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Schnellsuche: Bedeutung - Geschichte - Mommsen - Cassius - Wahl - Imperator
Caesar - Monarchie - Senat - Gewalt - Recht - Rom - Gesetz - Monarch

Theodor Mommsen

Roemische Geschichte - 5. Buch


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Dass die neue Organisation nicht bloss auf die Lebenszeit ihres Stifters beschraenkt bleiben sollte, ist unzweifelhaft; aber derselbe ist nicht dazu gelangt, die vor allem schwierige Frage der Nachfolge zu erledigen, und es muss dahingestellt bleiben, ob er die Aufstellung irgendeiner Form fuer die Nachfolgerwahl im Sinn gehabt hat, wie sie bei dem urspruenglichen Koenigtum bestanden hatte, oder ob er fuer das hoechste Amt wie die Lebenslaenglichkeit, so auch die Erblichkeit hat einfuehren wollen, wie dies sein Adoptivsohn spaeterhin behauptet hat ^9. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er die Absicht gehabt hat, beide Systeme gewissermassen miteinander zu verbinden und die Nachfolge, aehnlich wie Cromwell und wie Napoleon, in der Weise zu ordnen, dass dem Herrscher der Sohn in der Herrschaft nachfolgt, wenn er aber keinen Sohn hat oder der Sohn ihm nicht zur Nachfolge geeignet scheint, der Herrscher in der Form der Adoption den Nachfolger nach freier Wahl ernennt.

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^9 Dass bei Caesars Lebzeiten das Imperium sowohl wie das Oberpontifikat fuer seine agnatische - leibliche oder durch Adoption vermittelte - Deszendenz durch einen foermlichen legislatorischen Akt erblich gemacht worden ist, hat Caesar der Sohn als seinen Rechtstitel zur Herrschaft geltend gemacht. Nach der Beschaffenheit unserer Ueberlieferung muss die Existenz eines derartigen Gesetzes oder Senatsbeschlusses entschieden in Abrede gestellt werden; es bleibt aber wohl moeglich, dass Caesar die Erlassung eines solchen beabsichtigt hat. Vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 767, 1106.

