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| | Theodor MommsenRoemische Geschichte - 5. Buch | Seite 1 von 8 1 2 3 4 5 6 7 8 | | Der Sturz der Oligarchie und die Herrschaft des Pompeius | Noch stand die Sullanische Verfassung unerschuettert. Der Sturm, den Lepidus und Sertorius gegen sie gewagt hatten, war mit geringer Einbusse zurueckgeschlagen worden. Das halbfertige Gebaeude mit dem energischen Geiste seines Urhebers auszubauen, hatte die Regierung freilich versaeumt. Es zeichnet sie, dass sie die von Sulla zur Verteilung bestimmten, aber noch nicht von ihm selbst parzellierten Laendereien weder aufteilte noch auch den Anspruch auf dieselben geradezu aufgab, sondern die frueheren Eigentuemer ohne Regulierung des Titels vorlaeufig im Besitze duldete, manche noch unverteilte Strecke sullanischen Domaniallandes auch wohl gar von einzelnen Personen nach dem alten, durch die Gracchischen Reformen rechtlich und faktisch beseitigten Okkupationssystem willkuerlich in Besitz nehmen liess. Was den Optimaten unter den Sullanischen Bestimmungen gleichgueltig oder unbequem war, wurde ohne Bedenken ignoriert oder kassiert; so die gegen ganze Gemeinden ausgesprochene Aberkennung des Staatsbuergerrechts; so das Verbot der Zusammenschlagung der neuen Bauernstellen; so manche der von Sulla einzelnen Gemeinden erteilten Freibriefe, natuerlich ohne dass man die fuer diese Exemtionen gezahlten Summen den Gemeinden zurueckgegeben haette. Aber wenn auch diese Verletzungen der Ordnungen Sullas durch die Regierung selbst dazu beitrugen, die Fundamente seines Gebaeudes zu erschuettern, waren und blieben doch die Sempronischen Gesetze im wesentlichen abgeschafft.
Wohl fehlte es nicht an Maennern, die die Wiederherstellung der Gracchischen Verfassung im Sinn trugen, und nicht an Entwuerfen, um das, was Lepidus und Sertorius im Wege der Revolution versucht hatten, stueckweise auf dem Wege verfassungsmaessiger Reform zu erreichen. In die beschraenkte Wiederherstellung der Getreidespenden hatte die Regierung bereits unter dem Druck der Agitation des Lepidus unmittelbar nach Sullas Tode gewilligt (676 78) und sie tat ferner was irgend moeglich war, um in dieser Lebensfrage fuer das hauptstaedtische Proletariat ihm zu Willen zu sein. Als trotz jener Verteilungen die hohen, hauptsaechlich durch die Piraterie hervorgerufenen Kornpreise eine so drueckende Teuerung in Rom hervorriefen, dass es darueber im Jahre 679 (75) zu einem heftigen Strassenauflauf kam, halfen zunaechst ausserordentliche Ankaeufe von sizilischem Getreide fuer Rechnung der Regierung der aergsten Not ab; fuer die Zukunft aber regelte ein von den Konsuln des Jahres 681 (78) eingebrachtes Getreidegesetz die Ankaeufe des sizilischen Getreides und gab, freilich auf Kosten der Provinzialen, der Regierung die Mittel, um aehnliche Missstaende besser zu verhueten. Aber auch die minder materiellen Differenzpunkte, die Wiederherstellung der tribunizischen Gewalt in ihrem alten Umfang und die Beseitigung der senatorischen Gerichte, hoerten nicht auf, Gegenstaende populaerer Agitation zu bilden, und hier leistete die Regierung nachdruecklicheren Widerstand. Den Streit um das tribunizische Amt eroeffnete schon 678 (76), unmittelbar nach der Niederlage des Lepidus, der Volkstribun Lucius Sicinius, vielleicht ein Nachkomme des gleichnamigen Mannes, der mehr als vierhundert Jahre zuvor zuerst dieses Amt bekleidet hatte; allein er scheiterte an dem Widerstand, den der ruehrige Konsul Gaius Curio ihm entgegensetzte. Im Jahre 680 (74) nahm Lucius Quinctius die Agitation wieder auf, liess sich aber durch die Autoritaet des Konsuls Lucius Lucullus bestimmen, von seinem Vorhaben abzustehen. Mit groesserem Eifer trat das Jahr darauf in seine Fussstapfen Gaius Licinius Macer, der - bezeichnend fuer die Zeit - in das oeffentliche Leben seine literarischen Studien hineintrug und, wie er es in der Chronik gelesen, der Buergerschaft anriet, die Konskription zu verweigern.
