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| | Theodor MommsenRoemische Geschichte - 3. Buch | Seite 11 von 16 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 | | Endlich stellte dem unabhängigen Bürgerstand sich der Klientenpöbel formell gleichberechtigt und tatsächlich oft schon übermächtig zur Seite. Die Institutionen, aus denen er hervorging, waren uralt. Seit unvordenklicher Zeit übte der vornehme Römer auch über seine Freigelassenen und Zugewandten eine Art Regiment aus und ward von denselben bei allen ihren wichtigeren Angelegenheiten zu Rate gezogen, wie denn zum Beispiel ein solcher Klient nicht leicht seine Kinder verheiratete, ohne die Billigung seines Patrons erlangt zu haben, und sehr oft dieser die Partien geradezu machte. Aber wie aus der Aristokratie ein eigener Herrenstand ward, der in seiner Hand nicht bloß die Macht, sondern auch den Reichtum vereinigte, so wurden aus den Schutzbefohlenen Günstlinge und Bettler; und der neue Anhang der Reichen unterhöhlte äußerlich und innerlich den Bürgerstand. Die Aristokratie duldete nicht bloß diese Klientel, sondern beutete finanziell und politisch sie aus. So zum Beispiel wurden die alten Pfennigkollekten, welche bisher hauptsächlich nur zu religiösen Zwecken und bei der Bestattung verdienter Männer stattgefunden hatten, jetzt von angesehenen Herren - zuerst 568 (186) von Lucius Scipio in Veranlassung eines von ihm beabsichtigten Volksfestes - benutzt, um bei außerordentlichen Gelegenheiten vom Publikum eine Beisteuer zu erheben. Die Schenkungen wurden besonders deshalb gesetzlich beschränkt (550 204), weil die Senatoren anfingen, unter diesem Namen von ihren Klienten regelmäßigen Tribut zu nehmen. Aber vor allen Dingen diente der Schweif dem Herrenstande dazu, die Komitien zu beherrschen; und der Ausfall der Wahlen zeigt es deutlich, welche mächtige Konkurrenz der abhängige Pöbel bereits in dieser Zeit dem selbständigen Mittelstand machte.
Die reißend schnelle Zunahme des Gesindels, namentlich in der Hauptstadt, welche hierdurch vorausgesetzt wird, ist auch sonst nachweisbar. Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem sich fortsetzenden, sehr ernsten Erörterungen über ihr Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen, und der während des Hannibalischen Krieges vom Senat gefaßte merkwürdige Beschluß, die ehrbaren freigelassenen Frauen zur Beteiligung bei den öffentlichen Kollekten zuzulassen und den rechten Kindern freigelassener Väter die bisher nur den Kindern der Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten. Wenig besser als die Freigelassenen mochte die Majorität der nach Rom übersiedelnden Hellenen und Orientalen sein, denen die nationale Servilität ebenso unvertilgbar wie jenen die rechtliche anhaftete.
Aber es wirkten nicht bloß diese natürlichen Ursachen mit zu dem Aufkommen eines hauptstädtischen Pöbels, sondern es kann auch weder die Nobilität noch die Demagogie von dem Vorwurf freigesprochen werden, systematisch denselben großgezogen und durch Volksschmeichelei und noch schlimmere Dinge den alten Bürgersinn, soviel an ihnen war, unterwühlt zu haben. Noch war die Wählerschaft durchgängig zu achtbar, als daß unmittelbare Wahlbestechung im großen sich hätte zeigen dürfen; aber indirekt ward schon in unlöblichster Weise um die Gunst der Stimmberechtigten geworben. Die alte Verpflichtung der Beamten, namentlich der Ädilen, für billige Kornpreise zu sorgen und die Spiele zu beaufsichtigen, fing an, in das auszuarten, woraus endlich die entsetzliche Parole des kaiserlichen Stadtpöbels hervorging: Brot umsonst und ewiges Volksfest. Große Kornsendungen, welche entweder die Provinzialstatthalter zur Verfügung der römischen Marktbehörde stellten oder auch wohl die Provinzen selbst, um sich bei einzelnen römischen Beamten in Gunst zu setzen, unentgeltlich nach Rom lieferten, machten es seit der Mitte des sechsten Jahrhunderts den Ädilen möglich, an die hauptstädtische Bürgerbevölkerung das Getreide zu Schleuderpreisen abzugeben. Es sei kein Wunder, meinte Cato, daß die Bürgerschaft nicht mehr auf guten Rat höre - der Bauch habe eben keine Ohren. Die Volkslustbarkeiten nahmen in erschreckender Weise zu. Fünfhundert Jahre hatte die Gemeinde sich mit einem Volksfest im Jahr und mit einem Spielplatz begnügt; der erste römische Demagoge von Profession, Gaius Flaminius, fügte ein zweites Volksfest und einen zweiten Spielplatz hinzu (534 220) 9, und mag sich mit diesen Einrichtungen, deren Tendenz schon der Name des neuen Festes: "plebejische