Bücher-Datenbank
Informationen & HilfeForumLoginPartnerKontaktImpressumRechtliche Hinweise
Schlagwort-Index
Personen-Index
Orte-Index
Zur gesamten Bücher-Datenbank
  Bücher & Textdatenbank
  Geschichte
  Theodor Mommsen
  Roemische Geschichte - 5. Buch
 01. Kapitel
 02. Kapitel
 03. Kapitel
 04. Kapitel
 05. Kapitel
 06. Kapitel
 07. Kapitel
 08. Kapitel
 09. Kapitel
 10. Kapitel
 11. Kapitel
 12. Kapitel
Webdesign @ Pixel-Partisan.de
Projekte:
Der 1. Weltkrieg
Online-Bibel
Das Spiel der Liebe
Lifestyle Webkatalog

Schnellsuche: Caesar - Monarchie - Senat - Imperator - Gewalt - Recht
Rom - Gesetz - Monarch - Geschichte - Amt - Natur - Art - Ende

Theodor Mommsen

Roemische Geschichte - 5. Buch


Seite 12 von 31     1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 
Die Ordnung des Finanzwesens machte bei den soliden Grundlagen, die die ungeheure Groesse des Reiches und der Ausschluss des Kreditsystems gewaehrten, verhaeltnismaessig geringe Schwierigkeit. Wenn der Staat bisher in bestaendiger Finanzverlegenheit sich befunden hatte, so war daran die Unzulaenglichkeit der Staatseinnahmen am wenigsten schuld; vielmehr hatten diese eben in den letzten Jahren sich ungemein vermehrt. Zu der aelteren Gesamteinnahme, die auf 200 Mill. Sesterzen (15 Mill. Taler) angeschlagen wird, waren durch die Einrichtung der Provinzen Bithynien-Pontus und Syrien 85 Mill. Sesterzen (6500000 Taler) gekommen; welcher Zuwachs, nebst den sonstigen neueroeffneten oder gesteigerten Einnahmequellen, namentlich durch den bestaendig steigenden Ertrag der Luxusabgaben, den Verlust der kampanischen Pachtgelder weit ueberwog. Ausserdem waren durch Lucullus, Metellus, Pompeius, Cato und andere ausserordentlicherweise dem Staatsschatz ungeheure Summen zugeflossen. Die Ursache der finanziellen Verlegenheiten lag vielmehr teils in den gesteigerten ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben, teils in der geschaeftlichen Verwirrung. Unter jenen nahm die Getreideverteilung an die hauptstaedtische Menge fast unerschwingliche Summen in Anspruch: durch die von Cato 691 (63) ihr gegebene Ausdehnung stieg die jaehrliche Ausgabe dafuer auf 30 Mill. Sesterzen (2300000 Taler), und seit Abschaffung der bisher gezahlten Verguetung im Jahre 696 (58) verschlang dieselbe gar den fuenften Teil der Staatseinkuenfte. Auch das Militaerbudget war gestiegen, seit zu den Besatzungen von Spanien, Makedonien und den uebrigen Provinzen noch die von Kilikien, Syrien und Gallien hinzukamen. Unter den ausserordentlichen Ausgaben sind in erster Linie die grossen Kosten der Flottenruestungen zu nennen, wofuer zum Beispiel fuenf Jahre nach der grossen Razzia von 687 (67) auf einmal 34 Mill. Sesterzen (2600000 Taler) verausgabt wurden. Dazu kamen die sehr ansehnlichen Summen, welche die Kriegszuege und Kriegsvorbereitungen wegnahmen, wie denn bloss fuer Ausruestung des makedonischen Heeres an Piso auf einmal 18 Mill. Sesterzen (1370000 Taler), an Pompeius fuer die Unterhaltung und Besoldung der spanischen Armee gar jaehrlich 24 Mill. Sesterzen (1826000 Taler) und aehnliche Summen an Caesar fuer die gallischen Legionen gezahlt wurden. So betraechtlich aber auch diese Ansprueche waren, die an die roemische Staatskasse gemacht wurden, so haette dennoch dieselbe ihnen zu genuegen vermocht, wenn nicht ihre einst so musterhafte Verwaltung von der allgemeinen Schlaffheit und Unehrlichkeit dieser Zeit mitergriffen worden waere; oft stockten die Zahlungen des Aerars bloss deshalb, weil man dessen ausstehende Forderungen einzumahnen versaeumte. Die vorgesetzten Beamten, zwei von den Quaestoren, junge, jaehrlich gewechselte Menschen, verhielten im besten Fall sich passiv; unter dem frueherhin seiner Ehrenhaftigkeit wegen mit Recht hoch angesehenen Schreiber- und sonstigen Bueropersonal waren jetzt, namentlich seit diese Posten kaeuflich geworden waren, die aergsten Missbraeuche im Schwange.

