Bücher-Datenbank
Informationen & HilfeForumLoginPartnerKontaktImpressumRechtliche Hinweise
Schlagwort-Index
Personen-Index
Orte-Index
Zur gesamten Bücher-Datenbank
  Bücher & Textdatenbank
  Geschichte
  Theodor Mommsen
  Roemische Geschichte - 5. Buch
 01. Kapitel
 02. Kapitel
 03. Kapitel
 04. Kapitel
 05. Kapitel
 06. Kapitel
 07. Kapitel
 08. Kapitel
 09. Kapitel
 10. Kapitel
 11. Kapitel
 12. Kapitel
Webdesign @ Pixel-Partisan.de
Projekte:
Der 1. Weltkrieg
Online-Bibel
Das Spiel der Liebe
Lifestyle Webkatalog

Schnellsuche: Catilina - Caesar - Monarchie - Senat - Imperator - Gewalt
Recht - Rom - Gesetz - Monarch - Geschichte - Amt - Natur - Art

Theodor Mommsen

Roemische Geschichte - 5. Buch


Seite 2 von 31     1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 
So war dieser einzige Mann, den zu schildern so leicht scheint und doch so unendlich schwer ist. Seine ganze Natur ist durchsichtige Klarheit; und die Ueberlieferung bewahrt ueber ihn ausgiebigere und lebendigere Kunde als ueber irgendeinen seiner Pairs in der antiken Welt. Eine solche Persoenlichkeit konnte wohl flacher oder tiefer, aber nicht eigentlich verschieden aufgefasst werden; jedem nicht ganz verkehrten Forscher ist das hohe Bild mit denselben wesentlichen Zuegen erschienen, und doch ist dasselbe anschaulich wiederzugeben noch keinem gelungen. Das Geheimnis liegt in dessen Vollendung. Menschlich wie geschichtlich steht Caesar in dem Gleichungspunkt, in welchem die grossen Gegensaetze des Daseins sich ineinander aufheben. Von gewaltiger Schoepferkraft und doch zugleich vom durchdringendsten Verstande; nicht mehr Juengling und noch nicht Greis; vom hoechsten Wollen und vom hoechsten Vollbringen; erfuellt von republikanischen Idealen und zugleich geboren zum Koenig; ein Roemer im tiefsten Kern seines Wesens und wieder berufen, die roemische und die hellenische Entwicklung in sich wie nach aussen hin zu versoehnen und zu vermaehlen, ist Caesar der ganze und vollstaendige Mann. Darum fehlt es denn auch bei ihm mehr als bei irgendeiner anderen geschichtlichen Persoenlichkeit an den sogenannten charakteristischen Zuegen, welche ja doch nichts anderes sind als Abweichungen von der naturgemaessen menschlichen Entwicklung. Was dem ersten oberflaechlichen Blick dafuer gilt, zeigt sich bei naeherer Betrachtung nicht als Individualitaet, sondern als Eigentuemlichkeit der Kulturepoche oder der Nation; wie denn seine Jugendabenteuer ihm mit allen gleichgestellten begabteren Zeitgenossen gemein sind, sein unpoetisches, aber energisch logisches Naturell das Naturell der Roemer ueberhaupt ist. Es gehoert dies mit zu Caesars voller Menschlichkeit, dass er im hoechsten Grade durch Zeit und Ort bedingt ward; denn eine Menschlichkeit an sich gibt es nicht, sondern der lebendige Mensch kann eben nicht anders als in einer gegebenen Volkseigentuemlichkeit und in einem bestimmten Kulturzug stehen. Nur dadurch war Caesar ein voller Mann, weil er wie kein anderer mitten in die Stroemungen seiner Zeit sich gestellt hatte und weil er die kernige Eigentuemlichkeit der roemischen Nation, die reale buergerliche Tuechtigkeit vollendet wie kein anderer in sich trug; wie denn auch sein Hellenismus nur der mit der italischen Nationalitaet laengst innig verwachsene war. Aber eben hierin liegt auch die Schwierigkeit, man darf vielleicht sagen die Unmoeglichkeit, Caesar anschaulich zu schildern. Wie der Kuenstler alles machen kann, nur nicht die vollendete Schoenheit, so kann auch der Geschichtschreiber, wo ihm alle tausend Jahre einmal das Vollkommene begegnet, nur darueber schweigen. Denn es laesst die Regel wohl sich aussprechen, aber sie gibt uns nur die negative Vorstellung von der Abwesenheit des Mangels; das Geheimnis der Natur, in ihren vollendetsten Offenbarungen Normalitaet und Individualitaet miteinander zu verbinden, ist unaussprechlich. Uns bleibt nichts, als diejenigen gluecklich zu preisen, die dieses Vollkommene schauten, und eine Ahnung desselben aus dem Abglanz zu gewinnen, der auf den von dieser grossen Natur geschaffenen Werken unvergaenglich ruht. Zwar tragen auch diese den Stempel der Zeit. Der roemische Mann selbst stellte seinem jugendlichen griechischen Vorgaenger nicht bloss ebenbuertig, sondern ueberlegen sich an die Seite; aber die Welt war inzwischen alt geworden und ihr Jugendschimmer verblasst. Caesars Taetigkeit ist nicht mehr wie die Alexanders ein freudiges Vorwaertsstreben in die ungemessene Weite; er baute auf und aus Ruinen und war zufrieden, in den einmal angewiesenen weiten, aber begrenzten Raeumen moeglichst ertraeglich und moeglichst sicher sich einzurichten. Mit Recht hat denn auch der feine Dichtertakt der Voelker um den unpoetischen Roemer sich nicht bekuemmert und dagegen den Sohn des Philippos mit allem Goldglanz der Poesie, mit allen Regenbogenfarben der Sage bekleidet. Aber mit gleichem Recht hat das staatliche Leben der Nationen seit Jahrtausenden wieder und wieder auf die Linien zurueckgelenkt, die Caesar gezogen hat, und wenn die Voelker, denen die Welt gehoert, noch heute mit seinem Namen die hoechsten ihrer Monarchen nennen, so liegt darin eine tiefsinnige, leider auch eine beschaemende Mahnung.

