregeln genuegten nicht; auch der gegenwaertig regierenden Aristokratie wurde unmittelbar zu Leibe ge...

...n und nur der Verfassung und seiner Pflicht, wie er sie verstand, gemaess gehandelt hatte, niedrige Rache zu nehmen. Aber von ganz anderer Wichtigkeit als diese Massregeln war Gaius' freilich wohl schwerlich zur Ausfuehrung gelangter Plan, den Senat durch 300 neue Mitglieder, das heisst ungefaehr ebenso viele als er bisher hatte, zu verstaerken und diese aus dem Ritterstand durch Komitien waehlen zu lassen - eine Pairskreierung im umfassendsten Stil, die den Senat in die vollstaendigste Abhaengigkeit von dem Staatsoberhaupt gebracht haben wuerde. ------------------------------------------------ 7 Dies und das Gesetz ne quis iudicio circumveniatur duerften identisch sein.
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Roemische Geschichte - 4. Buch ->
03. Kapitel
Die Sullanische Verfassung ->
Vor allem musste zu diesem Ende die Regierungsbehoerde ergaenzt und selber unabhaengig gestellt werden. Durch die letzten Krisen war die Zahl der Senatoren furchtbar zusammengeschwunden. Zwar stellte Sulla den durch die Rittergerichte Verbannten jetzt die Rueckkehr frei, wie dem Konsular Publius Rutilius Rufus, der uebrigens von der Erlaubnis keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des Drus...

...Rutilius Rufus, der uebrigens von der Erlaubnis keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des Drusus, Gaius Cotta; allein es war dies ein geringer Ersatz fuer die Luecken, die der revolutionaere wie der reaktionaere Terrorismus in die Reihen des Senats gerissen hatte. Deshalb wurde nach Sullas Anordnung der Senat ausserordentlicherweise ergaenzt durch etwa 300 neue Senatoren, welche die Distriktversammlung aus den Maennern vom Ritterzensus zu ernennen hatte und die sie, wie begreiflich, vorzugsweise teils aus den juengeren Maennern der senatorischen Haeuser, teils aus Sullanischen Offizieren und anderen, durch die letzte Umwaelzung Emporgekommenen auslas. Aber auch fuer die Zukunft ward die Aufnahme in den Senat neu geordnet und auf wesentlich andere Grundlagen gestellt. Nach der bisherigen Verfassung trat man in den Senat ein entweder durch zensorische Berufung, was der eigentliche und ordentliche Weg war, oder durch die Bekleidung eines der drei kurulischen Aemter: des Konsulats, der Praetur oder der Aedilitaet, an welche seit dem Ovinischen Gesetz von Rechts ...

...rische Berufung, was der eigentliche und ordentliche Weg war, oder durch die Bekleidung eines der drei kurulischen Aemter: des Konsulats, der Praetur oder der Aedilitaet, an welche seit dem Ovinischen Gesetz von Rechts wegen Sitz und Stimme im Senat geknuepft war; die Bekleidung eines niederen Amtes, des Tribunats oder der Quaestur, gab wohl einen faktischen Anspruch auf einen Platz im Senat, insofern die zensorische Auswahl vorzugsweise auf diese Maenner sich lenkte, aber keineswegs eine rechtliche Anwartschaft. Von diesen beiden Eintrittswegen hob Sulla den ersteren auf durch die wenigstens tatsaechliche Beseitigung der Zensur u...

...lenkte, aber keineswegs eine rechtliche Anwartschaft. Von diesen beiden Eintrittswegen hob Sulla den ersteren auf durch die wenigstens tatsaechliche Beseitigung der Zensur und aenderte den zweiten dahin ab, dass der gesetzliche Eintritt in den Senat statt an die Aedilitaet an die Quaestur geknuepft und zugleich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Quaestoren auf zwanzig 7 erhoeht ward. Die bisher den Zensoren rechtlich zustehende, obwohl tatsaechlich laengst nicht mehr in ihrem ursprueng...

...en auf zwanzig 7 erhoeht ward. Die bisher den Zensoren rechtlich zustehende, obwohl tatsaechlich laengst nicht mehr in ihrem urspruenglichen ernstlichen Sinn geuebte Befugnis, bei den von fuenf zu fuenf Jahren stattfindenden Revisionen jeden Senator unter Angabe von Gruenden von der Liste zu streichen, fiel fuer die Zukunft ebenfalls fort; die bisherige faktische Unabsetzbarkeit der Senatoren ward also von Sulla schliesslich festgestellt. Die Gesamtzahl der Senatoren, die bis dahin vermutlich die alte Normalzahl von 300 nicht viel ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch schon die durch die Uebertr...

