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| | Theodor MommsenRoemische Geschichte - 5. Buch | Seite 11 von 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 | | Das roemische Heerwesen dieser Zeit war ungefaehr in derselben Verfassung wie das karthagische zur Zeit Hannibals. Die regierenden Klassen sendeten nur noch die Offiziere; die Untertanenschaft, Plebejer und Provinzialen, bildeten das Heer. Der Feldherr war von der Zentralregierung finanziell und militaerisch fast unabhaengig und im Glueck wie im Unglueck wesentlich auf sich selbst und auf die Hilfsquellen seines Sprengels angewiesen. Buerger- und sogar Nationalsinn waren aus dem Heere verschwunden und als innerliches Band einzig der Korpsgeist uebriggeblieben. Die Armee hatte aufgehoert ein Werkzeug des Gemeinwesens zu sein; politisch hatte sie einen eigenen Willen nicht, wohl aber vermochte sie den des Werkmeisters sich anzueignen; militaerisch sank sie unter den gewoehnlichen elenden Fuehrern zu einer aufgeloesten, unbrauchbaren Rotte herab, entwickelte aber auch unter dem rechten Feldherrn sich zu einer dem Buergerheer unerreichbaren militaerischen Vollkommenheit. Der Offiziersstand vor allem war im tiefsten Verfall. Die hoeheren Staende, Senatoren und Ritter entwoehnten immer mehr sich der Waffen. Wenn man sonst um die Stabsoffizierstellen eifrig geworben hatte, so war jetzt jeder Mann von Ritterrang, welcher dienen mochte, einer Kriegstribunenstelle sicher und schon mussten manche dieser Posten mit Maennern niedrigeren Standes besetzt werden; wer aber ueberhaupt von den Vornehmen noch diente, suchte wenigstens seine Dienstzeit in Sizilien oder einer anderen Provinz abzutun, wo man sicher war, nicht vor den Feind zu kommen. Offiziere von gewoehnlicher Bravour und Brauchbarkeit wurden wie Meerwunder angestaunt; wie denn namentlich mit Pompeius seine Zeitgenossen eine sie in jeder Hinsicht kompromittierende militaerische Vergoetterung trieben. Zum Ausreissen wie zur Meuterei gab in der Regel der Stab das Signal; trotz der straeflichen Nachsicht der Kommandierenden waren Antraege auf Kassation vornehmer Offiziere alltaegliche Vorfaelle. Noch besitzen wir das von Caesars eigener Hand nicht ohne Ironie gezeichnete Bild, wie in seinem eigenen Hauptquartier, als es gegen Ariovist gehen sollte, geflucht und geweint und an Testamenten und sogar an Urlaubsgesuchen gearbeitet ward. In der Soldatenschaft war von den besseren Staenden keine Spur mehr zu entdecken. Gesetzlich bestand die allgemeine Wehrpflicht noch, allein die Aushebung erfolgte, wenn es neben der Anwerbung dazu kam, in regelloser Weise; zahlreiche Pflichtige wurden uebergangen und die einmal Eingetretenen dreissig Jahre und laenger bei den Adlern festgehalten. Die roemische Buergerreiterei vegetierte nur noch als eine Art berittener Nobelgarde, deren salbenduftende Kavaliere und ausgesuchte Luxuspferde einzig bei den hauptstaedtischen Festen eine Rolle spielten; das sogenannte Buergerfussvolk war eine aus den niedrigsten Schichten der Buergerbevoelkerung zusammengeraffte Lanzknechttruppe; die Untertanen stellten die Reiterei und die leichten Truppen ausschliesslich und fingen an, auch im Fussvolk immer staerker mitverwendet zu werden. Die Rottenfuehrerstellen in den Legionen, auf denen bei der damaligen Kriegfuehrung die Tuechtigkeit der Abteilungen wesentlich beruhte und zu denen nach der nationalen Kriegsverfassung der Soldat mit der Pike sich empordiente, wurden jetzt nicht bloss regelmaessig nach Gunst vergeben, sondern sogar nicht selten an den Meistbietenden verkauft. Die Zahlung des Soldes erfolgte bei der schlechten Finanzwirtschaft der Regierung und der Feilheit und Betruegerei der grossen Majoritaet der Beamten hoechst mangelhaft und unregelmaessig.
