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Schlagwort: Rechtlicher | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | Seite 1 von 1 | | | Die urspruengliche Verfassung Roms | | ...
Roemers werden kann, seinem Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die
vaeterliche und eheherrliche Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung
ausser der schon erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten
Missbraeuche mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt
wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn
verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass bei der
Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der ... | | |
| | Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit -> | | ...
Stadt Mylasa in Karien dem Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines
Sturmbocks einen andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der
Stadt deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein
streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie an
ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und gegen die
Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und jede Uebersicht der
Provinzialverhaeltnisse Verz... | | |
| | Crassus´ Tod - Der Bruch der Gesamtherrscher -> | | ...rde, das heisst der Senat, mit Caesar brechen, ihm den Krieg
erklaeren und mit dessen Fuehrung Pompeius beauftragen, der dann, dem
allgemeinen Verlangen nachgebend, als Beschuetzer der Verfassung gegen
demagogisch-monarchische Wuehlereien, als rechtlicher Mann und Soldat der
bestehenden Ordnung gegen die Wuestlinge und Anarchisten, als wohlbestallter
Feldherr der Kurie gegen den Imperator von der Gasse aufzutreten und wieder
einmal das Vaterland zu retten gedachte. Also gewann Pompeius durch di... | | |
| | Die urspruengliche Verfassung Roms -> | | ...ragen; und
insofern ist das Recht der Gesetzgebung von alters her nicht ein Recht des
Koenigs, sondern ein Recht des Koenigs und der Gemeinde. In diesen und in allen
aehnlichen Faellen konnte der Koenig ohne Mitwirkung der Gemeinde nicht mit
rechtlicher Wirkung handeln; der vom Koenig allein zum Patrizier erklaerte Mann
blieb nach wie vor Nichtbuerger, und es konnte der nichtige Akt nur etwa
faktische Folgen erzeugen. Insofern war also die Gemeindeversammlung, wie
beschraenkt und gebunden sie... | | |
| | Boden- und Geldwirtschaft der roemischen Kaiserzeit -> | | ...s
gesetzlich offengehalten worden, sondern hat auch auf natuerlichem Wege sich in
nicht unbedeutendem Masse vollzogen. Der roemische Grossgrundbesitz ist in weit
hoeherem Grade fluktuierend gewesen als der heutige, nicht bloss weil er nie zu
rechtlicher Geschlossenheit und nur annaehernd zu oertlicher gelangt ist,
sondern auch weil der durch Uebertragungssteuern gar nicht und durch die Sitte
wenig beschraenkte Besitzwechsel und die fortdauernde Kleinwirtschaft in
zahlreichen Faellen vom Gross... | | |
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