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Theodor Mommsen

Roemische Geschichte - 5. Buch


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In dem Regiment ueber diese Provinzen war die oligarchische Misswirtschaft auf einem Punkte angekommen, wie ihn wenigstens im Okzident, trotz mancher achtbarer Leistungen in diesem Fach, keine zweite Regierung jemals erreicht hat und wo nach unserer Fassungskraft eine Steigerung nicht mehr moeglich scheint. Allerdings traf die Verantwortung hierfuer die Roemer nicht allein. Fast ueberall hatte bereits vor ihnen das griechische, phoenikische oder asiatische Regiment den Voelkern den hoeheren Sinn und das Rechts- und Freiheitsgefuehl besserer Zeiten ausgetrieben. Es war wohl arg, dass jeder angeschuldigte Provinziale auf Verlangen in Rom persoenlich zur Verantwortung sich zu stellen verpflichtet war; dass der roemische Statthalter beliebig in die Rechtspflege und in die Verwaltung der abhaengigen Gemeinden eingriff, Bluturteile faellte und Verhandlungen des Gemeinderats kassierte; dass er im Kriegsfall mit den Milizen nach Gutduenken und oft in schandbarer Weise schaltete, wie zum Beispiel Cotta bei der Belagerung des pontischen Herakleia der Miliz alle gefaehrlichen Posten anwies, um seine Italiker zu schonen, und, da die Belagerung nicht nach Wunsch ging, seinen Werkmeistern den Kopf vor die Fuesse zu legen befahl. Es war wohl arg, dass keine Vorschrift der Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die roemischen Voegte noch ihr Gefolge band und dass Vergewaltigungen, Schaendungen und Ermordungen mit oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltaegliche Auftritte waren. Allein es war dies wenigstens nichts Neues: fast ueberall war man sklavischer Behandlung laengst gewohnt und es kam am Ende wenig darauf an, ob ein karthagischer Vogt, ein syrischer Satrap oder ein roemischer Prokonsul den Lokaltyrannen spielte. Das materielle Wohlbefinden, ziemlich das einzige, wofuer man in den Provinzen noch Sinn hatte, ward durch jene Vorgaenge, die zwar bei den vielen Tyrannen viele, aber doch nur einzelne Individuen trafen, weit minder gestoert als durch die auf allen zugleich lastende finanzielle Exploitierung, welche mit solcher Energie doch niemals noch aufgetreten war. Die Roemer bewaehrten ihre alte Meisterschaft im Geldwesen jetzt auf diesem Gebiet in einer entsetzlichen Weise. Es ist frueher versucht worden, das roemische System der Provinzialbelastung in seinen bescheidenen und verstaendigen Grundlagen wie in seiner Steigerung und Verderbung darzustellen. Dass die letztere progressiv zunahm, versteht sich von selbst. Die ordentlichen Abgaben wurden weit drueckender durch die Ungleichheit der Steuerverteilung und durch das verkehrte Hebesystem als durch ihre Hoehe. Ueber die Einquartierungslast aeusserten roemische Staatsmaenner selbst, dass eine Stadt ungefaehr gleich viel leide, wenn der Feind sie erstuerme und wenn ein roemisches Heer Winterquartier in ihr nehme. Waehrend die Besteuerung nach ihrem urspruenglichen Charakter die Verguetung fuer die von Rom uebernommene Kriegslast gewesen war und die steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel fuer Sardinien bezeugt ist, der Besatzungsdienst groesstenteils den Provinzialen aufgebuerdet und sogar in den ordentlichen Heeren ausser anderen Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewaelzt. Die ausserordentlichen Leistungen, wie zum Beispiel die Kornlieferungen gegen geringe oder gar keine Verguetung zum Besten des hauptstaedtischen Proletariats, die haeufigen und kostspieligen Flottenruestungen und Strandverteidigungen, um der Piraterie zu steuern, die Aufgaben, Kunstwerke, wilde Bestien oder andere Beduerfnisse des wahnwitzigen roemischen Theater- und Tierhetzenluxus herbeizuschaffen, die militaerischen Requisitionen im Kriegsfall, waren ebenso haeufig wie erdrueckend und unberechenbar. Ein einzelnes Beispiel mag zeigen, wie weit die Dinge gingen. Waehrend der dreijaehrigen Verwaltung Siziliens durch Gaius Verres sank die Zahl der Ackerwirte in Leontinoi von 84 auf 32, in Motuka von 187 auf 86, in Herbita von 252 auf 120, in Agyrion von 250 auf 80; so dass in vier der fruchtbarsten Distrikte Siziliens von hundert Grundbesitzern 59 ihre Aecker lieber brach liegen liessen, als sie unter diesem Regiment bestellten. Und diese Ackerwirte waren, wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdruecklich gesagt wird, keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum grossen Teil roemische Buerger!