Wenn es gelingen sollte, aus den alten in jeder Hinsicht heillosen Zustaenden herauszukommen und das Gemeinwesen zu verjuengen, so musste vor allen Dingen das Land tatsaechlich beruhigt und der Boden von den Truemmern, die von der letzten Katastrophe her ueberall ihn bedeckten, gesaeubert werden. Caesar ging dabei aus von dem Grundsatz der Versoehnung der bisherigen Parteien oder, richtiger gesagt - denn von wirklicher Ausgleichung kann bei unversoehnlichen Gegensaetzen nicht gesprochen werden -, von dem Grundsatz, dass der Kampfplatz, auf dem die Nobilitaet und die Popularen bisher miteinander gestritten hatten, von beiden Teilen aufzugeben sei und beide auf dem Boden der neuen monarchischen Verfassung sich zusammenzufinden haetten. Vor allen Dingen also galt aller aeltere Hader der republikanischen Vergangenheit als abgetan fuer immer und ewig. Waehrend Caesar die auf die Nachricht von der Pharsalischen Schlacht von dem hauptstaedtischen Poebel umgestuerzten Bildsaeulen Sullas wiederaufzurichten befahl und also es anerkannte, dass ueber diesen grossen Mann einzig der Geschichte Gericht zu halten gebuehre, hob er zugleich die letzten noch nachwirkenden Folgen seiner Ausnahmegesetze auf, rief die noch von den cinnanischen und sertorianischen Wirren her Verbannten aus dem Exil zurueck und gab den Kindern der von Sulla Geaechteten die verlorene passive Wahlfaehigkeit wieder. Ebenso wurden alle diejenigen restituiert, die in dem vorbereitenden Stadium der letzten Katastrophe durch Zensorenspruch oder politischen Prozess, namentlich durch die auf Grund der Exzeptionalgesetze von 702 (52) erhobenen Anklagen, ihren Sitz im Senat oder ihre buergerliche Existenz eingebuesst hatten. Nur blieben, wie billig, diejenigen, die Geaechtete fuer Geld getoetet hatten, auch ferner bescholten und ward der verwegenste Condottiere der Senatspartei, Milo, von der allgemeinen Begnadigung ausgeschlossen. Weit schwieriger als die Ordnung dieser im wesentlichen bereits der Vergangenheit anheimgefallenen Fragen war die Behandlung der im Augenblick sich gegenueberstehenden Parteien: teils des eigenen demokratischen Anhangs Caesars, teils der gestuerzten Aristokratie. Dass jener mit Caesars Verfahren nach dem Sieg und mit seiner Aufforderung, den alten Parteistandpunkt aufzugeben, womoeglich noch minder einverstanden war als diese, versteht sich von selbst. Caesar selbst wollte wohl im ganzen dasselbe, was Gaius Gracchus im Sinne getragen hatte; allein die Absichten der Caesarianer waren nicht mehr die der Gracchaner. Die roemische Popularpartei war in immer steigender Progression aus der Reform in die Revolution, aus der Revolution in die Anarchie, aus der Anarchie in den Krieg gegen das Eigentum gedraengt worden; sie feierte unter sich das Andenken der Schreckensherrschaft und schmueckte, wie einst der Gracchen, so jetzt des Catilina Grab mit Blumen und Kraenzen; sie hatte unter Caesars Fahne sich gestellt, weil sie von ihm das erwartete, was Catilina ihr nicht hatte verschaffen koennen. Als nun aber sehr bald sich herausstellte, dass Caesar nichts weniger sein wollte als der Testamentsvollstrecker Catilinas, dass die Verschuldeten von ihm hoechstens Zahlungserleichterungen und Prozessmilderungen