Spiele" hinreichend bezeichnet, die Erlaubnis erkauft haben, die Schlacht am Trasimenischen See zu liefern. Rasch ging man weiter in der einmal eröffneten Bahn. Das Fest zu Ehren der Ceres, der Schutzgottheit des Plebejertums, kann, wenn überhaupt, doch nur wenig jünger sein als das plebejische. Weiter ward nach Anleitung der Sibyllinischen und Marcischen Weissagungen schon 542 (212) ein viertes Volksfest zu Ehren Apollons, 550 (204) ein fünftes zu Ehren der neu aus Phrygien nach Rom übergesiedelten Großen Mutter hinzugefügt. Es waren dies die schweren Jahre des Hannibalischen Krieges - bei der ersten Feier der Apollospiele ward die Bürgerschaft von dem Spielplatz weg zu den Waffen gerufen; die eigentümlich italische Deisidämonie war fieberhaft aufgeregt, und es fehlte nicht an solchen, welche sie nutzten, um Sibyllen- und Prophetenorakel in Umlauf zu setzen und durch deren Inhalt und Vertretung sich der Menge zu empfehlen; kaum darf man es tadeln, daß die Regierung, welche der Bürgerschaft so ungeheure Opfer zumuten mußte, in solchen Dingen nachgab. Was man aber einmal nachgegeben, blieb bestehen; ja selbst in ruhigeren Zeiten (581 173) kam noch ein freilich geringeres Volksfest, die Spiele zu Ehren der Flora hinzu. Die Kosten dieser neuen Festlichkeiten bestritten die mit der Ausrichtung der einzelnen Feste beauftragten Beamten aus eigenen Mitteln - so die kurulischen Ädilen zu dem alten Volksfest noch das Fest der Göttermutter und das der Flora, die plebejischen das Plebejer- und das Ceresfest, der städtische Prätor die Apollinarischen Spiele. Man mag damit, daß die neuen Volksfeste wenigstens dem gemeinen Säckel nicht zur Last fielen, sich vor sich selber entschuldigt haben; in der Tat wäre es weit weniger nachteilig gewesen, das Gemeindebudget mit einer Anzahl unnützer Ausgaben zu belasten, als zu gestatten, daß die Ausrichtung einer Volkslustbarkeit tatsächlich zur Qualifikation für die Bekleidung des höchsten Gemeindeamtes ward. Die künftigen Konsularkandidaten machten bald in dem Aufwande für diese Spiele einander eine Konkurrenz, die die Kosten derselben ins Unglaubliche steigerte; und es schadete begreiflicherweise nicht, wenn der Konsul in Hoffnung noch außer dieser gleichsam gesetzlichen eine freiwillige "Leistung" (munus), ein Fechterspiel auf seine Kosten zum besten gab. Die Pracht der Spiele wurde allmählich der Maßstab, nach dem die Wählerschaft die Tüchtigkeit der Konsulatsbewerber bemaß. Die Nobilität hatte freilich schwer zu zahlen - ein anständiges Fechterspiel kostete 750000 Sesterzen (50000 Taler); allein sie zahlte gern, da sie ja damit den unvermögenden Leuten die politische Laufbahn verschloß. Aber die Korruption beschränkte sich nicht auf den Markt, sondern übertrug sich auch schon auf das Lager. Die alte Bürgerwehr hatte sich glücklich geschätzt, eine Entschädigung für die Kriegsarbeit und im glücklichen Fall eine geringe Siegesgabe heimzubringen; die neuen Feldherren, an ihrer Spitze Scipio Africanus, warfen das römische wie das Beutegeld mit vollen Händen unter sie aus - es war darüber, daß Cato während der letzten Feldzüge gegen Hannibal in Afrika mit Scipio brach. Die Veteranen aus dem Zweiten Makedonischen und dem kleinasiatischen Krieg kehrten bereits durchgängig als wohlhabende Leute heim; schon fing der Feldherr an, auch von den Besseren gepriesen zu werden, der die Gaben der Provinzialen und den Kriegsgewinn nicht bloß für sich und sein unmittelbares Gefolge nahm und aus dessen Lager nicht wenige Männer mit Golde, sondern viele mit Silber in den Taschen zurückkamen - daß auch die bewegliche Beute des Staates sei, fing an in Vergessenheit zu geraten. Als Lucius Paullus wieder in alter Weise mit derselben verfuhr, da fehlte wenig, daß seine eigenen Soldaten, namentlich die durch die Aussicht auf reichen Raub zahlreich herbeigelockten Freiwilligen, nicht durch Volksbeschluß dem Sieger von Pydna die Ehre des Triumphes aberkannt hätten, die man schon an jeden Bezwinger von drei ligurischen Dörfern wegwarf.
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9 Die Anlage des Circus ist bezeugt. Über die Entstehung der plebejischen Spiele gibt es keine alte Überlieferung, denn was der falsche Asconius (p. 143 Orelli) sagt, ist keine; aber da sie in dem Flaminischen Circus gefeiert wurden (Val. Max. 1, 7, 4) und zuerst sicher im Jahre 538 (216), vier Jahre nach dessen Erbauung, vorkommen (Liv. 23, 30), so wird das oben Gesagte dadurch hinreichend bewiesen.
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