Die notwendige Folge hiervon war, dass im gewoehnlichen Laufe der Dinge die roemischen Armeen die Provinzen ausraubten, gegen die Offiziere meuterten und vor dem Feinde davonliefen; es kam vor, dass betraechtliche Heere, wie das makedonische des Piso im Jahre 697 (57), ohne eigentliche Niederlage, bloss durch diese Misswirtschaft vollstaendig ruiniert wurden. Faehige Fuehrer dagegen, wie Pompeius, Caesar, Gabinius, bildeten wohl aus dem vorhandenen Material tuechtige und schlagfertige, zum Teil musterhafte Armeen; allein es gehoerten diese Armeen viel mehr ihrem Heerfuehrer als dem Gemeinwesen. Der noch weit vollstaendigere Verfall der roemischen Marine, die zu allem andern den Roemern antipathisch geblieben und nie voellig nationalisiert worden war, bedarf kaum der Erwaehnung. Es war eben auch hier nach allen Seiten hin unter dem oligarchischen Regiment ruiniert worden, was ueberhaupt ruiniert werden konnte. Caesars Reorganisation des roemischen Militaerwesens beschraenkte sich im wesentlichen darauf, die unter der bisherigen schlaffen und unfaehigen Oberleitung gelockerten Zuegel der Disziplin wieder straff und fest anzuziehen. Einer radikalen Reform schien ihm das roemische Heerwesen entweder nicht beduerftig oder auch nicht faehig; die Elemente der Armee akzeptierte er, ebenwie Hannibal sie akzeptiert hatte. Die Bestimmung seiner Gemeindeordnung, dass, um vor dem dreissigsten Jahre ein Gemeindeamt zu bekleiden oder im Gemeinderat zu sitzen, ein dreijaehriger Dienst zu Pferde - das heisst als Offizier - oder ein sechsjaehriger zu Fuss erforderlich sei, beweist wohl, dass er die besseren Staende in das Heer zu ziehen wuenschte, aber ebenso deutlich auch, dass bei dem immer mehr einreissenden unkriegerischen Geist der Nation er selbst es nicht mehr fuer moeglich hielt, die Bekleidung eines Ehrenamtes an die Ueberstehung der Dienstzeit unbedingt wie ehedem zu knuepfen. Ebendaraus wird es sich erklaeren, dass Caesar keinen Versuch gemacht hat, die roemische Buergerreiterei wiederherzustellen. Die Aushebung ward besser geordnet, die Dienstzeit geregelt und abgekuerzt; uebrigens blieb es dabei, dass die Linieninfanterie vorwiegend aus den niederen Staenden der roemischen Buergerschaft, die Reiterei und die leichte Infanterie aus der Untertanenschaft ausgehoben ward - dass fuer die Reorganisation der Kriegsflotte nichts geschah, ist auffallend. Eine ohne Zweifel ihrem Urheber selbst bedenkliche Neuerung, zu der die Unzuverlaessigkeit der Untertanenreiterei zwang, war es, dass Caesar zuerst von dem altroemischen System abwich, niemals mit Soeldnern zu fechten, und in die Reiterei gemietete Auslaender, namentlich Deutsche, einstellte. Eine andere Neuerung war die Einsetzung der Legionsadjutanten (legati legionis). Bis dahin hatten die teils von der Buergerschaft, teils von dem betreffenden Statthalter ernannten Kriegstribune in der Art die Legionen gefuehrt, dass jeder derselben je sechs vorgesetzt waren und unter diesen das Kommando wechselte; einen Einzelkommandanten der Legion bestellte nur voruebergehend und ausserordentlicherweise der Feldherr. In spaeterer Zeit dagegen erscheinen jene Legionsobersten oder Legionsadjutanten teils als eine bleibende und organische Institution, teils als ernannt nicht mehr von dem Statthalter, dem sie gehorchen, sondern von dem Oberkommando in Rom; beides scheint auf Caesars an das Gabinische Gesetz anknuepfende Einrichtungen zurueckzugehen. Der Grund der Einfuehrung dieser wichtigen Zwischenstufe in die militaerische Hierarchie wird teils in dem Beduerfnis einer energischen Zentralisierung des Kommandos, teils in dem fuehlbaren Mangel an faehigen Oberoffizieren, teils und vor allem in der Absicht zu suchen sein, durch Zuordnung eines oder mehrerer vom Imperator ernannten Obersten dem Statthalter ein Gegengewicht zu geben. Die wesentlichste Veraenderung im Heerwesen bestand in der Aufstellung eines bleibenden Kriegshauptes in dem Imperator, welcher anstatt des bisherigen unmilitaerischen und in jeder Beziehung unfaehigen Regierungskollegiums das gesamte Armeeregiment in seinen Haenden vereinigte und dasselbe also aus einer meist bloss nominellen Direktion in ein wirkliches und energisches Oberkommando umschuf. Wir sind nicht gehoerig darueber unterrichtet, in welcher Weise dies Oberkommando sich zu den bis dahin in ihren Sprengeln allmaechtigen Spezialkommandos stellte.
