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Schnellsuche: Gemeinde - Konsul - Senat - Recht - Rom - Stadt
Regierung - Verfassung - Beamte - Beispiel - Statthalter - Verwaltung - Stellung - Reich

Schlagwort: Gemeindebeamten


Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

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Die Sullanische Verfassung ->
...gehalten ward, fuer dieselben Institutionen in dem Munizipium andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im Staat. Eine Buergerversammlung tritt an die Spitze mit der Befugnis, Gemeindestatute zu erlassen und die Gemeindebeamten zu ernennen. Ein Gemeinderat von hundert Mitgliedern uebernimmt die Rolle des roemischen Senats. Das Gerichtswesen wird verwaltet von vier Gerichtsherren, zwei ordentlichen Richtern, die den beiden Konsuln, zwei Marktrichtern, die den kurulisc...

... zwei Marktrichtern, die den kurulischen Aedilen entsprechen. Die Zensurgeschaefte, die wie in Rom von fuenf zu fuenf Jahr sich erneuerten und allem Anschein nach vorwiegend in der Leitung der Gemeindebauten bestanden, wurden von den hoechsten Gemeindebeamten, also den beiden ordentlichen Gerichtsherren, mit uebernommen, welche in diesem Fall den auszeichnenden Titel der "Gerichtsherren mit zensorischer oder Fuenfjahrgewalt" annahmen. Die Gemeindekasse verwalteten zwei Quaestoren. Fuer das Sakralwe...

... Was das Verhaeltnis dieses sekundaeren politischen Organismus zu dem primaeren des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die politischen Befugnisse vollstaendig zu und band also der Gemeindebeschluss und das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebuerger ebenso wie der Volksbeschluss und das konsularische Imperium den Roemer. Dies fuehrte im ganzen zu einer konkurrierenden Taetigkeit der Staats- und der Stadtbehoerden: Es hatten beispielsweise beide das Recht der Schatzung ...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
10. Kapitel
Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie
...fertigen, dass der regierende Herrenstand weit eher das Regiment selbst als die daran geknuepften Ehrenrechte, namentlich die erblichen, sich entwinden liess und darum, als es jenes mit den Plebejern teilen musste, den tatsaechlich hoechsten Gemeindebeamten rechtlich nicht als Inhaber des kurulischen Sessels, sondern als einfachen Stabsoffizier hinstellte, dessen Auszeichnung eine rein persoenliche war. Von groesserer politischer Bedeutung aber als die Versagung des Ahnenrechts und der Ehre des T...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
03. Kapitel
Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalitaet
... Rang und Ansehen von allen roemischen Gemeindeaemtern das erste ward. Das Senatsregiment ruhte wesentlich auf dieser doppelten, mit ebenso ausgedehnter wie arbitraerer Machtvollkommenheit versehenen Ober- und Unterpolizei der Gemeinde und der Gemeindebeamten. Dieselbe hat wie jedes aehnliche Willkuerregiment viel genuetzt und viel geschadet, und es soll dem nicht widersprochen werden, der den Schaden fuer ueberwiegend haelt; nur darf es nicht vergessen werden, dass bei der allerdings aeusserlichen...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
08. Kapitel
Regiment und Regierte
...legen und in dem furchtbaren Dröhnen und Krachen die Gewalt des kommenden Bruches ahnen zu lassen. Die römische Nobilität knüpfte auch formell an ältere, noch der Zeit des Patriziats angehörende Institutionen an. Die gewesenen ordentlichen höchsten Gemeindebeamten genossen nicht bloß, wie selbstverständlich, von jeher tatsächlich höherer Ehre, sondern es knüpften sich daran schon früh gewisse Ehrenvorrechte. Das älteste derselben war wohl, daß den Nachkommen solcher Beamten gestattet ward, im Familiensaal an ...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 3. Buch ->
11. Kapitel
Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt ->
...n, nie geuebt, vielleicht bald nicht mehr ueben duerfen und vielleicht nur da ein Kriminalurteil gefaellt, wo aus irgendeinem Grunde die Berufung an die Gemeinde ausgeschlossen war. Man vermied den unmittelbaren Konflikt zwischen dem hoechsten Gemeindebeamten und der Gemeinde selbst und ordnete den Kriminalprozess vielmehr in der Weise, dass das hoechste Gemeindeamt nur der Idee nach kompetent blieb, aber immer handelte durch notwendige, wenn auch von ihm bestellte Vertreter. Es sind dies die beide...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
01. Kapitel
Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt ->
... und die von der Gemeinde gefassten Beschluesse als verfassungsmaessige oder verfassungswidrige zu bestaetigen oder zu verwerfen. Ja, diese Befugnisse wurden durch die Reform der Verfassung noch gesteigert, indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten wie der Wahl der Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen Senats unterlag - nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des Schuldigen hand...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
01. Kapitel
Das Volkstribunat und die Dezemvirn ->
... wesentlich negativ. Nur die Konsuln sind Magistrate des roemischen Volkes, nicht die Tribune; denn jene erwaehlt die gesamte Buergerschaft, diese nur die plebejische Assoziation. Zum Zeichen dessen erscheint der Konsul oeffentlich mit dem den Gemeindebeamten zukommenden Schmuck und Gefolge, die Tribune aber sitzen auf der Bank anstatt des Wagenstuhls und ermangeln der Amtsdiener, des Purpursaumes und ueberhaupt jedes Abzeichens der Magistratur; sogar im Gemeinderat hat der Tribun weder den Vorsitz...
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Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
02. Kapitel
Die Ausgleichung der Staende und die neue Aristokratie ->
...ffung der lebenslaenglichen Gemeindevorstandschaft sehr wesentliche Beschraenkungen erfahren. Ein weiterer Schritt zur Emanzipation des Senats von der Beamtengewalt erfolgte durch den Uebergang der Feststellung dieser Listen von den hoechsten Gemeindebeamten auf eine Unterbehoerde, von den Konsuln auf die Zensoren. Allerdings wurde, sei es gleich damals oder bald nachher, auch das Recht des mit der Anfertigung der Liste beauftragten Beamten, einzelne Senatoren wegen eines ihnen anhaftenden Makels ...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 2. Buch ->
03. Kapitel
Die Unterwerfung des Westens ->
... an Neuigkeiten weiss oder nicht weiss - und die tolle Leichtglaeubigkeit, die auf solche Nachrichten hin handelt, weshalb in den besser geordneten Kantons den Wandersleuten bei strenger Strafe verboten war, unbeglaubigte Berichte andern als Gemeindebeamten mitzuteilen; die kindliche Froemmigkeit, die in dem Priester den Vater sieht und ihn in allen Dingen um Rat fragt; die unuebertroffene Innigkeit des Nationalgefuehls und das fast familienartige Zusammenhalten der Landsleute gegen den Fremden; ...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
07. Kapitel
Die alte Republik und die neue Monarchie ->
...t, die Verbote der Gold- und Getreideausfuhr aus der Provinz, machten denn auch die Sache nicht besser. Die Kommunalverhaeltnisse waren fast ueberall, ausser durch den allgemeinen Notstand, auch noch durch lokale Wirren und Unterschleife der Gemeindebeamten zerruettet. Wo solche Bedraengnisse nicht etwa voruebergehend, sondern Menschenalter hindurch auf den Gemeinden und den einzelnen mit unabwendbar stetigem, jaehrlich steigendem Drucke lasteten, musste wohl der bestgeordnete oeffentliche oder P...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
11. Kapitel

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