Sowie indes die Faeden des roemischen Staatsfinanzwesens nicht mehr wie bisher im Senat, sondern in Caesars Kabinett zusammenliefen, kam von selbst neues Leben, strengere Ordnung und festerer Zusammenhang in alle Raeder und Triebfedern dieser grossen Maschine. Die beiden von Gaius Gracchus herruehrenden und Krebsschaeden gleich das roemische Finanzwesen zerfressenden Institutionen: die Verpachtung der direkten Abgaben und die Getreideverteilungen, wurden teils abgeschafft, teils umgestaltet. Caesar wollte nicht wie sein Vorlaeufer die Nobilitaet durch die Bankieraristokratie und den hauptstaedtischen Poebel in Schach halten, sondern sie beseitigen und das Gemeinwesen von saemtlichen Parasiten hohen und niederen Ranges befreien; und darum ging er in diesen beiden wichtigen Fragen nicht mit Gaius Gracchus, sondern mit dem Oligarchen Sulla. Das Verpachtungssystem blieb fuer die indirekten Abgaben bestehen, bei denen es uralt war und, bei der auch von Caesar unverbruechlich festgehaltenen Maxime der roemischen Finanzverwaltung, die Abgabenerhebung um jeden Preis einfach und uebersichtlich zu erhalten, schlechterdings nicht entbehrt werden konnte. Die direkten Abgaben aber wurden fortan durchgaengig entweder, wie die afrikanischen und sardinischen Korn- und Oellieferungen, behandelt als unmittelbar an den Staat abzufuehrende Naturalleistungen, oder, wie die kleinasiatischen Gefaelle, in feste Geldabgaben verwandelt und die Einziehung der Einzelbetraege den Steuerdistrikten selbst ueberlassen. Die Kornverteilungen in der Hauptstadt waren bisher als nutzbares Recht der herrschenden und, weil sie herrschte, von den Untertanen zu speisenden Gemeinde angesehen worden. Dieser ehrlose Grundsatz ward von Caesar beseitigt; aber es konnte nicht uebersehen werden, dass eine Menge gaenzlich unvermoegender Buerger lediglich durch diese Speisungen vor dem Verhungern geschuetzt worden war. In diesem Sinne hielt Caesar dieselben fest. Hatte nach der Sempronischen, von Cato wiedererneuerten Ordnung jeder in Rom angesessene roemische Buerger rechtlich Anspruch gehabt auf unentgeltliches Brotkorn, so wurde diese Empfaengerliste, welche zuletzt bis auf 320000 Nummern gestiegen war, durch Ausscheidung aller wohlhabenden oder anderweit versorgten Individuen auf 150000 herabgebracht und diese Zahl als Maximalzahl der Freikornstellen ein fuer allemal fixiert, zugleich eine jaehrliche Revision der Liste angeordnet, um die durch Austritt oder Tod leergewordenen Plaetze mit den beduerftigsten unter den Bewerbern wieder zu besetzen. Indem also das politische Privilegium in eine Armenversorgung umgewandelt ward, trat ein in sittlicher wie in geschichtlicher Hinsicht bemerkenswerter Satz zum erstenmal in lebendige Wirksamkeit. Nur langsam und von Stufe zu Stufe ringt die buergerliche Gesellschaft sich durch zu der Solidaritaet der Interessen; im frueheren Altertum schuetzte der Staat die Seinigen wohl vor dem Landesfeind und dem Moerder, aber er war nicht verpflichtet, durch Verabreichung der notwendigen Subsistenzmittel den gaenzlich hilflosen Mitbuerger vor dem schlimmeren Feinde des Mangels zu bewahren. Die attische Zivilisation ist es gewesen, die in der Solonischen und nachsolonischen Gesetzgebung zuerst den Grundsatz entwickelt hat, dass es Pflicht der Gemeinde ist, fuer ihre Invaliden, ja fuer ihre Armen ueberhaupt zu sorgen; und zuerst Caesar hat, was in der beschraenkten Enge des attischen Lebens Gemeindesache geblieben war, zu einer organischen Staatsinstitution entwickelt und eine Einrichtung, die fuer den Staat eine Last und eine Schmach war, umgeschaffen in die erste jener heute so unzaehlbaren wie segensreichen Anstalten, in denen das unendliche menschliche Erbarmen mit dem unendlichen menschlichen Elend ringt.

