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Schnellsuche: Pompeius - Vater - Frau - Gemeinde - Mann - Caesar
Gewalt - Staat - Buerger - Kind - Sohn - Macht - Krieg - Senat

Schlagwort: Rechtlicher


Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

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Die urspruengliche Verfassung Roms
... Roemers werden kann, seinem Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die vaeterliche und eheherrliche Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung ausser der schon erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten Missbraeuche mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass bei der Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der ...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums ->
05. Kapitel
Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit ->
... Stadt Mylasa in Karien dem Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines Sturmbocks einen andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der Stadt deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie an ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und gegen die Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und jede Uebersicht der Provinzialverhaeltnisse Verz...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 4. Buch ->
01. Kapitel
Crassus´ Tod - Der Bruch der Gesamtherrscher ->
...rde, das heisst der Senat, mit Caesar brechen, ihm den Krieg erklaeren und mit dessen Fuehrung Pompeius beauftragen, der dann, dem allgemeinen Verlangen nachgebend, als Beschuetzer der Verfassung gegen demagogisch-monarchische Wuehlereien, als rechtlicher Mann und Soldat der bestehenden Ordnung gegen die Wuestlinge und Anarchisten, als wohlbestallter Feldherr der Kurie gegen den Imperator von der Gasse aufzutreten und wieder einmal das Vaterland zu retten gedachte. Also gewann Pompeius durch di...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 5. Buch ->
09. Kapitel
Die urspruengliche Verfassung Roms ->
...ragen; und insofern ist das Recht der Gesetzgebung von alters her nicht ein Recht des Koenigs, sondern ein Recht des Koenigs und der Gemeinde. In diesen und in allen aehnlichen Faellen konnte der Koenig ohne Mitwirkung der Gemeinde nicht mit rechtlicher Wirkung handeln; der vom Koenig allein zum Patrizier erklaerte Mann blieb nach wie vor Nichtbuerger, und es konnte der nichtige Akt nur etwa faktische Folgen erzeugen. Insofern war also die Gemeindeversammlung, wie beschraenkt und gebunden sie...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 1. Buch ->
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums ->
05. Kapitel
Boden- und Geldwirtschaft der roemischen Kaiserzeit ->
...s gesetzlich offengehalten worden, sondern hat auch auf natuerlichem Wege sich in nicht unbedeutendem Masse vollzogen. Der roemische Grossgrundbesitz ist in weit hoeherem Grade fluktuierend gewesen als der heutige, nicht bloss weil er nie zu rechtlicher Geschlossenheit und nur annaehernd zu oertlicher gelangt ist, sondern auch weil der durch Uebertragungssteuern gar nicht und durch die Sitte wenig beschraenkte Besitzwechsel und die fortdauernde Kleinwirtschaft in zahlreichen Faellen vom Gross...
Geschichte ->
Theodor Mommsen ->
Roemische Geschichte - 8. Buch ->
Boden- und Geldwirtschaft der roemischen Kaiserzeit

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