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Schlagwort: Rechtlichen | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | Seite 1 von 3 1 2 3 | | | Die alte Republik und die neue Monarchie -> | ...er
"gemeinen", d. h. der von den Roemern wie den Griechen anerkannten Goetter, von
den besonderen der roemischen Gemeinde.
Im Rechtswesen hatte es auf dem Gebiete des Kriminal- und Polizeirechts, wo
die Regierung unmittelbar eingreift und dem rechtlichen Beduerfnis wesentlich
durch eine verstaendige Legislation genuegt wird, keine Schwierigkeit, auf dem
Wege der gesetzgeberischen Taetigkeit denjenigen Grad materieller
Gleichfoermigkeit zu erreichen, der allerdings auch hier fuer die Reichseinh...
...ellenischen, phoenikischen und sonstigen
Rechtseigentuemlichkeiten absehend, auf die allem Verkehr zu Grunde liegenden
gemeinsamen Rechtsanschauungen zurueckzugehen. Hier knuepfte die neuere
Rechtsbildung an. Zunaechst als Richtschnur fuer den rechtlichen Verkehr der
roemischen Buerger unter sich setzte sie an die Stelle des alten, praktisch
unbrauchbar gewordenen tatsaechlich ein neues Stadtrecht, das materiell beruhte
auf einem Kompromiss zwischen dem nationalen Zwoelftafelrecht und dem
int...
...iterstreckte, bedurfte es nur einer Revision
und Redaktion der Sullanischen Ordnungen. Im Zivilrecht war fuer einen Staat,
dessen Nationalitaet eigentlich die Humanitaet war, die notwendige und einzig
moegliche Formulierung jenes schon aus dem rechtlichen Verkehr freiwillig
hervorgewachsene Stadtedikt in gesetzlicher Sicherung und Praezisierung. Den
ersten Schritt zu dieser hatte das Cornelische Gesetz von 687 (67) getan, indem
es den Richter an die zu Anfang seines Amtes aufgestellten Maximen ... | | |
| | Die urspruengliche Verfassung Roms -> | ...ass man zweien Gemeinden zugleich als Buerger
angehoeren koenne, und liess fuer den Fall, wo der neugewaehlte Buerger nicht
die Absicht hatte, sein bisheriges Gemeinderecht aufzugeben, dem nominellen
Ehrenbuergerrecht nur die Bedeutung der gastrechtlichen Freundschaft und
Schutzverpflichtung, wie sie auch Auslaendern gegenueber von jeher vorgekommen
war.
Aber mit dieser strengen Einhaltung der Schranken gegen aussen ging Hand in
Hand, dass aus dem Kreise der roemischen Buergergemeinde jede
R...
...rselbe, der als Sohn dem Vater zu eigen untergeben war,
konnte also als Buerger in den Fall kommen ihm als Herr zu gebieten.
Standesvorzuege aber gab es nicht; dass die Titier den Ramnern, beide den
Lucerern in der Reihe vorangingen, tat ihrer rechtlichen Gleichstellung keinen
Eintrag. Die Buergerreiterei, welche in dieser Zeit zum Einzelgefecht vor der
Linie zu Pferd oder auch zu Fuss verwandt ward und mehr eine Eliten- oder
Reservetruppe als eine Spezialwaffe war, also durchaus die wohlhabend...
...che Unkende noch festhalten an der Vorstellung, als habe
der roemischen Gemeinde einst eine gleichartige quiritische gegenuebergestanden
und nach deren Inkorporierung der Name der neu aufgenommenen Gemeinde den der
aufnehmenden im sakralen und rechtlichen Sprachgebrauch verdraengt. Vgl. 1, 68
A.
^7 Unter den acht sakralen Institutionen des Numa fuehrt Dionysios (2, 64)
nach den Kurionen und den Flamines als dritte auf die Fuehrer der Reiter (oi
/e/gemones t/o/n Keleri/o/n). Nach dem praenestin... | | |
| | Roms Hegemonie in Latium -> | ...inische Gemeinden in gleicher
Weise ihr Gebiet erweitert und ihre spaetere verhaeltnismaessig ansehnliche
Macht begruendet haben moegen, laesst sich vollends nur vermuten.
Mehr als die Kriegsgeschichten vermissen wir genaue Berichte ueber den
rechtlichen Charakter und die rechtlichen Folgen dieser aeltesten latinischen
Eroberungen. Im ganzen ist es nicht zu bezweifeln, dass sie nach demselben
Inkorporationssystem behandelt wurden, woraus die dreiteilige roemische Gemeinde
hervorgegangen war; nur dass die durch die Waffen z...
...Vermoegen des Vaters das Peculium des Sohnes und
als stehende Besatzung vom Dienst in der Legion befreit ist.
^4 Darauf geht ohne Zweifel die Bestimmung der Zwoelf Tafeln: Nex[i
mancipiique] forti sanatique idem ius esto, d. h. es soll im privatrechtlichen
Verkehr dem Guten und dem Gebesserten gleiches Recht zustehen. An die
latinischen Bundesgenossen kann hier nicht gedacht sein, da deren rechtliche
Stellung durch die Bundesvertraege bestimmt wird und das Zwoelftafelgesetz
ueberhaupt nur vom ... | | |
| | Die urspruengliche Verfassung Roms | | ...t die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit Ausnahme
der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie gemeinschaedlich
auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung derselben verwandelte
sich bald aus der rechtlichen Ahndung in religioese Verwuenschung; denn vor
allen Dingen war der Vater in seinem Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der
Hausvater haelt die Seinigen nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat
auch das Recht und die Pflicht, ueber sie di... | | |
| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt | | ...r und
die Italiker, politische Gleichheit entbehrten und begehrten.
Ein dritter Gegensatz ist noch allgemeinerer Art: der der Vermoegenden und
der Armen, insbesondere der aus dem Besitz gedraengten oder in demselben
gefaehrdeten Besitzer. Die rechtlichen und politischen Verhaeltnisse Roms
veranlassten die Entstehung zahlreicher Bauernwirtschaften teils kleiner
Eigentuemer, die von der Gnade des Kapital-, teils kleiner Zeitpaechter, die von
der Gnade des Grundherrn abhingen, und beraubten vielf... | | |
| | Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit -> | | ..., sein Wort nicht etwa bloss zu brechen, sondern
zu verleugnen und, als die Numantiner kamen, um die letzte Zahlung zu machen,
ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrages einfach in
Abrede zu stellen. Die Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach
Rom; waehrend dort darueber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und
beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe
des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifz... | | |
| | Revolutionsversuch des Marius und Reformversuch des Drusus -> | | ...ischen Bauernhofs in der Provinz Africa zugesichert worden.
Jetzt ward fuer die roemisch-italische Emigration nicht bloss das bereits zur
Verfuegung stehende Provinzialland in weitester Ausdehnung in Anspruch genommen,
sondern auch mittels der rechtlichen Fiktion, dass den Roemern durch die
Besiegung der Kimbrer das gesamte von diesen besetzte Gebiet von Rechts wegen
erworben sei, alles Land der noch unabhaengigen Keltenstaemme jenseits der
Alpen. Zur Leitung der Landanweisungen wie der zu dies... | | |
| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt -> | | ...
teilen oder von einem Individuum auf ein Kollegium zu uebertragen, sondern
lediglich es zu verdoppeln und damit, wo es noetig war, es durch sich selber zu
vernichten.
Fuer die Befristung gab das aeltere fuenftaegige Zwischenkoenigtum einen
rechtlichen Anhalt. Die ordentlichen Gemeindevorsteher wurden verpflichtet,
nicht laenger als ein Jahr, von dem Tage ihres Amtsantritts an gerechnet ^3, im
Amte zu bleiben und hoerten, wie der Interrex mit Ablauf der fuenf Tage, so mit
Ablauf des Jahres v... | | |
| | Aenderung der Verfassung - Beschraenkung der Magistratsgewalt -> | | ...d zwar hauptsaechlich durch seine Befugnis, den
Beamten in allen Stuecken zu beraten, also nicht der engere patrizische, sondern
der weitere patrizisch-plebejische, den Jahresherrschern gegenueber
unvermeidlich einen solchen Einfluss, dass die rechtlichen Verhaeltnisse sich
geradezu umkehrten, der Gemeinderat wesentlich die Regierungsgewalt an sich nahm
und der bisherige Regent herabsank zu dessen vorsitzendem und ausfuehrendem
Praesidenten. Fuer den der Gemeinde zur Annahme oder Verwerfung vor... | | |
| | Das Volkstribunat und die Dezemvirn -> | | ...eminenten Weise verliehen,
dass das autonomische Versammlungs- und Beschlussrecht der Plebs gesetzlich
sichergestellt war vor jedem Eingriff der Magistrate der Gemeinde, ja der
Gemeinde selbst. Allerdings war es die notwendige Vorbedingung der rechtlichen
Anerkennung der Plebs ueberhaupt, dass die Tribune nicht daran gehindert werden
konnten, ihre Nachfolger von der Versammlung der Plebs waehlen zu lassen und die
Bestaetigung ihrer Kriminalsentenz durch dieselbe zu bewirken; und es ward ihnen
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