...el ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch schon die durch die Uebertragung der Geschworenenfunktionen stark vermehrten Geschaefte des Senats notwendig machten. Indem ferner sowohl die ausserordentlich eintretenden Senatoren als die Quaestoren ernannt wurden von den Tributkomitien, wurde der bisher mittelbar auf den Wahlen des Volkes ruhende Senat jetzt durchaus auf direkte Volkswahl gegruendet, derselbe also einem repraesentativen Regiment so weit genaehert, als dies mit dem Wesen der Oligarchie und den Begriffen des Altertums ueberhaupt sich vertrug. Aus einem nur zum Beraten der Beam...

...erselbe also einem repraesentativen Regiment so weit genaehert, als dies mit dem Wesen der Oligarchie und den Begriffen des Altertums ueberhaupt sich vertrug. Aus einem nur zum Beraten der Beamten bestimmten Kollegium war im Laufe der Zeit der Senat eine den Beamten befehlende und selbstregierende Behoerde geworden; es war hiervon nur eine konsequente Weiterentwicklung, wenn das den Beamten urspruenglich zustehende Recht, die Senatoren zu ernennen und zu kassieren, denselben entzogen und der Senat auf dieselbe rechtliche Grundlage gestellt wurde, auf welcher die Beamtengewalt selber ruhte. Die exorbitante Befugnis der Zensoren, die Ratliste zu revidieren und nach Gutduenken Namen zu streichen oder zuzusetzen, vertrug in der Tat sich nic...

...n haben als Quaestoren, und es kann selbst sein, dass in kleine Provinzen, wie zum Beispiel Kilikien, in dieser Zeit gar kein Quaestor ging. Aber sicher hat es doch schon vor Sulla mehr als acht Quaestoren gegeben. 8 Von einer festen Zahl der Senatoren kann genau genommen ueberhaupt nicht die Rede sein. Wenn auch die Zensoren vor Sulla jedesmal eine Liste von 300 Koepfen anfertigten, so traten doch zu dieser immer noch diejenigen Nichtsenatoren hinzu, die nach Abfassung der Liste bis zur Aufstellung der naechsten ein kurulisches Amt bekleideten; und nach Sulla gab es so viele Senatoren, als gerade Quaestorier am Leben waren. Wohl aber ist anzunehmen, dass Sulla den Senat auf ungefaehr 500 bis 600 Koepfe zu bringen bedacht war; und diese Zahl ergibt sich, wenn jaehrlich 20 neue Mitglieder von durchschnittlich 30 Jahren eintraten und man die durchschnittliche Dauer der senatorischen Wuerde auf 25 bis 30 Jahre ansetzt. In einer stark besuchten Senatssitzung der ciceronischen Zeit waren 417 Mitglieder anwesend.
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...chwergewicht zwar nicht in die Haende der Adligen, aber doch in die der Vermoegenden, und das wichtige Vorstimmrecht, welches oft tatsaechlich entschied, in die der Ritter, das ist der Reichen. Nicht in gleicher Weise wie die Gemeinde wurde der Senat durch die Reform der Verfassung betroffen. Das bisherige Kollegium der Aeltesten blieb nicht bloss ausschliesslich patrizisch, sondern behauptete auch seine wesentlichen Befugnisse, das Recht, den Zwischenkoenig zu stellen und die von der Geme...

... bestaetigen oder zu verwerfen. Ja, diese Befugnisse wurden durch die Reform der Verfassung noch gesteigert, indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten wie der Wahl der Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen Senats unterlag - nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des Schuldigen handelte, und wenn diese von der souveraenen Volksversammlung erteilt war, von einer etwaige...

...wenn diese von der souveraenen Volksversammlung erteilt war, von einer etwaigen Vernichtung dieses Aktes nicht fueglich die Rede sein konnte. Indes wenngleich durch die Abschaffung des Koenigtums die verfassungsmaessigen Rechte des patrizischen Senats eher gemehrt als gemindert wurden, so kam doch auch, und zwar der Ueberlieferung zufolge sogleich mit der Abschaffung des Koenigtums, fuer diejenigen Angelegenheiten, die im Senat sonst zur Sprache kamen und die eine freiere Behandlung zuliessen, eine Erweiterung des Senats auf, die auch Plebejer in denselben brachte, und die in ihren Folgen eine vollstaendige Umgestaltung der gesamten Koerperschaft herbeigefuehrt hat. Seit aeltester Zeit hat der Senat nicht allein und nicht vorzugsweise, aber doch auch als Staatsrat fungiert; und wenn es wahrscheinlich schon in der Koenigszeit nicht als verfassungswidrig angesehen ward, dass in diesem Fall auch Nichtsenatoren an der Versammlung teilnahmen, so wurde jetzt die Einrichtung getroffen, dass fuer dergleichen Verhandlungen dem patrizischen Senat (Patres) eine Anzahl nicht patrizischer "Eingeschriebener" (conscripti) beigegeben wurden. Eine Gleichstellung war dies freilich in keiner Weise: die Plebejer im Senat wurden nicht Senatoren, sondern blieben Mitglieder des Ritterstandes, hiessen nicht "Vaeter", sondern waren nun auch "Eingeschriebenen und hatten kein Recht, auf das Abzeichen der senatorischen Wuerde, den roten Schuh. Sie blieben ferner nicht bloss unbedingt ausgeschlossen von der Ausuebung der dem Senat zustehenden obrigkeitlichen Befugnisse (auctoritas), sondern sie mussten auch da, wo es sich bloss um einen Ratschlag (consilium) handelte, es sich gefallen lassen, der an die Patrizier gerichteten Umfrage schweigend beizuwohnen und nur bei ...