In den Klientelstaaten waren die Formen der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womoeglich noch aerger, da ausser den Roemern hier auch noch die einheimischen Hoefe erpressten. In Kappadokien und Aegypten war der Bauer wie der Koenig bankrott und jener den Steuereinnehmer, dieser den roemischen Glaeubiger zu befriedigen ausserstande. Dazu kamen denn die eigentlichen Erpressungen nicht bloss des Statthalters selbst, sondern auch seiner "Freunde", von denen jeder gleichsam eine Anweisung auf den Statthalter zu haben meinte und ein Anrecht, durch ihn aus der Provinz als ein gemachter Mann zurueckzukommen. Die roemische Oligarchie glich in dieser Beziehung vollstaendig einer Raeuberbande und betrieb das Pluendern der Provinzialen berufs- und handwerksmaessig: ein tuechtiges Mitglied griff nicht allzu saeuberlich zu, da man ja mit den Sachwaltern und den Geschworenen zu teilen hatte und je mehr, um desto sicherer stahl. Auch die Diebesehre war bereits entwickelt: der grosse Raeuber sah auf den kleinen, dieser auf den blossen Dieb geringschaetzig herab; wer einmal wunderbarerweise verurteilt worden war, tat gross mit der hohen Ziffer der als erpresst ihm nachgewiesenen Summen. So wirtschafteten in den Aemtern die Nachfolger jener Maenner, die von ihrer Verwaltung nichts nach Hause zu bringen gewohnt gewesen als den Dank der Untertanen und den Beifall der Mitbuerger.

Aber womoeglich noch aerger und noch weniger einer Kontrolle unterworfen hausten die italischen Geschaeftsmaenner unter den ungluecklichen Provinzialen. Die eintraeglichsten Stuecke des Grundbesitzes und das gesamte Handels- und Geldwesen in den Aemtern konzentrierten sich in ihren Haenden. Die Gueter in den ueberseeischen Gebieten, welche italischen Vornehmen gehoerten, waren allem Elend der Verwalterwirtschaft ausgesetzt und sahen niemals ihren Herrn, ausgenommen etwa die Jagdparke, welche schon in dieser Zeit im Transalpinischen Gallien mit einem Flaecheninhalt bis fast zu einer deutschen Quadratmeile vorkommen. Die Wucherei florierte wie nie zuvor. Die kleinen Landeigentuemer in Illyricum, Asia, Aegypten wirtschafteten schon zu Varros Zeit groesstenteils tatsaechlich als Schuldknechte ihrer roemischen oder nichtroemischen Glaeubiger, ebenwie einst die Plebejer fuer ihre patrizischen Zinsherren. Es kam vor, dass Kapitalien selbst an Stadtgemeinden zu vier Prozent monatlich verborgt wurden. Es war etwas Gewoehnliches, dass ein energischer und einflussreicher Geschaeftsmann zu besserer Betreibung seiner Geschaefte entweder vom Senat sich den Gesandten- ^28 oder auch vom Statthalter den Offizierstitel geben liess und womoeglich auch Mannschaft dazu; in beglaubigter Weise wird ein Fall erzaehlt, wo einer dieser ehrenwerten kriegerischen Bankiers wegen einer Forderung an die Stadt Salamis auf Kypros den Gemeinderat derselben im Rathaus so lange blockiert hielt, bis fuenf der Ratsmitglieder Hungers gestorben waren.

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^28 Dies ist die sogenannte "freie Gesandtschaft" (libera legatio), naemlich eine Gesandtschaft ohne eigentliche oeffentliche Auftraege.

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