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Schnellsuche: Geschichte - Quintus - Sertorius - Restauration - Kapitel - Buch
Mommsen - Leben - Marcus - Lepidus - Ordnung - Sullas - Eros - Eigentum

Theodor Mommsen

Roemische Geschichte - 5. Buch


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Marcus Lepidus und Quintus Sertorius
Als Sulla im Jahre 676 (78) starb, beherrschte die von ihm restaurierte Oligarchie unbeschraenkt den roemischen Staat; allein wie sie durch Gewalt gegruendet war, bedurfte sie auch ferner der Gewalt, um sich gegen ihre zahlreichen heimlichen und offenen Gegner zu behaupten. Was ihr entgegenstand, war nicht etwa eine einfache Partei mit klar ausgesprochenen Zwecken und unter bestimmt anerkannten Fuehrern, sondern eine Masse der mannigfaltigsten Elemente, die wohl im allgemeinen unter dem Namen der Popularpartei sich zusammenfassten, aber doch in der Tat aus den verschiedenartigsten Gruenden und in der verschiedenartigsten Absicht gegen die Sullanische Ordnung des Gemeinwesens Opposition machten. Da waren die Maenner des positiven Rechts, die Politik weder machten noch verstanden, denen aber Sullas willkuerliches Schalten mit dem Leben und Eigentum der Buerger ein Greuel war. Noch bei Lebzeiten Sullas, waehrend jede andere Opposition schwieg, lehnten die strengen Juristen gegen den Regenten sich auf: es wurden zum Beispiel die Cornelischen Gesetze, welche verschiedenen italischen Buergerschaften das roemische Buergerrecht aberkannten, in gerichtlichen Entscheidungen als nichtig behandelt, ebenso das Buergerrecht von den Gerichten erachtet als nicht aufgehoben durch die Kriegsgefangenschaft und den Verkauf in die Sklaverei waehrend der Revolution. Da waren ferner die Ueberreste der alten liberalen Senatsminoritaet, welche in frueheren Zeiten auf eine Transaktion mit der Reformpartei und mit den Italikern hingearbeitet hatte und jetzt in aehnlicher Weise geneigt war, die starr oligarchische Verfassung Sullas durch Zugestaendnisse an die Popularen zu mildern. Da waren ferner die eigentlichen Popularen, die ehrlich glaeubigen bornierten Radikalen, die fuer die Schlagwoerter des Parteiprogramms Vermoegen und Leben einsetzten, um nach dem Siege mit schmerzlichem Erstaunen zu erkennen, dass sie nicht fuer eine Sache, sondern fuer eine Phrase gefochten hatten. Ihnen galt es vornehmlich um die Wiederherstellung der von Sulla zwar nicht aufgehobenen, aber doch ihrer wesentlichsten Befugnisse entkleideten tribunizischen Gewalt, welche nur mit um so geheimnisvollerem Zauber auf die Menge wirkte, weil das Institut ohne handgreiflichen praktischen Nutzen und in der Tat ein leeres Gespenst war - hat doch der Name des Volkstribuns noch ueber ein Jahrtausend spaeter Rom revolutioniert. Da waren vor allem die zahlreichen und wichtigen Klassen, die die Sullanische Restauration unbefriedigt gelassen oder geradezu in ihren politischen oder Privatinteressen verletzt hatte. Aus solchen Ursachen gehoerte der Opposition an die dichte und wohlhabende Bevoelkerung der Landschaft zwischen dem Po und den Alpen, die natuerlich die Gewaehrung des launischen Rechts im Jahre 665 (89) nur als eine Abschlagszahlung auf das volle roemische Buergerrecht betrachtete und der Agitation einen willfaehrigen Boden gewaehrte. Desgleichen die ebenfalls durch Anzahl und Reichtum einflussreichen und durch ihre Zusammendraengung in der Hauptstadt noch besonders gefaehrlichen Freigelassenen, die es nicht verschmerzen konnten, durch die Restauration wieder auf ihr frueheres, praktisch nichtiges Stimmrecht zurueckgefuehrt worden zu sein. Desgleichen ferner die hohe Finanz, die zwar vorsichtig sich still verhielt, aber ihren zaehen Groll und ihre nicht minder zaehe Macht nach wie vor sich bewahrte. Ebenso missvergnuegt war die hauptstaedtische Menge, die die wahre Freiheit im freien Brotkorn erkannte. Noch tiefere Erbitterung gaerte in den von den Sullanischen Konfiskationen betroffenen Buergerschaften, mochten sie nun, wie zum Beispiel die Pompeianer, in ihrem durch die Sullanischen Kolonisten geschmaelerten Eigentum innerhalb desselben Stadtgebiets mit diesen zusammen und mit ihnen in ewigem Hader leben oder, wie die Arretiner und Volaterraner, zwar noch im tatsaechlichen Besitz ihrer Mark, aber unter dem Damoklesschwert der vom roemischen Volke ueber sie verhaengten Konfiskation sich befinden oder endlich, wie dies besonders in Etrurien der Fall war, als Bettler in ihren ehemaligen Wohnsitzen oder als Raeuber in den Waeldern verkommen. Es war endlich in Gaerung der ganze Familien- und Freigelassenenanhang derjenigen demokratischen Haeupter, die infolge der Restauration das Leben verloren hatten oder in allem Elend des Emigrantenrums teils an den mauretanischen Kuesten umherirrten, teils am Hofe und im Heere Mithradats verweilten; denn nach der von strenger Familiengeschlossenheit beherrschten politischen Gesinnung dieser Zeit galt es den Zurueckgebliebenen als Ehrensache ^1, fuer die fluechtigen Angehoerigen die Rueckkehr in die Heimat, fuer die toten wenigstens Aufhebung der auf ihrem Andenken und auf ihren Kindern haftenden Makel und Rueckgabe des vaeterlichen Vermoegens auszuwirken. Vor allem die eigenen Kinder der Geaechteten, die der Regent von Rechts wegen zu politischen Parias herabgesetzt hatte, hatten damit gleichsam von dem Gesetze selbst die Aufforderung empfangen, gegen die bestehende Ordnung sich zu empoeren.

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^1 Ein bezeichnender Zug ist es, dass ein angesehener Literaturlehrer, der Freigelassene Staberius Eros, die Kinder der Geaechteten unentgeltlich an seinem Kursus teilnehmen liess.

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