Wahrscheinlich lag dabei im allgemeinen die Analogie des zwischen dem Praetor und dem Konsul oder auch dem Konsul und dem Diktator obwaltenden Verhaeltnisses zu Grunde, so dass der Statthalter zwar an sich die hoechste militaerische Gewalt in seinem Sprengel behielt, aber der Imperator in jedem Augenblick dieselbe ihm ab und sie fuer sich oder seine Beauftragten zu nehmen befugt war und dass, waehrend die Gewalt des Statthalters auf den Sprengel beschraenkt war, die des Imperators wieder, wie die koenigliche und die aeltere konsularische, sich ueber das gesamte Reich erstreckte. Ferner ist hoechst wahrscheinlich schon jetzt die Ernennung der Offiziere, sowohl der Kriegstribune als der Centurionen, soweit sie bisher dem Statthalter zugestanden ^17, ebenso wie die Ernennung der neuen Legionsadjutanten unmittelbar an den Imperator gekommen und ebenso moegen schon jetzt die Anordnung der Aushebungen, die Abschiedserteilung, die wichtigeren Kriminalfaelle an das Oberkommando gezogen worden sein. Bei dieser Beschraenkung der Kompetenz der Statthalter und bei der regulierten Kontrolle des Imperators war fernerhin nicht leicht, weder eine voellige Verwahrlosung der Armeen noch eine Umwandlung derselben in persoenliche Gefolgschaften der einzelnen Offiziere zu befuerchten. Indes, so entschieden auch die Verhaeltnisse zur Militaermonarchie hindraengten und so bestimmt Caesar das Oberkommando ausschliesslich fuer sich nahm, war er dennoch keineswegs gesonnen, seine Gewalt durch und auf das Heer zu begruenden. Er hielt zwar eine stehende Armee notwendig fuer seinen Staat, aber nur, weil derselbe seiner geographischen Lage nach einer umfassenden Grenzregulierung und stehender Grenzbesatzungen bedurfte. Teils in frueheren Epochen, teils waehrend des letzten Buergerkrieges hatte er an Spaniens Befriedigung gearbeitet und in Afrika laengs der grossen Wueste, im Nordwesten des Reiches an der Rheinlinie feste Stellungen fuer die Grenzverteidigung eingerichtet. Mit aehnlichen Plaenen beschaeftigte er sich fuer die Landschaften am Euphrat und an der Donau. Vor allen Dingen gedachte er gegen die Parther zu ziehen und den Tag von Karrhae zu raechen; er hatte drei Jahre fuer diesen Krieg bestimmt und war entschlossen, mit diesen gefaehrlichen Feinden ein fuer allemal und ebenso vorsichtig wie gruendlich abzurechnen. Ebenso hatte er den Plan entworfen, den zu beiden Seiten der Donau gewaltig um sich greifenden Getenkoenig Burebistas anzugreifen und auch im Nordosten Italien durch aehnliche Marken zu schuetzen, wie er sie ihm im Keltenland geschaffen. Dagegen liegen durchaus keine Beweise dafuer vor, dass Caesar gleich Alexander einen Siegeslauf in die unendliche Ferne im Sinn hatte; es wird wohl erzaehlt, dass er von Parthien aus an das Kaspische und von diesem an das Schwarze Meer, sodann an dem Nordufer desselben bis zur Donau zu ziehen, ganz Skythien und Germanien bis an den - nach damaliger Vorstellung vom Mittelmeer nicht allzu fernen - noerdlichen Ozean zum Reiche zu bringen und durch Gallien heimzukehren beabsichtigt habe; allein keine irgend glaubwuerdige Autoritaet verbuergt die Existenz dieser fabulosen Projekte. Bei einem Staat, der, wie der roemische Caesars, bereits eine schwer zu bewaeltigende Masse barbarischer Elemente in sich schloss und mit deren Assimilierung noch auf Jahrhunderte hinaus mehr als genug zu tun hatte, waeren solche Eroberungen, auch ihre militaerische Ausfuehrbarkeit angenommen, doch nichts gewesen als noch weit glaenzendere und noch weit schlimmere Fehler als die indische Heerfahrt