Auch ueber die schlechte Handhabung der Rechtspflege durch die senatorischen Geschworenen wurden bald nur zu wohl begruendete Beschwerden laut. Die Verurteilung eines einigermassen einflussreichen Mannes war kaum mehr zu erlangen. Nicht bloss empfand der Kollege mit dem Kollegen, der gewesene oder kuenftige Angeklagte mit dem gegenwaertigen armen Suender billiges Mitleid; auch die Kaeuflichkeit der Geschworenenstimmen war kaum noch eine Ausnahme. Mehrere Senatoren waren gerichtlich dieses Verbrechens ueberwiesen worden; auf andere gleich schuldige wies man mit Fingern; die angesehensten Optimaten, wie Quintus Catulus, raeumten in offener Senatssitzung es ein, dass die Beschwerden vollkommen gegruendet seien; einzelne besonders eklatante Faelle zwangen den Senat mehrmals, zum Beispiel im Jahre 680 (74), ueber Massregeln gegen die Freiheit der Geschworenen zu deliberieren, natuerlich nur so lange, bis der erste Laerm sich gelegt hatte und man die Sache unter das Eis gleiten lassen konnte. Die Folgen dieser elenden Rechtspflege zeigten sich namentlich in einem System der Pluenderung und Peinigung der Provinzialen, mit dem verglichen selbst die bisherigen Frevel ertraeglich und gemaessigt erschienen. Das Stehlen und Rauben war gewissermassen durch Gewohnheit legitim geworden; die Erpressungskommission konnte als eine Anstalt gelten, um die aus den Vogteien heimkehrenden Senatoren zu Gunsten ihrer daheimgebliebenen Kollegen zu besteuern. Aber als ein angesehener Sikeliote, weil er dem Statthalter nicht hatte zu einem Verbrechen die Hand bieten wollen, dafuer von diesem abwesend und ungehoert zum Tode verurteilt ward; als selbst roemische Buerger, wenn sie nicht Ritter oder Senatoren waren, in der Provinz nicht mehr sicher waren vor den Ruten und Beilen des roemischen Vogts, und die aelteste Errungenschaft der roemischen Demokratie, die Sicherheit des Leibes und Lebens, von der herrschenden Oligarchie anfing mit Fuessen getreten zu werden: da hatte auch das Publikum auf dem roemischen Markte ein Ohr fuer die Klagen ueber seine Voegte in den Provinzen und ueber die ungerechten Richter, die solche Untaten moralisch mitverschuldeten. Die Opposition unterliess es natuerlich nicht, auf dem fast allein ihr uebriggebliebenen Terrain, dem gerichtlichen, ihre Gegner anzugreifen. So zog der junge Gaius Caesar, der auch, soweit sein Alter es gestattete, sich bei der Agitation um die Wiederherstellung der tribunizischen Gewalt eifrig beteiligte, im Jahre 677 (77) einen der angesehensten Sullanischen Parteimaenner, den Konsular Gnaeus Dolabella, und im folgenden Jahr einen andern Sullanischen Offizier, Gaius Antonius, vor Gericht; so Marcus Cicero 684 (70) den Gaius Verres, eine der elendesten unter den Kreaturen Sullas und eine der schlimmsten Geisseln der Provinzialen. Wieder und wieder wurden die Bilder jener finsteren Zeit der Aechtungen, die entsetzlichen Leiden der Provinzialen, der schmachvolle Stand der roemischen Kriminalrechtspflege mit allem Pomp italienischer Rhetorik, mit aller Bitterkeit italienischen Spottes vor der versammelten Menge entfaltet und der gewaltige Tote sowie seine lebenden Schergen ihrem Zorn und Hohn unnachsichtlich preisgegeben. Die Wiederherstellung der vollen tribunizischen Gewalt, an deren Bestehen die Freiheit, die Macht und das Glueck der Volksgemeinde wie durch uralt heiligen Zauber geknuepft schien, die Wiedereinfuehrung der "strengen" Gerichte der Ritterschaft, die Erneuerung der von Sulla beseitigten Zensur zur Reinigung der hoechsten Staatsbehoerde von den faulen und schaedlichen Elementen wurden taeglich mit lautem Ruf von den Rednern der Volkspartei gefordert. | | |
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