| | Die Sullanische Verfassung -> | ...n dies nicht gerade ungern sehen. Es blieben also
nur die laufenden Finanzgeschaefte, welche die Konsuln schon bisher verwaltet
hatten, wenn, wie dies haeufig vorkam, die Zensorenwahl unterblieben war, und
nun als einen Teil ihrer ordentlichen Amtstaetigkeit uebernahmen. Gegen den
wesentlichen Gewinn, dass der Magistratur in den Zensoren ihre hoechste Spitze
entzogen ward, kam nicht in Betracht und tat der Alleinherrschaft des hoechsten
Regierungskollegiums durchaus keinen Eintrag, dass,...
...ren in Gemaessheit der Gracchischen Ordnung aus den
nichtsenatorischen Maennern von Ritterzensus genommen; die Auswahl stand im
allgemeinen den Magistraten zu, die die Gerichtsleitung hatten, jedoch in der
Weise, dass sie mit dem Antritt ihres Amts die Geschworenenliste ein fuer
allemal aufzustellen hatten und dann das einzelne Geschworenenkollegium aus
diesen nicht durch freie Auswahl des Magistrats, sondern durch Losung und durch
Rejektion der Parteien gebildet ward. Aus der Volkswahl ... | | |
| | Kunst und Wissenschaft -> | ... das den spaeteren roemischen Forschern
vorgelegen hat und mittelbar auch uns noch vorliegt, scheint aus dem Archiv des
kapitolinischen Jupitertempels herzuruehren, da es von dem Konsul Marcus
Horatius an, der denselben am 13. September seines Amtsjahres einweihte, die
Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln
Publius Servilius und Lucius Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der
Stadt 463) bei Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Gel...
... hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels einen Nagel zu
schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass- und Schriftgelehrten
der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche die Namen der jaehrigen
Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen und also mit der aelteren Monat-
eine Jahrtafel verbinden; beide werden seitdem unter dem - eigentlich nur der
Gerichtstagtafel zukommenden - Namen der Fasten zusammengefasst. Diese
Einrichtung mag nicht lange nach der Abscha...
...nicht
einmal mit einem ein fuer allemal festgestellten Tage antraten, sondern aus
mancherlei Veranlassungen der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig
zwischen zwei Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der Rechnung nach
Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser Vorsteherliste die
Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den Antritts- und Abgangstag eines
jeden Kollegiums nebst den etwaigen Interregnen mit anzumerken; und auch dies
mag frueh gescheh... | | |
| | Regiment und Regierte -> | ... Gewissenhaftigkeit so wie Cato bis an die Grenze der Knauserei und Lächerlichkeit trieben, doch zum guten Teil durch ihre altväterliche Frömmigkeit, durch die bei ihren Mahlzeiten herrschende ehrbare Stille, durch die verhältnismäßig rechtschaffene Amts- und Rechtspflege, namentlich die angemessene Strenge gegen die schlimmsten unter den Blutsaugern der Provinzialen, die römischen Steuerpächter und Bankiers, überhaupt durch den Ernst und die Würde ihres Auftretens den Untertanen, vor allen den leic...
...ei anderen besonderen Anlässen gegen einen billigen Taxpreis in seiner Provinz auszuschreiben, wurde schon so arg gemißbraucht, daß auf die Klagen der Spanier der Senat im Jahre 583 (171) die Feststellung des Taxpreises für beiderlei Lieferungen den Amtsleuten zu entziehen sich veranlaßt fand. Selbst für die Volksfeste in Rom fing schon an bei den Untertanen requiriert zu werden; die maßlosen Tribulationen, die der Ädil Tiberius Sempronius Gracchus für die von ihm auszurichtende Festlichkeit über it...
... gegen die übergriffe dieses militärischen Willkürregiments fehlen ließ. Zwar die gerichtliche Kontrolle mangelte nicht ganz. Konnte auch der römische Vogt nach dem allgemeinen und mehr als bedenklichen Grundsatz: gegen den Oberfeldherrn während der Amtsverwaltung keine Beschwerdeführung zu gestatten, regelmäßig erst dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Übel geschehen war, so war doch an sich sowohl eine Kriminal- als eine Zivilverfolgung gegen ihn möglich. Um jene einzuleiten, mußte ein V... | | |
| | Glaube und Sitte -> | | ...ch ein; die frommen Preller wurden polizeilich gestraft und ausgewiesen, jede ausländische nicht besonders konzessionierte Gottesverehrung untersagt, selbst die Befragung des verhältnismäßig unschuldigen Spruchorakels in Praeneste noch 512 (242) von Amts wegen verhindert und, wie schon gesagt ward, das Muckerwesen streng verfolgt. Aber wenn die Köpfe einmal gründlich verrückt sind, so setzt auch der höhere Befehl sie nicht wieder in die Richte. Wieviel die Regierung dennoch nachgeben mußte oder weni... | | |
| | 10. Kapitel - Syrien und das Nabataeerland -> | | ...dieselbe Gegend einwanderten, wurden von den Salihiten auf
Anweisung der Roemer gezwungen, Tribut zu zahlen und entrichteten diesen eine
Zeitlang, bis sie (nach demselben um das Jahr 292) die Salihiten ueberwanden und
ihr Fuehrer Thalaba, Sohn Amts, von den Roemern als Phylarch anerkannt ward.
Diese Erzaehlung mag richtige Elemente enthalten; aber massgebend bleibt immer
der im Text wiedergegebene Bericht Prokops (Pers. 1, 17). Die Phylarchen
einzelner Provinzen, von Arabia (d. h. Provin... | | |
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