Alexanders. Sowohl nach Caesars Verfahren in Britannien und Deutschland wie nach dem Verhalten derjenigen, die die Erben seiner politischen Gedanken wurden, ist es in hohem Grade wahrscheinlich, dass Caesar, mit Scipio Aemilianus, die Goetter nicht anrief, das Reich zu mehren, sondern es zu erhalten, und dass seine Eroberungsplaene sich beschraenkten auf eine, freilich nach seinem grossartigen Massstab bemessene, Grenzregulierung, welche die Euphratlinie sichern und anstatt der voellig schwankenden und militaerisch nichtigen nordoestlichen Reichsgrenze die Donaulinie feststellen und verteidigungsfaehig machen sollte. Indes wenn es nur wahrscheinlich bleibt, dass Caesar nicht in dem Sinne als Welteroberer bezeichnet werden darf wie Alexander und Napoleon, so ist das vollkommen gewiss, dass er seine neue Monarchie nicht zunaechst auf die Armee zu stuetzen, ueberhaupt nicht die militaerische Gewalt ueber die buergerliche zu setzen, sondern sie dem buergerlichen Gemeinwesen ein- und soweit moeglich unterzuordnen gedachte. Die unschaetzbaren Stuetzen eines Soldatenstaates, jene alten vielgefeierten gallischen Legionen, wurden eben wegen ihres mit einem buergerlichen Gemeinwesen unvertraeglichen Korpsgeistes in ehrenvoller Weise annulliert und ihre ruhmvollen Namen pflanzten nur sich fort in neugegruendeten staedtischen Gemeinden. Die von Caesar bei der Entlassung mit Landlosen beschenkten Soldaten wurden nicht wie die Sullas in eigenen Kolonien gleichsam militaerisch zusammengesiedelt, sondern, namentlich soweit sie in Italien ansaessig wurden, moeglichst vereinzelt und durch die ganze Halbinsel zerstreut; nur war es freilich nicht zu vermeiden, dass auf den zur Verfuegung gebliebenen Teilen des kampanischen Ackers die alten Soldaten Caesars dennoch in Masse sich zusammenfanden. Der schwierigen Aufgabe, die Soldaten einer stehenden Armee innerhalb der Kreise des buergerlichen Lebens zu halten, suchte Caesar zu genuegen teils durch Festhaltung der bisherigen nur gewisse Dienstjahre, nicht aber einen eigentlich stehenden, das heisst durch keine Entlassung unterbrochenen Dienst vorschreibenden Ordnung, teils durch die schon erwaehnte Verkuerzung der Dienstzeit, welche einen rascheren Wechsel des Soldatenpersonals herbeifuehrte, teils durch regelmaessige Ansiedlung der ausgedienten Soldaten als Ackerkolonisten, teils und vornehmlich dadurch, dass die Armee von Italien und ueberhaupt von den eigentlichen Sitzen des buergerlichen und politischen Lebens der Nation ferngehalten und der Soldat dahin gewiesen ward, wo er nach der Meinung des grossen Koenigs allein an seinem Platze war: in die Grenzstationen zur Abwehr des auswaertigen Feindes. Das rechte Kriterium des Militaerstaates, die Entwicklung und Bevorzugung der Gardetruppe, findet ebenfalls bei Caesar sich nicht. Obwohl in der aktiven Armee das Institut einer besonderen Leibwache des Feldherrn bereits seit langem bestand, so tritt diese doch in Caesars Heerfuehrung vollstaendig in den Hintergrund; seine praetorische Kohorte scheint wesentlich nur aus Ordonnanzoffizieren oder nichtmilitaerischen Begleitern bestanden zu haben und niemals ein eigentliches Elitenkorps, also auch niemals Gegenstand der Eifersucht der Linientruppen gewesen zu sein. Wenn Caesar schon als Feldherr die Leibwache tatsaechlich fallen liess, so duldete er um so weniger als Koenig eine Garde um sich. Obwohl bestaendig, und ihm wohl bewusst, von Moerdern umschlichen, wies er dennoch den Antrag des Senats auf Errichtung einer Nobelgarde zurueck, entliess, sowie die Dinge einigermassen