...e. Aber dennoch fanden die Plebejer durch die neue Verfassung ihren Weg nicht bloss auf den Markt, sondern auch in das Rathaus, und der erste und schwerste Schritt zur Gleichberechtigung war auch hier getan. Im uebrigen aenderte sich in den den Senat betreffenden Ordnungen nichts Wesentliches. Unter den patrizischen Mitgliedern machte sich bald, namentlich bei der Umfrage, ein Rangunterschied dahin geltend, dass diejenigen, welche zu dem hoechsten Gemeindeamt demnaechst bezeichnet waren od...

... hoechsten Gemeindeamt demnaechst bezeichnet waren oder dasselbe bereits verwaltet hatten, vor den uebrigen in der Liste verzeichnet und bei der Abstimmung gefragt wurden, und die Stellung des ersten von ihnen, des Vormanns des Rates (princeps senatus), wurde bald ein vielbeneideter Ehrenplatz. Der fungierende Konsul dagegen galt als Mitglied des Senats so wenig wie der Koenig und seine eigene Stimme zaehlte darum nicht mit. Die Wahlen in den Rat, sowohl in den engeren patrizischen wie unter die bloss Eingeschriebenen, erfolgten durch die Konsuln eben wie frueher durch die Koenige; nur liegt...

...r einzelnen Geschlechter im Rat noch einigermassen Ruecksicht genommen hatte, den Plebejern gegenueber, bei denen die Geschlechterordnung nur unvollkommen entwickelt war, diese Erwaegung gaenzlich wegfiel und somit ueberhaupt die Beziehung des Senats zu der Geschlechterordnung mehr und mehr in Abnahme kam. Von einer Beschraenkung der waehlenden Konsuln in der Weise, dass sie nicht ueber eine bestimmte Zahl von Plebejern in den Senat haetten aufnehmen duerfen, ist nichts bekannt; es bedurfte einer solchen Ordnung auch nicht, da die Konsuln ja selbst dem Adel angehoerten. Dagegen ist wahrscheinlich von Haus aus der Konsul seiner ganzen Stellung gemaess bei der Bestellung de...

...aetten aufnehmen duerfen, ist nichts bekannt; es bedurfte einer solchen Ordnung auch nicht, da die Konsuln ja selbst dem Adel angehoerten. Dagegen ist wahrscheinlich von Haus aus der Konsul seiner ganzen Stellung gemaess bei der Bestellung der Senatoren tatsaechlich weit weniger frei und weit mehr durch Standesmeinung und Observanz gebunden gewesen als der Koenig. Namentlich die Regel, dass die Bekleidung des Konsulats notwendig den Eintritt in den Senat auf Lebenszeit herbeifuehre, wenn, was in dieser Zeit wohl noch vorkam, der Konsul zur Zeit seiner Erwaehlung noch nicht Mitglied desselben war, wird sich wohl sehr frueh gewohnheitsrechtlich festgestellt haben. Ebenso scheint es frueh ueblich...

...uehre, wenn, was in dieser Zeit wohl noch vorkam, der Konsul zur Zeit seiner Erwaehlung noch nicht Mitglied desselben war, wird sich wohl sehr frueh gewohnheitsrechtlich festgestellt haben. Ebenso scheint es frueh ueblich geworden zu sein, die Senatorenstellen nicht sofort nach der Erledigung wieder zu besetzen, sondern bei Gelegenheit der Schatzung, also regelmaessig jedes vierte Jahr, die Liste des Senats zu revidieren und zu ergaenzen; worin doch auch eine nicht unwichtige Beschraenkung der mit der Auswahl betrauten Behoerde enthalten war. Die Gesamtzahl der Senatoren blieb wie sie war, und zwar wurden auch die Eingeschriebenen in dieselbe eingerechnet; woraus man wohl auch auf das numerische Zusammenschwinden des Patriziats zu schliessen berechtigt ist ^4. ----------------------------------------- ^4...

...h die Eingeschriebenen in dieselbe eingerechnet; woraus man wohl auch auf das numerische Zusammenschwinden des Patriziats zu schliessen berechtigt ist ^4. ----------------------------------------- ^4 Dass die ersten Konsuln 164 Plebejer in den Senat nahmen, ist kaum als geschichtliche Tatsache zu betrachten, sondern eher ein Zeugnis dafuer, dass die spaeteren roemischen Archaeologen nicht mehr als 136 roemische Adelsgeschlechter nachzuweisen vermochten (Roemische Forschungen, Bd. 1, S. 12...
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