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Schlagwort: Gemeindebeamten | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | Seite 1 von 2 1 2 | | | Die Sullanische Verfassung -> | ...gehalten ward, fuer dieselben Institutionen in dem Munizipium
andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im
Staat. Eine Buergerversammlung tritt an die Spitze mit der Befugnis,
Gemeindestatute zu erlassen und die Gemeindebeamten zu ernennen. Ein Gemeinderat
von hundert Mitgliedern uebernimmt die Rolle des roemischen Senats. Das
Gerichtswesen wird verwaltet von vier Gerichtsherren, zwei ordentlichen
Richtern, die den beiden Konsuln, zwei Marktrichtern, die den kurulisc...
... zwei Marktrichtern, die den kurulischen
Aedilen entsprechen. Die Zensurgeschaefte, die wie in Rom von fuenf zu fuenf
Jahr sich erneuerten und allem Anschein nach vorwiegend in der Leitung der
Gemeindebauten bestanden, wurden von den hoechsten Gemeindebeamten, also den
beiden ordentlichen Gerichtsherren, mit uebernommen, welche in diesem Fall den
auszeichnenden Titel der "Gerichtsherren mit zensorischer oder Fuenfjahrgewalt"
annahmen. Die Gemeindekasse verwalteten zwei Quaestoren. Fuer das Sakralwe...
...
Was das Verhaeltnis dieses sekundaeren politischen Organismus zu dem
primaeren des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die
politischen Befugnisse vollstaendig zu und band also der Gemeindebeschluss und
das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebuerger ebenso wie der
Volksbeschluss und das konsularische Imperium den Roemer. Dies fuehrte im ganzen
zu einer konkurrierenden Taetigkeit der Staats- und der Stadtbehoerden: Es
hatten beispielsweise beide das Recht der Schatzung ... | | |
| | Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie | | ...fertigen,
dass der regierende Herrenstand weit eher das Regiment selbst als die daran
geknuepften Ehrenrechte, namentlich die erblichen, sich entwinden liess und
darum, als es jenes mit den Plebejern teilen musste, den tatsaechlich hoechsten
Gemeindebeamten rechtlich nicht als Inhaber des kurulischen Sessels, sondern als
einfachen Stabsoffizier hinstellte, dessen Auszeichnung eine rein persoenliche
war. Von groesserer politischer Bedeutung aber als die Versagung des Ahnenrechts
und der Ehre des T... | | |
| | Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalitaet | | ... Rang und Ansehen von allen roemischen
Gemeindeaemtern das erste ward. Das Senatsregiment ruhte wesentlich auf dieser
doppelten, mit ebenso ausgedehnter wie arbitraerer Machtvollkommenheit
versehenen Ober- und Unterpolizei der Gemeinde und der Gemeindebeamten. Dieselbe
hat wie jedes aehnliche Willkuerregiment viel genuetzt und viel geschadet, und
es soll dem nicht widersprochen werden, der den Schaden fuer ueberwiegend haelt;
nur darf es nicht vergessen werden, dass bei der allerdings aeusserlichen... | | |
| | Regiment und Regierte | | ...legen und in dem furchtbaren Dröhnen und Krachen die Gewalt des kommenden Bruches ahnen zu lassen.
Die römische Nobilität knüpfte auch formell an ältere, noch der Zeit des Patriziats angehörende Institutionen an. Die gewesenen ordentlichen höchsten Gemeindebeamten genossen nicht bloß, wie selbstverständlich, von jeher tatsächlich höherer Ehre, sondern es knüpften sich daran schon früh gewisse Ehrenvorrechte. Das älteste derselben war wohl, daß den Nachkommen solcher Beamten gestattet ward, im Familiensaal an ... | | |
| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt -> | | ...n, nie geuebt, vielleicht bald nicht mehr
ueben duerfen und vielleicht nur da ein Kriminalurteil gefaellt, wo aus
irgendeinem Grunde die Berufung an die Gemeinde ausgeschlossen war. Man vermied
den unmittelbaren Konflikt zwischen dem hoechsten Gemeindebeamten und der
Gemeinde selbst und ordnete den Kriminalprozess vielmehr in der Weise, dass das
hoechste Gemeindeamt nur der Idee nach kompetent blieb, aber immer handelte
durch notwendige, wenn auch von ihm bestellte Vertreter. Es sind dies die beide... | | |
| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt -> | | ... und die von der Gemeinde
gefassten Beschluesse als verfassungsmaessige oder verfassungswidrige zu
bestaetigen oder zu verwerfen. Ja, diese Befugnisse wurden durch die Reform der
Verfassung noch gesteigert, indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten
wie der Wahl der Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen
Senats unterlag - nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir
wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des Schuldigen
hand... | | |
| | Das Volkstribunat und die Dezemvirn -> | | ...
wesentlich negativ. Nur die Konsuln sind Magistrate des roemischen Volkes, nicht
die Tribune; denn jene erwaehlt die gesamte Buergerschaft, diese nur die
plebejische Assoziation. Zum Zeichen dessen erscheint der Konsul oeffentlich mit
dem den Gemeindebeamten zukommenden Schmuck und Gefolge, die Tribune aber sitzen
auf der Bank anstatt des Wagenstuhls und ermangeln der Amtsdiener, des
Purpursaumes und ueberhaupt jedes Abzeichens der Magistratur; sogar im
Gemeinderat hat der Tribun weder den Vorsitz... | | |
| | Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie -> | | ...ffung der lebenslaenglichen
Gemeindevorstandschaft sehr wesentliche Beschraenkungen erfahren.
Ein weiterer Schritt zur Emanzipation des Senats von der Beamtengewalt
erfolgte durch den Uebergang der Feststellung dieser Listen von den hoechsten
Gemeindebeamten auf eine Unterbehoerde, von den Konsuln auf die Zensoren.
Allerdings wurde, sei es gleich damals oder bald nachher, auch das Recht des mit
der Anfertigung der Liste beauftragten Beamten, einzelne Senatoren wegen eines
ihnen anhaftenden Makels ... | | |
| | Die Unterwerfung des Westens -> | | ...
an Neuigkeiten weiss oder nicht weiss - und die tolle Leichtglaeubigkeit, die
auf solche Nachrichten hin handelt, weshalb in den besser geordneten Kantons den
Wandersleuten bei strenger Strafe verboten war, unbeglaubigte Berichte andern
als Gemeindebeamten mitzuteilen; die kindliche Froemmigkeit, die in dem Priester
den Vater sieht und ihn in allen Dingen um Rat fragt; die unuebertroffene
Innigkeit des Nationalgefuehls und das fast familienartige Zusammenhalten der
Landsleute gegen den Fremden; ... | | |
| | Die alte Republik und die neue Monarchie -> | | ...t, die
Verbote der Gold- und Getreideausfuhr aus der Provinz, machten denn auch die
Sache nicht besser. Die Kommunalverhaeltnisse waren fast ueberall, ausser durch
den allgemeinen Notstand, auch noch durch lokale Wirren und Unterschleife der
Gemeindebeamten zerruettet. Wo solche Bedraengnisse nicht etwa voruebergehend,
sondern Menschenalter hindurch auf den Gemeinden und den einzelnen mit
unabwendbar stetigem, jaehrlich steigendem Drucke lasteten, musste wohl der
bestgeordnete oeffentliche oder P... | | |
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