sich beruhigten, die spanische Eskorte, deren er in der ersten Zeit in der Hauptstadt sich bedient hatte, und begnuegte sich mit dem Gefolge von Gerichtsdienern, wie es fuer die roemischen Oberbeamten hergebracht war. Wie viel auch Caesar von dem Gedanken seiner Partei und seiner Jugend, ein perikleisches Regiment in Rom nicht kraft des Saebels, sondern kraft des Vertrauens der Nation zu begruenden, im Kampfe mit den Realitaeten hatte muessen fallen lassen - den Grundgedanken, keine Militaermonarchie zu stiften, hielt er auch jetzt noch mit einer Energie fest, zu der die Geschichte kaum eine Parallele darbietet. Allerdings war auch dies ein unausfuehrbares Ideal - es war die einzige Illusion, in der das sehnsuechtige Verlangen in diesem starken Geiste maechtiger war als der klare Verstand. Ein Regiment, wie es Caesar im Sinne trug, war nicht bloss notwendig hoechst persoenlicher Natur und musste mit dem Tode des Urhebers ebenso zugrunde gehen wie die verwandten Schoepfungen Perikles' und Cromwells mit dem Tode ihrer Stifter; sondern bei dem tief zerruetteten Zustand der Nation war es nicht einmal glaublich, dass es dem achten Koenig von Rom auch nur fuer seine Lebenszeit gelingen werde, so wie seine sieben Vorgaenger seine Mitbuerger bloss kraft Gesetz und Recht zu beherrschen, und ebensowenig wahrscheinlich, dass es ihm gelingen werde, das stehende Heer, nachdem es im letzten Buergerkrieg seine Macht kennengelernt und die Scheu verlernt hatte, wieder als dienendes Glied in die buergerliche Ordnung einzufuegen. Wer kaltbluetig erwog, bis zu welchem Grade die Furcht vor dem Gesetz aus den untersten wie aus den obersten Schichten der Gesellschaft entwichen war, dem musste die erstere Hoffnung vielmehr ein Traum duenken; und wenn mit der Marianischen Reform des Heerwesens der Soldat ueberhaupt aufgehoert hat, Buerger zu sein, so zeigten die kampanische Meuterei und das Schlachtfeld von Thapsus mit leidiger Deutlichkeit, in welcher Art jetzt die Armee dem Gesetze ihren Arm lieh. Selbst der grosse Demokrat vermochte die Gewalten, die er entfesselt hatte, nur muehsam und mangelhaft wieder zu baendigen; Tausende von Schwertern flogen noch auf seinen Wink aus der Scheide, aber zurueck in die Scheide kehrten sie schon nicht mehr auf seinen Wink. Das Verhaengnis ist maechtiger als das Genie. Caesar wollte der Wiederhersteller des buergerlichen Gemeinwesens werden und ward der Gruender der von ihm verabscheuten Militaermonarchie; er stuerzte den Aristokraten- und Bankierstaat im Staate nur, um an deren Platz den Soldatenstaat im Staate zu setzen, und das Gemeinwesen blieb wie bisher tyrannisiert und exploitiert von einer privilegierten Minoritaet. Aber dennoch ist es ein Privilegium der hoechsten Naturen, also schoepferisch zu irren. Die genialen Versuche grosser Maenner, das Ideal zu realisieren, wenn sie auch ihr Ziel nicht erreichen, bilden den besten Schatz der Nationen. Es ist Caesars Werk, dass der roemische Militaerstaat erst nach mehreren Jahrhunderten zum Polizeistaat ward und dass die roemischen Imperatoren, wie wenig sie sonst auch dem grossen Begruender ihrer Herrschaft glichen, doch den Soldaten wesentlich nicht gegen den Buerger verwandten, sondern gegen den Feind, und Nation und Armee beide zu hoch achteten, um diese zum Konstabler ueber jene zu setzen.
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^17 An die Ernennung eines Teiles der Kriegstribune durch die Buergerschaft hat Caesar, auch hierin Demokrat, nicht geruehrt. | | |
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