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Staatsrechtlich lehnte das neue Imperatorenamt sich an an die Stellung, welche die Konsuln oder Prokonsuln ausserhalb der Bannmeile einnahmen, so dass zunaechst das militaerische Kommando, daneben aber auch die hoechste richterliche und folgeweise auch die administrative Gewalt darin enthalten war ^10
. Insofern aber war die Gewalt des Imperators qualitativ der konsularisch- prokonsularischen ueberlegen, als jene nicht nach Zeit und Raum begrenzt, sondern lebenslaenglich und auch in der Hauptstadt wirksam war ^11, als der Imperator nicht, wohl aber der Konsul, durch gleich maechtige Kollegen gehemmt werden konnte und als alle im Laufe der Zeit der urspruenglicher. hoechsten Amtsgewalt gesetzten Beschraenkungen, namentlich die Verpflichtung der Provokation stattzugeben und die Ratschlaege des Senats zu beachten, fuer den Imperator wegfielen. Um es mit einem Worte zu sagen: dies neue Imperatorenamt war nichts anderes als das wiederhergestellte uralte Koenigtum; denn ebenjene Beschraenkungen in der zeitlichen und oertlichen Begrenzung der Gewalt, in der Kollegialitaet und der fuer gewisse Faelle notwendigen Mitwirkung des Rats oder der Gemeinde waren es ja, die den Konsul vom Koenig unterschieden. Es ist kaum ein Zug der neuen Monarchie, der nicht in der alten sich wiederfaende: die Vereinigung der hoechsten militaerischen, richterlichen und administrativen Gewalt in der Hand des Fuersten; eine religioese Vorstandschaft ueber das Gemeinwesen; das Recht, Verordnungen mit bindender Kraft zu erlassen; die Herabdrueckung des Senats zum Staatsrat; die Wiedererweckung des Patriziats und der Stadtpraefektur. Aber schlagender noch als diese Analogien ist die innere Gleichartigkeit der Monarchie des Servius Tullius und der Monarchie Caesars: wenn jene alten Koenige vor. Rom bei all ihrer Vollgewalt doch Herrn einer freien Gemeinde und eben sie die Schutzmaenner des gemeinen Mannes gegen den Adel gewesen waren, so war auch Caesar nicht gekommen, um die Freiheit aufzuloesen, sondern um sie zu erfuellen, und zunaechst, um das unertraegliche Joch der Aristokratie zu brechen. Es darf auch nicht befremden, dass Caesar, nichts weniger als ein politischer Antiquarius, ein halbes Jahrtausend zurueckgriff, um zu seinem neuen Staat das Muster zu finden; denn da das hoechste Amt des roemischen Gemeinwesens zu allen Zeiten ein durch eine Anzahl Spezialgesetze eingeschraenktes Koenigtum geblieben war, war auch der Begriff des Koenigtums selbst keineswegs verschollen. Zu den verschiedensten Zeiten und von sehr verschiedenen Seiten her, in der Dezemviralgewalt, in der Sullanischen und in seiner eigenen Diktatur, war man waehrend der Republik praktisch auf denselben zurueckgekommen; ja mit einer gewissen logischen Notwendigkeit trat ueberall, wo das Beduerfnis einer Ausnahmegewalt .sich zeigte, im Gegensatz gegen das gewoehnliche beschraenkte das unbeschraenkte Imperium hervor, welches eben nichts anderes war als die koenigliche Gewalt. Endlich empfahlen auch aeussere Ruecksichten dies Zurueckgehen auf das ehemalige Koenigtum. Die Menschheit gelangt zu Neuschoepfungen unsaeglich schwer und hegt darum die einmal entwickelten Formen als ein heiliges Erbstueck. Darum knuepfte Caesar mit gutem Bedacht an Servius Tullius in aehnlicher Weise an, wie spaeter Karl der Grosse an ihn angeknuepft hat und Napoleon an Karl den Grossen wenigstens anzuknuepfen versuchte. Er tat dies auch nicht etwa auf Umwegen und heimlich, sondern so gut wie seine Nachfahren in moeglichst offenkundiger Weise; es war ja eben der Zweck dieser Anknuepfung, eine klare, nationale und populaere Formulierung fuer den neuen Staat zu finden. Seit alter Zeit standen auf dem Kapitol die Standbilder derjenigen sieben Koenige, welche die konventionelle Geschichte Roms aufzufuehren pflegte; Caesar befahl, daneben das seinige als das achte zu errichten. Er erschien oeffentlich in der Tracht der alten Koenige von Alba. In seinem neuen Gesetz ueber politische Verbrechen war die hauptsaechlichste Abweichung von dem Sullanischen die, dass neben die Volksgemeinde und auf eine Linie mit ihr der Imperator als der lebendige und persoenliche Ausdruck des Volkes gestellt ward. In der fuer die politischen Eide ueblichen Formel ward zu dem Jovis und den Penaten des roemischen Volkes der Genius des Imperator hinzugefuegt. Das aeussere Kennzeichen der Monarchie war nach der im ganzen Altertum verbreiteten Ansicht das Bild des Monarchen auf den Muenzen: seit dem Jahre 710 (44) erscheint auf denen des roemischen Staats der Kopf Caesars. Man konnte hiernach wenigstens darueber sich nicht beschweren, dass Caesar das Publikum ueber die Auffassung seiner Stellung im dunkeln liess; so bestimmt und so foermlich wie moeglich trat er auf, nicht bloss als Monarch, sondern eben als Koenig von Rom. Moeglich ist es sogar, obwohl nicht gerade wahrscheinlich und auf jeden Fall von untergeordneter Bedeutung, dass er im Sinne gehabt hat, seine Amtsgewalt nicht mit dem neuen Imperatoren-, sondern geradezu mit dem alten Koenigsnamen zu bezeichnen ^12. Schon bei seinen Lebzeiten waren viele seiner Feinde wie seine Freunde der Ansicht, dass er beabsichtige, sich ausdruecklich zum Koenig von Rom ernennen zu lassen; ja einzelne seiner leidenschaftlichsten Anhaenger legten ihm die Aufsetzung der Krone auf verschiedenen Wegen und zu verschiedenen Zeiten nahe; am auffallendsten Marcus Antonius, indem er als Konsul vor allem Volke Caesar das Diadem darbot (15. Februar 710 44). Caesar aber wies diese Antraege ohne Ausnahme von der Hand. Wenn er zugleich gegen diejenigen einschritt, die diese Vorfaelle benutzten, um republikanische Opposition zu machen, so folgt daraus noch keineswegs, dass es ihm mit der Zurueckweisung nicht Ernst war. Die Annahme nun gar, dass diese Aufforderungen auf sein Geheiss erfolgt seien, um die Menge auf das ungewohnte Schauspiel des roemischen Diadems vorzubereiten, verkennt voellig die gewaltige Macht der Gesinnungsopposition, mit welcher Caesar zu rechnen hatte und die durch eine solche oeffentliche Anerkennung ihrer Berechtigung von Seiten Caesars selbst nicht nachgiebiger werden konnte, vielmehr notwendig dadurch weiteren Boden gewann. Es kann der unberufene Eifer leidenschaftlicher Anhaenger allein diese Auftritte veranlasst haben; es kann auch sein, dass Caesar die Szene mit Antonius nur zuliess oder auch veranstaltete, um durch die vor den Augen der Buergerschaft erfolgte und auf seinen Befehl selbst in die Kalender des Staats eingetragene, in der Tat nicht wohl wieder zurueckzunehmende Ablehnung des Koenigstitels dem unbequemen Klatsch auf moeglichst eklatante Weise ein Ende zu machen. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafuer, dass Caesar, der den Wert einer gelaeufigen Formulierung ebenso wuerdigte wie die mehr an die Namen als an das Wesen der Dinge sich heftenden Antipathien der Menge, entschlossen war, den mit uraltem Bannfluch behafteten und den Roemern seiner Zeit mehr noch fuer die Despoten des Orients als fuer ihren Numa und Servius gelaeufigen Koenigsnamen zu vermeiden und das Wesen des Koenigtums unter dem Imperatorentitel sich anzueignen.