Ausser diesen prinzipiellen Reformen fand eine durchgaengige Revision des Einnahme- und Ausgabewesens statt. Die ordentlichen Einnahmen wurden ueberall reguliert und fixiert. Nicht wenigen Gemeinden, ja ganzen Landschaften ward, sei es mittelbar durch Verleihung des roemischen oder latinischen Buergerrechts, sei es unmittelbar durch Privilegium, die Steuerfreiheit bewilligt; so erhielten sie zum Beispiel alle sizilischen ^18 Gemeinden auf jenem, die Stadt Ilion auf diesem Wege. Noch groesser war die Zahl derjenigen, deren Steuerquantum herabgesetzt ward; wie denn den Gemeinden im Jenseitigen Spanien schon nach Caesars Statthalterschaft auf dessen Betrieb eine Steuerherabsetzung vom Senat bewilligt worden war, und jetzt der am meisten gedrueckten Provinz Asia nicht bloss die Hebung ihrer direkten Steuern erleichtert, sondern auch der dritte Teil derselben ganz erlassen ward. Die neu hinzukommenden Abgaben, wie die der in Illyrien unterworfenen und vor allem der gallischen Gemeinden, welche letztere zusammen 40 Mill. Sesterzen (3 Mill. Taler) jaehrlich entrichteten, waren durchgaengig niedrig gegriffen. Freilich ward dagegen auch einzelnen Staedten, wie Klein-Leptis in Afrika, Sulci auf Sardinien und mehreren spanischen Gemeinden, zur Strafe ihres Verhaltens waehrend des letzten Krieges die Steuer erhoeht. Die sehr eintraeglichen, in den letzten Zeiten der Anarchie abgeschafften italischen Hafenzoelle wurden um so mehr wiederhergestellt, als diese Abgabe wesentlich die aus dem Osten eingehenden Luxuswaren traf. Zu diesen neu- oder wiedereroeffneten ordentlichen Einnahmequellen kamen die Summen hinzu, die ausserordentlicherweise, namentlich infolge des Buergerkrieges, an den Sieger gelangten: die in Gallien gesammelte Beute; der hauptstaedtische Kassenbestand; die aus den italischen und spanischen Tempeln entnommenen Schaetze, die in Formen der Zwangsanleihe, des Zwangsgeschenkes oder der Busse von den abhaengigen Gemeinden und Dynasten erhobenen Summen und die in aehnlicher Weise durch Rechtsspruch oder auch bloss durch Zusendung des Zahlungsbefehls einzelnen reichen Roemern auferlegten Strafgelder; vor allen Dingen aber der Erloes aus dem Vermoegen der geschlagenen Gegner. Wie ergiebig diese Einnahmequellen waren, mag man daraus abnehmen, dass allein die Busse der afrikanischen Grosshaendler, die in dem Gegensenat gesessen, sich auf 100 Mill. Sesterzen (7« Mill. Taler) und der von den Kaeufern des Vermoegens des Pompeius gezahlte Preis auf 70 Mill. Sesterzen (5300000 Taler) belief. Dieses Verfahren war notwendig, weil die Macht der geschlagenen Nobilitaet zum guten Teil auf ihrem kolossalen Reichtum ruhte und nur dadurch wirksam gebrochen werden konnte, dass ihr die Tragung der Kriegskosten auferlegt ward. Die Gehaessigkeit der Konfiskationen aber ward einigermassen dadurch gemildert, dass Caesar ihren Ertrag allein dem Staate zugute kommen liess und, statt in Sullas Weise seinen Guenstlingen jeden Unterschleif nachzusehen, selbst von seinen treuesten Anhaengern, zum Beispiel von Marcus Antonius, die Kaufgelder mit Strenge beitrieb.

-------------------------------------------------------------------

^18 Den Wegfall der sizilischen Zehnten bezeugt Varro in einer nach Ciceros Tode publizierten Schrift (rust. 2 praef.), indem er als die Kornprovinzen, aus denen Rom seine Subsistenz entnimmt, nur Afrika und Sardinien, nicht mehr Sizilien nennt. Die Latinitaet, wie sie Sizilien erhielt, muss also wohl die Immunitaet eingeschlossen haben (vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 3, S. 684).

Seite 12 von 31     1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 
Schlagwort-Index
Personen-Index
Orte-Index
Zum Kapitel:
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
11. Kapitel
Suche in Kapitel
Häufige Suchbegriffe: