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| | Theodor MommsenRoemische Geschichte - 5. Buch | Seite 9 von 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 | | Wenn hiermit das Regiment der Nobilitaet beseitigt und ihre Existenz untergraben, der Senat in seiner neuen Gestalt aber nichts als ein Werkzeug des Monarchen war, so wurde zugleich in der Verwaltung und Regierung des Staats die Autokratie in der schaerfsten Weise durchgefuehrt und die gesamte Exekutive in der Hand des Monarchen vereinigt. Vor allen Dingen entschied natuerlich in jeder irgend wesentlichen Frage der Imperator in eigener Person. Caesar hat es vermocht, das persoenliche Regiment in einer Ausdehnung durchzufuehren, die fuer uns geringe Menschen kaum fasslich ist und die doch nicht allein aus der beispiellosen Raschheit und Sicherheit seines Arbeitens sich erklaert, sondern ausserdem noch begruendet ist in einer allgemeineren Ursache. Wenn wir Caesar, Sulla, Gaius Gracchus, ueberhaupt die roemischen Staatsmaenner durchweg eine unsere Vorstellungen von menschlicher Arbeitskraft uebersteigende Taetigkeit entwickeln sehen, so liegt die Ursache nicht in der seit jener Zeit veraenderten Menschennatur, sondern in der seit jener Zeit veraenderten Organisation des Hauswesens. Das roemische Haus war eine Maschine, in der dem Herrn auch die geistigen Kraefte seiner Sklaven und Freigelassenen zuwuchsen; ein Herr, der diese zu regieren verstand, arbeitete gleichsam mit unzaehligen Geistern. Es war das Ideal buerokratischer Zentralisation, dem unser Kontorwesen zwar mit Eifer nachstrebt, aber doch hinter dem Urbild ebenso weit zurueckbleibt wie die heutige Kapitalherrschaft hinter dem antiken Sklavensystem. Caesar verstand diesen Vorteil zu nutzen: wo ein Posten besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt, sehen wir grundsaetzlich, soweit irgend andere Ruecksichten es gestatten, ihn denselben mit seinen Sklaven, Freigelassenen, niedrig geborenen Klienten besetzen. Seine Werke im ganzen zeigen, was ein organisierendes Genie wie das seinige mit einem solchen Werkzeug auszurichten vermochte; auf die Frage, wie im einzelnen diese wunderbaren Leistungen durchgefuehrt wurden, haben wir keine hinreichende Antwort - die Buerokratie gleicht der Fabrik auch darin, dass das geschaffene Werk nicht als das des einzelnen erscheint, der es gearbeitet hat, sondern als das der Fabrik, die es stempelt. Nur das ist vollkommen klar, dass Caesar durchaus keinen Gehilfen bei seinem Werke gehabt hat, der von persoenlichem Einfluss auf dasselbe oder auch nur in den ganzen Plan eingeweiht gewesen waere; er war nicht nur allein Meister, sondern er arbeitete auch ohne Gesellen, nur mit Handlangern.
Im einzelnen versteht sich von selbst, dass in den eigentlich politischen Angelegenheiten Caesar soweit irgend moeglich jede Stellvertretung vermied. Wo sie unumgaenglich war, wie denn Caesar namentlich waehrend seiner haeufigen Abwesenheit von Rom eines hoeheren Organs daselbst durchaus bedurfte, wurde in bezeichnender Weise hierzu nicht der legale Stellvertreter des Monarchen, der Stadtpraefekt, bestimmt, sondern ein Vertrauensmann ohne offiziell anerkannte Kompetenz, gewoehnlich Caesars Bankier, der kluge und geschmeidige phoenikische Kaufmann Lucius Cornelius Balbus aus Gades. In der Verwaltung war Caesar vor allem darauf bedacht, die Schluessel der Staatskasse, die der Senat nach dem Sturze des Koenigtums sich zugeeignet und mittels deren er sich des Regiments bemaechtigt hatte, wiederum an sich zu nehmen und sie nur solchen Dienern anzuvertrauen, die mit ihrem Kopfe unbedingt und ausschliesslich ihm hafteten. Zwar dem Eigentum nach blieb das Privatvermoegen des Monarchen von dem Staatsgut natuerlich streng geschieden; aber die Verwaltung des ganzen Finanz- und Geldwesens des Staates nahm Caesar in die Hand und fuehrte sie durchaus in der Art, wie er, und ueberhaupt die roemischen Grossen, die Verwaltung ihres eigenen Vermoegens zu fuehren pflegten. Fuer die Zukunft wurden die Erhebung der Provinzialgefaelle und in der Hauptsache auch die Leitung des Muenzwesens den Sklaven und Freigelassenen des Imperators uebertragen und die Maenner senatorischen Standes davon ausgeschlossen - ein folgenreicher Schritt, aus dem im Laufe der Zeit der so wichtige Prokuratorenstand und das "kaiserliche Haus" sich entwickelt haben. Dagegen von den Statthalterschaften, die, nachdem sie ihre finanziellen Geschaefte an die neuen kaiserlichen Steuereinnehmer abgegeben, mehr noch als bisher wesentlich Militaerkommandos waren, ging nur das aegyptische Kommando an die eigenen Leute des Monarchen ueber. Die in eigentuemlicher Art geographisch isolierte und politisch zentralisierte Landschaft am Nil war, wie schon die waehrend der letzten Krise mehrfach vorgekommenen Versuche bedraengter italischer Parteichefs, daselbst sich festzusetzen, hinreichend bewiesen, wie kein anderer Distrikt geeignet, unter einem faehigen Fuehrer auf die Dauer sich von der Zentralgewalt loszumachen. Wahrscheinlich war es eben diese Ruecksicht, die Caesar bestimmte, das Land nicht foermlich zur Provinz zu erklaeren, sondern die ungefaehrlichen Lagiden daselbst zu belassen; und sicher wurden aus diesem Grunde die in Aegypten stationierenden Legionen nicht einem dem Senat, das heisst der ehemaligen Regierung angehoerigen Manne anvertraut, sondern dieses Kommando, aehnlich wie die Steuereinnehmerstellen, als ein Gesindeposten behandelt. Im allgemeinen aber ueberwog bei Caesar die Ruecksicht, die Soldaten Roms nicht, wie die der Koenige des Ostens, durch Lakaien kommandieren zu lassen. Es blieb Regel, die bedeutenderen Statthalterschaften mit gewesenen Konsuln, die geringeren mit gewesenen Praetoren zu besetzen; anstatt des fuenfjaehrigen Zwischenraums, den das Gesetz von 702 (52) vorgeschrieben, knuepfte wahrscheinlich wieder in alter Weise der Anfang der Statthalterschaft unmittelbar an das Ende der staedtischen Amtstaetigkeit an. Dagegen die Verteilung der Provinzen unter die qualifizierten Kandidaten, die bisher bald durch Volks- oder Senatsbeschluss, bald durch Vereinbarung der Beamten oder durch das Los erfolgt war, ging ueber an den Monarchen; und indem die Konsuln haeufig veranlasst wurden, vor Ende des Jahres abzudanken und nachgewaehlten Konsuln (consules suffecti) Platz zu machen, ferner die Zahl der jaehrlich ernannten Praetoren von acht auf sechzehn erhoeht und dem Imperator die Ernennung der Haelfte derselben in aehnlicher Art wie die der Haelfte der Quaestoren uebertragen ward, endlich demselben das Recht reserviert blieb, zwar nicht Titularkonsuln, aber doch Titularpraetoren wie Titularquaestoren zu ernennen, sicherte Caesar sich fuer die Besetzung der Statthalterschaften eine hinreichende Zahl ihm genehmer Kandidaten. Die Abberufung blieb natuerlich dem Ermessen des Regenten anheimgestellt, ebenso wie die Ernennung; als Regel wurde angenommen, dass der konsularische Statthalter nicht ueber zwei, der praetorische nicht ueber ein Jahr in der Provinz bleiben solle. Was endlich die Verwaltung der Haupt- und Residenzstadt anlangt, so beabsichtigte der Imperator eine Zeitlang offenbar, auch diese in aehnlicher Weise von ihm ernannten Beamten anzuvertrauen. Er rief die alte Stadtverweserschaft der Koenigszeit wieder ins Leben; zu verschiedenen Malen uebertrug er waehrend seiner Abwesenheit die Verwaltung der Hauptstadt einem oder mehreren solchen von ihm ohne Befragen des Volkes und auf unbestimmte Zeit ernannten Stellvertretern, welche die