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^10 Die verbreitete Meinung, die in dem kaiserlichen Imperatorenamt nichts als die lebenslaengliche Reichsfeldherrnwuerde sieht, wird weder durch die Bedeutung des Wortes noch durch die Auffassung der alten Berichterstatter gerechtfertigt. Imperium ist die Befehlsgewalt, imperator der Inhaber derselben; in diesen Worten wie in den entsprechenden griechischen Ausdrucken krat/o/r, aytokrat/o/r liegt so wenig eine spezifisch militaerische Beziehung, dass es vielmehr eben das Charakteristische der roemischen Amtsgewalt ist, wo sie rein und vollstaendig auftritt, Krieg und Prozess, das ist die militaerische und die buergerliche Befehlsgewalt, als ein untrennbares Ganze in sich zu enthalten. Ganz richtig sagt Dio Cassius (53, 17, vgl. 43, 44; 52, 41), dass der Name Imperator von den Kaisern angenommen ward "zur Anzeige ihrer Vollgewalt anstatt des Koenigs- und Diktaturtitels (pros d/e/l/o/sin t/e/s aytotelo?s sph/o/n exoysias, anti t/e/s to? basile/o/s to? te diktat/o/ros epikl/e/se/o/s); denn diese aelteren Titel sind dem Namen nach verschwunden, der Sache nach aber gibt der Imperatorname dieselben Befugnisse (to de d/e/ ergon ayt/o/n t/e/ to? aytokrat/o/ros pros/e/goria bebais?ntai), zum Beispiel das Recht, Soldaten auszuheben, Steuern; auszuschreiben, Krieg zu erklaeren und Frieden zu schliessen, ueber Buerger und Nichtbuerger in und ausser der Stadt die hoechste Gewalt zu ueben und jeden an jedem Orte am Leben oder sonst zu strafen., ueberhaupt der mit dem hoechsten Imperium in aeltester Zeit verbundenen Befugnisse sich anzumassen". Deutlicher kann es wohl nicht gesagt werden, dass imperator eben gar nichts ist als ein Synonym fuer rex, so gut wie imperare mit regere zusammenfaellt.

^11 Als Augustus bei Konstituierung des Prinzipats das Caesarische Imperium wiederaufnahm, geschah dies mit der Beschraenkung, dass es raeumlich und in gewissem Sinn auch zeitlich begrenzt sein solle; die prokonsularische Gewalt der Kaiser, welche nichts ist als ebendies Imperium, sollte fuer Rom und Italien nicht zur Anwendung kommen (Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3, Aufl., S. 854j. Auf diesem Moment ruht der wesentliche Unterschied des Caesarischen Imperiums und des Augustfischen Prinzipats, sowie andererseits auf der schon prinzipiell und mehr noch praktisch unvollstaendigen Verwirklichung jener Schranke die reale Gleichheit beider Institutionen.

^12
Ueber diese Frage laesst sich streiten; dagegen muss die Annahme, dass es Caesars Absicht gewesen, die Roemer als Imperator, die Nichtroemer als Rex zu beherrschen, einfach verworfen werden. Sie stuetzt sich einzig auf die Erzaehlung, dass in der Senatssitzung, in welcher Caesar ermordet ward, von einem der Orakelpriester Lucius Cotta ein Sibyllenspruch, wonach die Parther nur von einem "Koenig" koennten ueberwunden werden, habe vorgelegt und infolgedessen der Beschluss gefasst werden sollen, Caesar das Koenigtum ueber die roemischen Provinzen zu uebertragen. Diese Erzaehlung war allerdings schon unmittelbar nach Caesars Tod in Umlauf. Allein nicht bloss findet sie nirgends irgendwelche auch nur mittelbare Bestaetigung, sondern sie wird von dem Zeitgenossen Cicero (div. 2, 54, 119) sogar ausdruecklich fuer falsch erklaert und von den spaeteren Geschichtschreibern, namentlich von Sueton (79) und Dio (44, 15) nur als ein Geruecht berichtet, das sie weit entfernt sind, verbuergen zu wollen; und sie wird denn auch dadurch nicht besser beglaubigt, dass Plutarch (Caes. 60, 64; Brut. 10) und Appian (civ. 2, 110) ihrer Gewohnheit gemaess jener anekdotenhaft, dieser pragmatisierend, sie wiederholen. Es ist diese Erzaehlung aber nicht bloss unbezeugt, sondern auch innerlich unmoeglich. Wenn man auch davon absehen will, dass Caesar zu viel Geist und zu viel politischen Takt hatte, um nach Oligarchenart wichtige Staatsfragen durch einen Schlag mit der Orakelmaschine zu entscheiden, so konnte er doch nimmermehr daran denken, den Staat, den er nivellieren wollte, also foermlich und rechtlich zu spalten.

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