zu hoffen hatten, da ward die erbitterte Frage laut, fuer wen denn die Volkspartei gesiegt habe, wenn nicht fuer das Volk? und fing das vornehme und niedere Gesindel dieser Art vor lauter Aerger ueber die fehlgeschlagenen politisch-oekonomischen Saturnalien erst an, mit den Pompeianern zu liebaeugeln, dann sogar waehrend Caesars fast zweijaehriger Abwesenheit von Italien (Januar 706 48 bis Herbst 707 47) daselbst einen Buergerkrieg im Buergerkriege anzuzetteln. Der Praetor Marcus Caelius Rufus, ein guter Adliger und schlechter Schuldenbezahler, von einigem Talent und vieler Bildung, als ein heftiger und redefertiger Mann bisher im Senat und auf dem Markte einer der eifrigsten Vorkaempfer fuer Caesar, brachte, ohne hoeheren Auftrag, bei dem Volke ein Gesetz ein, das den Schuldnern ein sechsjaehriges zinsfreies Moratorium gewaehrte, sodann, da man ihm hierbei in den Weg trat, ein zweites, das gar alle Forderungen aus Darlehen und laufenden Hausmieten kassiert; worauf der Caesarische Senat ihn seines Amtes entsetzte. Es war eben die Zeit vor der Pharsalischen Schlacht, und die Waagschale in dem grossen Kampfe schien sich auf die Seite der Pompeianer zu neigen; Rufus trat mit dem alten senatorischen Bandenfuehrer Milo in Verbindung und beide stifteten eine Konterrevolution an, die teils die republikanische Verfassung, teils Kassation der Forderungen und Freierklaerung der Sklaven auf ihr Panier schrieb. Milo verliess seinen Verbannungsort Massalia und rief in der Gegend von Thurii die Pompeianer und die Hirtensklaven unter die Waffen; Rufus machte Anstalt, sich durch bewaffnete Sklaven der Stadt Capua zu bemaechtigen. Allein der letztere Plan ward vor der Ausfuehrung entdeckt und durch die capuanische Buergerwehr vereitelt; Quintus Pedius, der mit einer Legion in das thurinische Gebiet einrueckte, zerstreute die daselbst hausende Bande; und der Fall der beiden Fuehrer machte dem Skandal ein Ende (706 48). Dennoch fand sich das Jahr darauf (707 47) ein zweiter Tor, der Volkstribun Publius Dolabella, der, gleich verschuldet, aber ungleich weniger begabt als sein Vorgaenger, dessen Gesetz ueber die Forderungen und Hausmieten abermals einbrachte und mit seinem Kollegen Lucius Trebellius darueber noch einmal - es war das letzte Mal - den Demagogenkrieg begann; es gab arge Haendel zwischen den, beiderseitigen bewaffneten Banden und vielfachen Strassenlaerm, bis der Kommandant von Italien, Marcus Antonius, das Militaer einschreiten liess und bald darauf Caesars Rueckkehr aus dem Osten dem tollen Treiben vollstaendig ein Ziel setzte. Caesar legte diesen hirnlosen Versuchen, die Catilinarischen Projekte wieder aufzuwaermen, so wenig Gewicht bei, dass er selbst den Dolabella in Italien duldete, ja nach einiger Zeit ihn sogar wieder zu Gnaden annahm. Gegen solches Gesindel, dem es nicht um irgend welche politische Frage, sondern einzig um den Krieg gegen das Eigentum zu, tun ist, genuegt, wie gegen die Raeuberbanden, das blosse Dasein einer starken Regierung; und Caesar war zu gross und zu besonnen, um mit der Angst, die die italischen Trembleurs vor diesen damaligen Kommunisten empfanden, Geschaefte zu machen und damit seiner Monarchie eine falsche Popularitaet zu erschwindeln.