Geschaefte der saemtlichen Verwaltungsbeamten in sich vereinigten und sogar das Recht besassen, mit eigenem Namen, obwohl natuerlich nicht mit eigenem Bilde, Muenze zu schlagen. In dem Jahre 707 (47) und in den ersten neun Monaten des Jahres 709 (45) gab es ferner weder Praetoren noch kurulische Aedilen noch Quaestoren; auch die Konsuln wurden in jenem Jahre erst gegen das Ende ernannt, und in diesem war gar Caesar Konsul ohne Kollegen. Es sieht dies ganz aus wie ein Versuch, die alte koenigliche Gewalt auch innerhalb der Stadt Rom, bis auf die durch die demokratische Vergangenheit des neuen Monarchen gebotenen Beschraenkungen, vollstaendig zu erneuern, also von Beamten, ausser dem Koenig selbst, nur den Stadtpraefekten waehrend des Koenigs Abwesenheit und die zum Schutz der Volksfreiheit bestellten Tribunen und Volksaedilen bestehen zu lassen, aber das Konsulat, die Zensur, die Praetur, die kurulische Aedilitaet und die Quaestur wiederabzuschaffen ^15. Indes ging Caesar hiervon spaeter wieder ab: weder nahm er selbst den Koenigstitel an, noch tilgte er jene ehrwuerdigen, mit der glorreichen Geschichte der Republik verwachsenen Namen. Den Konsuln, Praetoren, Aedilen, Tribunen und Quaestoren blieb im wesentlichen ihre bisherige formelle Kompetenz, allein ihre Stellung ward dennoch gaenzlich umgewandelt. Es war der politische Grundgedanke der Republik, dass das Roemische Reich in der Stadt Rom aufgehe, und deshalb waren konsequent die hauptstaedtischen Munizipal- durchaus als Reichsbeamte behandelt worden. In Caesars Monarchie fiel mit jener Auffassung auch diese Folge weg; die Beamten Roms bildeten fortan nur die erste unter den vielen Reichsmunizipalitaeten, und namentlich das Konsulat ward ein reiner Titularposten, der nur durch die daran geknuepfte Expektanz einer hoeheren Statthalterschaft eine gewisse praktische Bedeutung bewahrte. Das Schicksal, das die roemische Gemeinde den unterworfenen zu bereiten gewohnt gewesen, widerfuhr durch Caesar ihr selber: ihre Souveraenitaet ueber das Roemische Reich verwandelte sich in eine beschraenkte Kommunalfreiheit innerhalb des roemischen Staates. Dass zugleich die Zahl der Praetoren und Quaestoren verdoppelt ward, wurde schon erwaehnt; das gleiche geschah hinsichtlich der Volksaedilen, zu denen zwei neue "Getreideaedilen" (aediles Ceriales) zur Ueberwachung der hauptstaedtischen Zufuhr hinzukamen. Die Besetzung dieser Aemter blieb der Gemeinde und ward hinsichtlich der Konsuln, vielleicht auch der Volkstribune und der Volksaedilen, nicht beschraenkt; dass fuer die Haelfte der jaehrlich zu ernennenden Praetoren, kurulischen Aedilen und Quaestoren der Imperator ein die Waehler bindendes Vorschlagsrecht erhielt, ward in der Hauptsache schon erwaehnt. Ueberhaupt wurden die altheiligen Palladien der Volksfreiheit nicht angetastet; was natuerlich nicht hinderte, gegen den einzelnen aufsaetzigen Volkstribun ernstlich einzuschreiten, ja ihn abzusetzen und von der Liste der Senatoren zu streichen. Indem also der Imperator fuer die allgemeineren und wichtigeren Fragen sein eigener Minister war; indem er die Finanzen durch seine Bedienten, das Heer durch seine Adjutanten beherrschte; indem die alten republikanischen Staatsaemter wieder in Gemeindeaemter der Stadt Rom umgewandelt waren, war die Autokratie hinreichend begruendet.
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^15 Daher denn auch die vorsichtigen Wendungen bei Erwaehnung dieser Aemter in Caesars Gesetzen: cum censor aliusve quis magistratus Romae populi censum aget (Lex Iul. munic., Z. 144); praetor isve quei Romae iure deicundo praerit (Lex Rubr. oft); quaestor urbanes queive aerario praerit (Lex Iul. munic., Z. 37 u. oe.). | | |
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