Wenn Caesar also die gewesene demokratische Partei ihrem schon bis an die aeusserste Grenze vorgeschrittenen Zersetzungsprozess ueberlassen konnte und ueberliess, so hatte er dagegen gegenueber der bei weitem lebenskraeftigeren ehemaligen aristokratischen Partei durch die gehoerige Verbindung des Niederdrueckens und des Entgegenkommens die Aufloesung nicht herbeizufuehren - dies vermochte nur die Zeit - sondern sie vorzubereiten und einzuleiten. Es war das wenigste, dass Caesar, schon aus natuerlichem Anstandsgefuehl, es vermied, die gestuerzte Partei durch leeren Hohn zu erbittern, ueber die besiegten Mitbuerger nicht triumphierte ^2, des Pompeius oft und immer mit Achtung gedachte und sein vom Volke umgestuerztes Standbild am Rathaus bei der Herstellung des Gebaeudes an dem frueheren ausgezeichneten Platze wiederum errichten liess. Der politischen Verfolgung nach dem Siege steckte Caesar die moeglichst engen Grenzen. Es fand keine Untersuchung statt ueber die vielfachen Verbindungen, die die Verfassungspartei auch mit nominellen Caesarianern gehabt hatte; Caesar warf die in den feindlichen Hauptquartieren von Pharsalos und Thapsus vorgefundenen Papierstoesse ungelesen ins Feuer und verschonte sich und das Land mit politischen Prozessen gegen des Hochverrats verdaechtige Individuen. Ferner gingen straffrei aus alle gemeinen Soldaten, die ihren roemischen oder provinzialen Offizieren in den Kampf gegen Caesar gefolgt waren. Eine Ausnahme ward nur gemacht mit denjenigen roemischen Buergern, die in dem Heere des numidischen Koenigs Juba Dienste genommen hatten; ihnen wurde zur Strafe des Landesverrates das Vermoegen eingezogen. Auch den Offizieren der besiegten Partei hatte Caesar bis zum Ausgang des spanischen Feldzugs 705 (49) uneingeschraenkte Begnadigung gewaehrt; allein er ueberzeugte sich, dass er hiermit zu weit gegangen und dass die Beseitigung wenigstens der Haeupter unvermeidlich sei. Die Regel, die er von jetzt an zur Richtschnur nahm, war, dass wer nach der Kapitulation von Ilerda im feindlichen Heere als Offizier gedient oder im Gegensenat gesessen hatte, wenn er das Ende des Kampfes erlebte, sein Vermoegen und seine politischen Rechte verlor und fuer Lebenszeit aus Italien verbannt ward, wenn er das Ende des Kampfes nicht erlebte, wenigstens sein Vermoegen an den Staat fiel, wer aber von diesen frueher von Caesar Gnade angenommen hatte und abermals in den feindlichen Reihen betroffen ward, damit das Leben verwirkt hatte. In der Ausfuehrung indes wurden diese Saetze wesentlich gemildert. Todesurteile wurden nur gegen die wenigsten unter den zahlreichen Rueckfaelligen wirklich vollstreckt. Bei der Konfiskation des Vermoegens der Gefallenen wurden nicht nur die auf den einzelnen Massen haftenden Schulden sowie die Mitgiftforderungen der Witwen wie billig ausgezahlt, sondern auch den Kindern der Toten ein Teil des vaeterlichen Vermoegens gelassen. Von denjenigen endlich, die jenen Regeln zufolge Verbannung und Vermoegenskonfiskation traf, wurden nicht wenige sogleich ganz begnadigt oder kamen, wie die zu Mitgliedern des Senats von Utica gepressten afrikanischen Grosshaendler, mit Geldbussen davon. Aber auch den uebrigen ward fast ohne Ausnahme Freiheit und Vermoegen zurueckgegeben, wenn sie nur es ueber sich gewannen, deshalb bittend bei Caesar einzukommen; manchem, der dessen sich weigerte, wie zum Beispiel dem Konsular Marcus Marcellus, ward die Begnadigung auch ungebeten oktroyiert und endlich im Jahre 710 (44) fuer alle noch nicht Zurueckberufenen eine allgemeine Amnestie erlassen.

-------------------------------------------------------

^2 Auch der Triumph nach der spaeter zu erzaehlenden Schlacht bei Munda galt wohl nur den zahlreich in dem besiegten Heer dienenden Lusitanern.

Seite 2 von 31     1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 
Schlagwort-Index
Personen-Index
Orte-Index
Zum Kapitel:
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
11. Kapitel
Suche in Kapitel
Häufige Suchbegriffe:
catilina Ausnahmegesetze (1)